Kapitalertragsteuer nach dem portugiesischen NHR- und IFICI-Regime
Im Rahmen der Regelung für Nicht-Gewohnheitsansässige (NHR) in Portugal wurden bedeutende Änderungen eingeführt.
Das „alte“ NHR-Regime
Für Personen, die bis Ende 2023 erfolgreich einen Antrag auf Teilnahme am NHR-Regime gestellt haben (oder bestimmte Übergangskriterien erfüllt haben), gelten die Vorteile für den Zeitraum von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Steueransässigkeit fort.
Wichtige Aspekte der Kapitalerträge nach dem alten NHR
Kapitalgewinne aus dem Ausland
- Befreiung mit Progression: Ein wesentlicher Vorteil war die mögliche Befreiung ausländischer Kapitalgewinne (z. B. aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen oder Immobilien außerhalb Portugals) von der portugiesischen Besteuerung. Diese Befreiung galt in der Regel, wenn die Gewinne im Quellenland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) oder des OECD-Musterabkommens besteuert werden konnten, selbst wenn das Quellenland keine Steuern erhob. In der Praxis führte dies oft zu einer „Nullbesteuerung“ für bestimmte Arten ausländischer Gewinne.
- Ausnahmen: Diese Befreiung galt nicht allgemein. So blieben beispielsweise Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Aktien, für die Portugal gemäß dem DBA die ausschließlichen Besteuerungsrechte hatte, in Portugal mit einem Pauschalsatz (in der Regel 28 %) steuerpflichtig. Ebenso konnten Gewinne aus „schwarzen“ Niedrigsteuergebieten einer höheren Besteuerung (35 %) unterliegen.
- Ein schwerwiegender Irrtum unter NHR-Inhabern ist die Annahme, dass alle ihre Kapitalgewinne aus dem Ausland steuerfrei seien. Tatsächlich behält Portugal aufgrund seiner Doppelbesteuerungsabkommen das ausschließliche Besteuerungsrecht für diese Gewinne, sodass diese in Portugal voll steuerpflichtig sind.
Kapitalgewinne aus portugiesischen Quellen
- Grundeigentum: Für Einwohner (einschließlich NHRs), die portugiesische Immobilien verkaufen, werden 50 % des Kapitalgewinns zu anderen Einkünften hinzugerechnet und mit dem progressiven Einkommensteuersatz (PIT) besteuert, der bis zu 48 % betragen kann, mit einer Zusatzsteuer von 5 % für Einkommen über 80,000 €. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn die Immobilie ein Hauptwohnsitz war und der Erlös in einen anderen Hauptwohnsitz in Portugal oder einem anderen EU-/EWR-Land reinvestiert wurde – siehe . für weitere Informationen an.
- Aktien und Wertpapiere: Kapitalgewinne aus dem Verkauf portugiesischer Aktien und anderer Wertpapiere werden in der Regel mit einem Pauschalsatz von 28 % besteuert. Wenn Sie die Aktien jedoch innerhalb eines Jahres verkaufen und Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen (einschließlich der Gewinne) das maximale Grenzeinkommen (83,696 € für das Steuerjahr 2025) übersteigt, werden Sie mit dem Grenzsteuersatz von 48 % besteuert (zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 2.5 % bis 5 %).
Das „neue“ NHR-Regime (NHR 2.0 / IFICI)
Das „neue“ NHR-Regime, offiziell bekannt als „Incentive to Scientific Research and Innovation“ (IFICI), trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Es ist deutlich restriktiver als sein Vorgänger und konzentriert sich auf die Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte für bestimmte wissenschaftliche, Forschungs- und Innovationstätigkeiten. Details des Anmeldung kombiniert mit einem nachhaltigen Materialprofil. Besteuerung sind verfügbar – mit weiteren Einzelheiten zu den Auswirkungen auf den Kapitalertrag weiter unten.
