Eine Möglichkeit, ein Schiff in einer sonnigen Gerichtsbarkeit auf ein attraktives Schifffahrtsregime umzusiedeln
Redomizilierung einer Reederei nach Malta
Malta hat sich als robuste und sichere Seegerichtsbarkeit etabliert und verfügt über das größte europäische Register für Seeflaggen.
Es ist möglich, eine Reederei von einer anderen Jurisdiktion nach Malta zu verlegen, ohne die Gesellschaft in dem Land zu liquidieren, aus dem sie verlegt wird (Rechtliche Mitteilung 31. 2020).
Eine Zusammenfassung der attraktiven Steuerregelung für in Malta registrierte Schiffe
Im Dezember 2017 genehmigte die Europäische Kommission die maltesische Tonnagesteuerregelung für einen Zeitraum von 10 Jahren, nachdem sie ihre Vereinbarkeit mit den EU-Beihilfevorschriften überprüft hatte.
Das maltesische Schifffahrtstonnagesteuersystem
Nach dem maltesischen Tonnagesteuersystem ist die Steuer von der Tonnage des Schiffes oder der Flotte abhängig, die einem bestimmten Reeder oder Schiffsmanager gehört. Förderfähig sind nur Unternehmen, die im Seeverkehr tätig sind.
Die üblichen Körperschaftsteuervorschriften gelten nicht für Schifffahrtsaktivitäten in Malta. Stattdessen unterliegt der Schifffahrtsbetrieb einer jährlichen Steuer, die sich aus einer Registrierungsgebühr und einer jährlichen Tonnagesteuer zusammensetzt. Der Satz der Tonnagesteuer reduziert sich je nach Alter des Schiffes.
- Beispiel: Ein 80 Meter langes Handelsschiff mit 10,000 BRZ, Baujahr 2000, zahlt bei der Registrierung eine Gebühr von 6,524 € und danach 5,514 € Jahressteuer.
Die kleinste Schiffskategorie ist bis zu einer Nettotonnage von 2,500 und die größte und teuerste sind Schiffe über 50,000 Nettotonnage. Die Gebühren sind für Schiffe der Altersklassen 0-5 bzw. 5-10 Jahre ermäßigt und für die 25-30-Jährigen am höchsten.
Bitte ansehen IN546 – Maltesische Schifffahrt – Das Tonnagesteuersystem und Vorteile für Reedereien, für weitere Informationen zu dieser Regelung und zusätzliche Vorteile bei der Registrierung eines Schiffes in Malta.
Bedingungen für die Verlegung einer Reederei nach Malta
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- das Unternehmen ist nach dem Recht eines zugelassenen Landes oder einer zugelassenen Gerichtsbarkeit gegründet, in der diese Gesetze dem maltesischen Gesellschaftsrecht ähnlich sind;
- die „Gegenstände“ des Unternehmens müssen so beschaffen sein, dass das Unternehmen als Schifffahrtsunternehmen zu qualifizieren ist;
- Bestimmungen im Recht des überseeischen Landes, die es diesen Ländern ermöglichen, sich niederzulassen
- Sitzverlegung ist durch die Satzung, die Satzung oder das Memorandum des Unternehmens sowie durch die Satzung oder andere Instrumente, die das Unternehmen bilden oder definieren, zulässig;
- beim maltesischen Registrar wird ein Antrag auf Fortsetzung der Registrierung des Unternehmens in Malta gestellt.
Einem Antrag eines ausländischen Unternehmens auf Fortsetzung der Registrierung in Malta müssen folgende Unterlagen beiliegen:
- der Beschluss, der es erlaubt, in Malta als fortgesetzt registriert zu werden;
- eine Kopie der überarbeiteten Verfassungsdokumente;
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein gleichwertiger Nachweis über das ausländische Unternehmen;
- eine Erklärung der ausländischen Gesellschaft, die in Malta fortgeführt werden soll;
- eine Liste der Direktoren und des Gesellschaftssekretärs;
- Bestätigung, dass ein solcher Antrag nach den Gesetzen des Landes oder der Gerichtsbarkeit, in dem die ausländische Gesellschaft gegründet und gegründet oder registriert wurde, zulässig ist.
Der Registrar stellt dann eine vorläufige Fortsetzungsbescheinigung aus. Innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung dieses Zertifikats muss das Unternehmen dem Registrar nachweisen, dass es nicht mehr in dem Land oder der Gerichtsbarkeit registriert ist, in dem es zuvor ansässig war. Der Registrar stellt dann eine Fortsetzungsbescheinigung aus.
Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Informationen zum maltesischen Tonnagesteuersystem oder zur Registrierung eines Schiffes und/oder einer Yacht in Malta wünschen, wenden Sie sich bitte an Jonathan Vassallo im Dixcart-Büro in Malta: beratung.malta@dixcart.com oder Ihr üblicher Dixcart-Ansprechpartner.


