Wie können natürliche Personen in die Schweiz umziehen und wie wird ihre Besteuerung aussehen?
HINTERGRUND
Viele Ausländer ziehen wegen der hohen Lebensqualität, des Schweizer Outdoor-Lifestyles, der hervorragenden Arbeitsbedingungen und der Geschäftsmöglichkeiten in die Schweiz.
Eine zentrale Lage innerhalb Europas mit hohem Lebensstandard sowie Verbindungen zu über 200 internationalen Standorten durch regelmässige internationale Flüge machen die Schweiz ebenfalls zu einem attraktiven Standort.
Viele der weltweit grössten multinationalen Unternehmen und internationalen Organisationen haben ihren Hauptsitz in der Schweiz.
Die Schweiz gehört nicht zur EU, ist aber eines von 26 Ländern des Schengen-Raums. Zusammen mit Island, Liechtenstein und Norwegen bildet die Schweiz die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA).
Die Schweiz ist in 26 Kantone gegliedert, die jeweils eine eigene Besteuerungsgrundlage haben. Ab Januar 2020 beträgt der Körperschaftsteuersatz (kombiniert Bund und Kanton) für alle Gesellschaften in Genf 13.99%
RESIDENZ
Ausländer dürfen sich ohne Anmeldung als Touristen in der Schweiz aufhalten für bis zu drei Monaten.
Wer einen Aufenthalt in der Schweiz plant, muss nach drei Monaten eine Arbeits- und/oder Aufenthaltsbewilligung einholen und sich formell bei den schweizerischen Behörden anmelden.
Bei der Beantragung einer schweizerischen Arbeits- und/oder Aufenthaltsbewilligung gelten für EU- und EFTA-Bürger andere Regelungen als für andere Staatsangehörige.
| EU-/EFTA-Staatsangehörige |
EU/EFTA – Arbeiten
EU-/EFTA-Staatsangehörige genießen vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Möchte ein EU/EFTA-Bürger in der Schweiz leben und arbeiten, kann er/sie frei einreisen, benötigt aber eine Arbeitsbewilligung.
Die Person muss einen Arbeitsplatz finden und der Arbeitgeber muss die Beschäftigung anmelden, bevor die Person tatsächlich eine Arbeit aufnimmt.
Das Verfahren wird erleichtert, wenn der neue Einwohner ein Schweizer Unternehmen gründet und bei diesem angestellt ist.
EU/EFTA Funktioniert nicht
Für EU/EFTA-Bürger, die in der Schweiz leben, aber nicht arbeiten möchten, ist das Verfahren relativ unkompliziert.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um in der Schweiz leben zu können und sicherzustellen, dass sie nicht von schweizerischer Sozialhilfe abhängig werden
UND
- Schweizer Kranken- und Unfallversicherung abschliessen ODER
- Studierende müssen vor der Einreise in die Schweiz von der zuständigen Bildungseinrichtung zugelassen werden.
| Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige |
Nicht-EU/EFTA – Arbeiten
Drittstaatsangehörige dürfen in den Schweizer Arbeitsmarkt eintreten, wenn sie entsprechend qualifiziert sind, zum Beispiel Führungskräfte, Fach- und Hochschulabsolventen.
Der Arbeitgeber muss bei den Schweizer Behörden ein Arbeitsvisum beantragen, während der Arbeitnehmer in seinem Heimatland ein Einreisevisum beantragt. Das Arbeitsvisum ermöglicht es der Person, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten.
Das Verfahren wird erleichtert, wenn der neue Einwohner ein Schweizer Unternehmen gründet und bei diesem angestellt ist.
Nicht-EU/EFTA – Funktioniert nicht
Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Erwerbstätigkeit werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- Älter als 55;
- Eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung muss über ein Schweizer Konsulat/eine Schweizer Botschaft im aktuellen Wohnsitzland beantragt werden.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um ihr Leben in der Schweiz zu bestreiten.
- Schliessen Sie eine Schweizer Kranken- und Unfallversicherung ab.
- Einen engen Bezug zur Schweiz nachweisen (zum Beispiel: häufige Reisen, im Land lebende Familienmitglieder, früherer Wohnsitz oder Immobilienbesitz in der Schweiz).
- Verzicht auf Erwerbstätigkeit im In- und Ausland.
- Unter 55;
- Eine Aufenthaltsbewilligung wird aufgrund des «überwiegenden kantonalen Interesses» erteilt. Dies entspricht in der Regel einer Steuer auf das angenommene (oder tatsächliche) Jahreseinkommen von CHF 400,000'1,000,000.- bis CHF XNUMX'XNUMX'XNUMX.- und hängt von einer Reihe von Faktoren ab, unter anderem vom jeweiligen Wohnkanton.
BESTEUERUNG
- Standardbesteuerung
Jeder Kanton legt seine eigenen Steuersätze fest und erhebt in der Regel folgende Steuern: Einkommens-, Nettovermögens-, Liegenschafts-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Der spezifische Steuersatz variiert je nach Kanton und liegt zwischen 21% und 46%.
In der Schweiz ist die Übertragung von Vermögen im Todesfall auf Ehegatten, Kinder und/oder Enkel in den meisten Kantonen von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.
Kapitalgewinne sind grundsätzlich steuerfrei, außer bei Immobilien. Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen gehört zu den Vermögensgegenständen, die von der Kapitalertragsteuer befreit sind.
- Pauschalbesteuerung
Die Pauschalbesteuerung ist ein besonderer Steuerstatus für gebietsansässige Ausländer ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
Als Bemessungsgrundlage dienen die Lebenshaltungskosten des Steuerpflichtigen statt sein/ihr globales Einkommen und Vermögen. Dies bedeutet, dass es nicht erforderlich ist, die effektiven globalen Erträge und Vermögenswerte zu melden.
Ist die Steuerbemessungsgrundlage festgelegt und mit der Steuerbehörde abgestimmt, wird sie dem kantonalen Regelsteuersatz unterstellt.
Es ist möglich, dass eine natürliche Person ausserhalb der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgeht und die schweizerische Pauschalbesteuerung in Anspruch nimmt. Auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung von Privatvermögen in der Schweiz können ausgeübt werden.
Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EFTA) müssen aufgrund des „überwiegenden kantonalen Interesses“ eine höhere Pauschalsteuer bezahlen. Dies entspricht in der Regel einer Steuer auf das angenommene (oder tatsächliche) Jahreseinkommen von CHF 400,000'1,000,000.- bis CHF XNUMX'XNUMX'XNUMX.- und hängt von einer Reihe von Faktoren ab, unter anderem vom jeweiligen Wohnkanton.
Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Informationen zum Umzug in die Schweiz wünschen, wenden Sie sich bitte an Christine Breitler im Dixcart-Büro in der Schweiz: beratung.schweiz@dixcart.com