Wichtige Aspekte der Kapitalerträge nach dem neuen NHR
Kapitalgewinne aus dem Ausland
- Im Gegensatz zum alten NHR sieht das neue IFICI-System ausdrücklich eine Steuerbefreiung für Einkünfte aus dem Ausland der Kategorien E (Kapitalerträge) und G (Kapitalgewinne) vor. Dies deutet auf eine weiterhin günstige Behandlung von Kapitalgewinnen aus ausländischen Quellen hin, wobei die komplexe Bedingung der Steuerpflicht, die unter dem alten System Probleme verursachte, durch die Abschaffung vereinfacht und günstiger gestaltet wird.
- Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Einkünfte aus „schwarzen“ Niedrigsteuergebieten in Portugal mit 35 % voll steuerpflichtig sind.
Kapitalgewinne aus portugiesischen Quellen
- Grundeigentum: Das neue System behält die üblichen portugiesischen Steuervorschriften für Kapitalgewinne aus portugiesischen Immobilien für Einwohner bei. 50 % des Kapitalgewinns werden zu den übrigen Einkünften hinzugerechnet und mit dem progressiven Einkommensteuersatz (PIT) besteuert, der bis zu 48 % betragen kann. Für Einkommen über 5 € fällt ein Zuschlag von 80,000 % an. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn die Immobilie ein Hauptwohnsitz ist und der Erlös in einen anderen Hauptwohnsitz in Portugal oder einem anderen EU-/EWR-Land reinvestiert wird – siehe . für weitere Informationen an.
- Aktien und Wertpapiere: Kapitalgewinne aus dem Verkauf portugiesischer Aktien und anderer Wertpapiere werden in der Regel mit einem Pauschalsatz von 28 % besteuert. Wenn Sie die Aktien jedoch innerhalb eines Jahres verkaufen und Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen (einschließlich der Gewinne) das maximale Grenzeinkommen (83,696 € für das Steuerjahr 2025) übersteigt, werden Sie mit dem Grenzsteuersatz von 48 % besteuert (zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 2.5 % bis 5 %).
Vergleich beider Regime
Die folgende Tabelle fasst einige wichtige Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Regime zusammen.
| Merkmal | Altes NHR-Regime | Neues NHR-Regime (NHR 2.0) |
| Voraussetzungen | Für neue Steueransässige weitgehend verfügbar. | Beschränkt auf bestimmte hochqualifizierte Berufe in Wissenschaft, Forschung und Innovation. |
| Ausländische Kapitalgewinne | Bedingte Befreiung: Steuerbefreit nur, wenn die Gewinne im Quellenland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens besteuert werden können. Dies bedeutete oft, dass Gewinne aus Aktien/Anleihen in Portugal weiterhin besteuert wurden. | Ausdrückliche Ausnahme: Im Allgemeinen von der portugiesischen Steuer befreit, was die Regeln für diejenigen vereinfacht, die die Voraussetzungen erfüllen. |
| Portugiesische Kapitalerträge | Im Allgemeinen wird ein Pauschalsatz von 28 % (Wertpapiere) oder ein progressiver Satz (Immobilien oder Wertpapiere, die weniger als 365 Tage gehalten werden) erhoben – die Behandlung bleibt für beide Systeme gleich. | |
Wichtige Überlegungen für beide Regime
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Portugal verfügt über ein umfangreiches Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen, die für die Festlegung von Besteuerungsrechten und die Vermeidung von Doppelbesteuerung von entscheidender Bedeutung sind. Das spezifische Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Portugal und dem Herkunftsland des Kapitalgewinns hat stets Vorrang.
- Auf der „schwarzen Liste“ stehende Gerichtsbarkeiten: Kapitalgewinne (und andere Einkünfte) aus Ländern, die Portugal als „Steueroasen“ betrachtet, unterliegen häufig einem höheren Steuersatz (z. B. 35 %) und profitieren möglicherweise nicht von NHR-Befreiungen.
- Krypto-Vermögenswerte: Portugal hat 2023 spezielle Regeln für Krypto-Vermögenswerte eingeführt. Gewinne aus Krypto-Vermögenswerten, die weniger als 365 Tage gehalten werden, werden mit einem Pauschalsatz von 28 % besteuert. Gewinne aus Krypto-Vermögenswerten, die 365 Tage oder länger gehalten werden oder unter das neue NHR-Regime fallen, sind steuerfrei. Siehe . .
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