Das zypriotische Non-Domicile-Regime – Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Eine Einführung in die Domizilierung

Das zyprische Non-Domizil-Regime (oder Non-Dom) hängt vom Wohnsitz einer Person ab. Es ist wichtig zu beachten, dass es zwei Arten von Wohnsitzen gibt:

  • Herkunftsdomizil: Der Wohnsitz, der einer Person bei der Geburt zugewiesen wird.
  • Wahldomizil: Der Wohnsitz, den eine Person durch die Begründung ihrer physischen Präsenz an einem bestimmten Ort erwirbt, verbunden mit der Absicht, diesen zu ihrem ständigen Zuhause zu machen.

Personen, die in den letzten 17 Jahren mindestens 20 Jahre lang in Zypern steuerlich ansässig waren, gelten als in Zypern ansässig. Sobald Sie die 17-Jahres-Grenze erreicht haben, gilt Ihr Wohnsitz in Zypern als Wahlwohnsitz.

Steueransäßigkeit

Wichtig ist auch, dass das zyprische Steuersystem nur für Personen mit Steuerwohnsitz gilt. Wer die Vorteile des Non-Dom-Systems nutzen möchte, muss zunächst sicherstellen, dass er in Zypern steuerlich ansässig ist. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel über Steuerwohnsitz in Zypern.

Antragstellung, Kosten und Nachweise

Im Gegensatz zu anderen Steuersystemen weltweit fallen für das zypriotische Non-Dom-System keine Teilnahmegebühren an und es ist keine jährliche Mindeststeuer zu entrichten. Mit anderen Worten: Es ist keine jährliche Gebühr an den Staat zu entrichten, um von den unten aufgeführten Vorteilen zu profitieren.

Antragsteller müssen das angegebene Formular ausfüllen und zusammen mit einem Nachweis einreichen, dass sie in Zypern steuerlich ansässig sind und dass ihr Herkunfts- oder Wahlwohnsitz nicht Zypern ist.

Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, können Sie eine Bescheinigung über Ihren Steuerwohnsitz und Ihren Status als nichtansässige Person beantragen. Diese von der Regierung eines EU-Mitgliedsstaates ausgestellte Bescheinigung kann bei Bedarf in anderen Ländern verwendet werden.

Vorteile

Bevor wir uns mit den Vorteilen befassen, sollten wir bedenken, dass Steuerinländer in Zypern auf ihr weltweites Einkommen besteuert werden. Das bedeutet, dass die folgenden Vorteile für Einkünfte gelten, die in Zypern erzielt oder aus dem Ausland nach Zypern überwiesen werden. Darüber hinaus fallen in Zypern weder Vermögens- noch Erbschaftssteuern an, weder für Einwohner noch für Nicht-Dom-Staatsbürger.

Der Status als Nicht-Wohnsitz-Inländer bietet Zugang zu einer Reihe äußerst attraktiver Steuervorteile. Personen, die unter dieses System fallen, sind von der Einkommensteuer auf Folgendes befreit:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Kapitalgewinne (ausgenommen unbewegliches Eigentum in Zypern, das möglicherweise noch von einer teilweisen Befreiung für neu erworbenes Eigentum profitiert)

Auch Nicht-Dom-Bewohner Zyperns genießen erhebliche Steuererleichterungen bei ihren Gehältern. Wer sich zum ersten Mal auf Zypern niederlässt, hat möglicherweise Anspruch auf eine 50%ige Befreiung von der Einkommensteuer auf sein Gehalt. Diese Befreiung gilt zusätzlich zum Standardsteuersatz von 0%.

Um für diese Befreiung in Frage zu kommen, müssen Einzelpersonen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen eine Einzelperson ohne Wohnsitz sein
  • Ihren ersten Job in Zypern haben
  • Verdienen Sie ein Jahresgehalt von 55,000 € oder mehr
  • Sie müssen ein „neuer Einwohner“ Zyperns sein (d. h. sie dürfen unmittelbar vor Beginn ihrer Beschäftigung in Zypern nicht mindestens 15 aufeinanderfolgende Steuerjahre lang in Zypern ansässig gewesen sein).

Nationaler Gesundheitsbeitrag

Es ist zu beachten, dass sowohl Dividenden als auch Gehaltseinkommen einem Beitrag zum Allgemeinen Gesundheitssystem (GHS) in Höhe von 2.65 % unterliegen, der auf ein Einkommen von bis zu 180,000 € pro Jahr begrenzt ist. Der maximale Beitrag beträgt somit 4,770 € pro Jahr. Dieser Beitrag ermöglicht den Zugang zum hervorragenden und umfassenden öffentlichen Gesundheitssystem Zyperns.

Wie können wir helfen?

Wenn Sie mehr über das zypriotische Non-Domicle-Regime erfahren möchten oder Fragen dazu haben, wie wir Ihnen helfen können, kontaktieren Sie uns bitte unter Dixcart-Büro in Zypern Für weitere Informationen: beratung.cyprus@dixcart.com.

Unser Expertenteam unterstützt Sie bei jedem Schritt, von Einwanderungsfragen bis hin zu Steueranträgen und Anträgen auf Nicht-Wohnsitz. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen und der Auslegung der behördlichen Formulare. Wir begleiten Sie sogar zur Einwanderungsbehörde und kümmern uns um Ihre jährliche Steuererklärung.

Wenn Sie planen, auch hier in Zypern von den Unternehmensvorteilen zu profitieren, indem Sie ein Unternehmen gründen, bieten wir auch eine umfassende Palette an Unternehmensdienstleistungen an, darunter, aber nicht beschränkt auf, Unternehmensgründung, Sekretariatsunterstützung und Buchhaltungsdienste.

Wir bieten Ihnen in jeder Phase umfassende Unterstützung und helfen Ihnen dabei, die Anforderungen an Ihren Steuerwohnsitz und die Einhaltung der Vorschriften Zyperns erfolgreich zu erfüllen, damit Sie die hervorragenden Steuervorteile Zyperns optimal nutzen können.

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