Ein neues Lebenskapitel in der Europäischen Union: die Malta-Option
Der Umzug in ein neues Land ist eine lebensverändernde Entscheidung, die nicht leichtfertig getroffen werden kann. Einwanderungsstatus, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsplatzverfügbarkeit, Gesundheitsversorgung und Bildung sind nur einige der vielen Elemente, die Einzelpersonen und ihre Familien prüfen müssen, bevor sie einen so wichtigen Schritt in ihrem Leben unternehmen.
Malta ist aus mehreren Gründen eine gute Option. Zwei der Hauptgründe für Malta sind die Wirtschaft, die Jahr für Jahr stetig wächst und den Arbeitskräftepool erweitern muss. Dieser Trend wird sich fortsetzen, da Malta laut EU-Wachstumsprognosen stets den ersten Platz unter den EU-Ländern einnimmt. Darüber hinaus sind das mediterrane Klima und der Lebensstil der Insel für viele Ausländer attraktiv.
Definitionen, Visum und Rechtsgrundlage für den Aufenthalt in Malta
Drittstaatsangehörige (TCN) sind Personen, die keine Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder Schweizer Staatsangehörige sind. Für die Einreise nach Malta ist ein Schengen-Visum erforderlich. Das Schengen-Visum würde einem Drittstaatsangehörigen einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum ermöglichen. Nach Ablauf dieses Visums kann ein Drittstaatsangehöriger nur mit einer gültigen Rechtsgrundlage in Malta bleiben: Dies kann mit Beschäftigung, Selbstversorgung, Familienzusammenführung, Studium, Gesundheit oder Flüchtlingsstatus zusammenhängen.
Planen Sie, in Malta zu arbeiten?
Mit einem Schengen-Visum ist es dem Inhaber nicht gestattet, in Malta zu arbeiten. Um in Malta wohnen und arbeiten zu können, benötigen Drittstaatsangehörige eine Einzelgenehmigung, ein Dokument, das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vereint. Die Einzelgenehmigung ist ein Jahr lang gültig und gibt sowohl den Arbeitgeber als auch die Position/Berufsbezeichnung des Drittstaatsangehörigen an. Sollte sich eine dieser Angaben ändern, muss eine neue Einzelgenehmigung ausgestellt werden.
Auch hochqualifizierte Personen profitieren von der Schlüsselbeschäftigungsinitiative (KEI)Oder das Fachkräfteinitiative (SEI), das hochspezialisierten Drittstaatsangehörigen, die in Malta beschäftigt sind, eine beschleunigte Arbeitserlaubnis gewährt.
Denken Sie an eine Selbstständigkeit?
Die Einzelgenehmigung erlaubt keine selbstständige Tätigkeit. Drittstaatsangehörige, die in Malta ein Unternehmen gründen möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis von Jobsplus, der maltesischen Arbeitsagentur. Diese erteilt diese, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) das Drittstaatsangehörige eine Mindestkapitalinvestition von 500,000 Euro leistet;
b) der Drittstaatsangehörige ist ein hochqualifizierter Innovator, der sich verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten mindestens 18 Personen (Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz) einzustellen;
c) Der Drittstaatsangehörige hat ein von Malta Enterprise, der maltesischen FDI-Agentur, genehmigtes Projekt. Der Drittstaatsangehörige kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, sobald ihm die Arbeitserlaubnis erteilt wurde.
Können Sie Ihren Aufenthalt in Malta ohne Beschäftigung aufrechterhalten?
Drittstaatsangehörige können auf folgenden Wegen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen: Globales Residenzprogrammden Malta Ständiges Aufenthaltsprogrammund die Malta Pensionsprogramm. Dies sind die einzigen Wege, auf denen ein Drittstaatsangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Selbstversorgung erhalten kann. Für weitere Informationen zu diesen Aufenthaltswegen laden wir unsere Leser ein, Besuchen Sie diese Seite auf unserer Website.
Alternative Optionen für Startups und digitale Nomaden
Es gibt für Drittstaatsangehörige zwei weitere Möglichkeiten, in Malta zu arbeiten und eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Das Malta Startup Residence-Programm richtet sich an Gründer und Mitgründer innovativer Start-ups. Diese Personen können nach Malta umziehen, dort leben und gemeinsam mit ihrer unmittelbaren Familie eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Auch Schlüsselmitarbeiter des Startups können in diesem Rahmen einbezogen werden.
Drittstaatsangehörige können sich auch bewerben für Aufenthaltserlaubnis für Nomaden, das für Personen gedacht ist, die ihren aktuellen Arbeitsplatz in einem anderen Land behalten, aber legal in Malta wohnen und von einem entfernten Standort aus arbeiten möchten.
Einzelfälle: Studium und Gesundheit
Drittstaatsangehörige können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums beantragen. Dabei ist zu beachten, dass sie in diesem Fall nicht arbeiten dürfen, es sei denn, sie erhalten eine Arbeitserlaubnis von Jobsplus, die ihnen eine wöchentliche Beschäftigung von bis zu 20 Stunden erlaubt.
Einem Drittstaatsangehörigen, der sich in Malta medizinisch behandeln lassen möchte, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. In diesem Fall müssen bestimmte Unterlagen bei Identità eingereicht werden, der maltesischen Agentur, die für Pässe, Visa, Ausweisdokumente, Arbeits- und Aufenthaltsdokumente zuständig ist.
Zusätzliche Informationen und Hilfestellungen
Unsere Mitarbeiter im Dixcart-Büro in Malta können Ihnen mit Ratschlägen behilflich sein, welcher Weg für jede Einzelperson oder Familie am besten geeignet ist.
Wir können auch bei der Beantragung von Besuchen in Malta behilflich sein und bieten nach dem Umzug eine umfassende Palette individueller und professioneller kommerzieller Dienstleistungen an.
Für weitere Informationen zum Umzug nach Malta wenden Sie sich bitte an: beratung.malta@dixcart.com.
Lizenznummer von Dixcart Management Malta Limited: AKM-DIXC-25.


