Neues Doppelbesteuerungsabkommen: Zypern und die Niederlande
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Zypern und den Niederlanden
Zum ersten Mal in der Geschichte der Republik Zypern und des Königreichs der Niederlande trat am 30. ein Doppelbesteuerungsabkommen in Kraftth Juni 2023 und seine Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2024.
Dieser Artikel aktualisiert unsere im Juni 2021 herausgegebene Mitteilung im Hinblick auf die Umsetzung eines Doppelbesteuerungsabkommens vom 1st Juni 2021.
Wichtigste Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens
Der Vertrag basiert auf dem OECD-Musterabkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen und umfasst alle Mindeststandards der Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) für bilaterale Abkommen.
Quellensteuersätze
Dividenden – 0 %
Es gibt keine Quellensteuer (WHT) auf Dividenden, wenn der Empfänger/wirtschaftlicher Eigentümer:
- ein Unternehmen, das über einen Zeitraum von 5 Tagen mindestens 365 % des Kapitals des Unternehmens hält, das die Dividenden zahlt, oder
- ein anerkannter Pensionsfonds, der nach dem zyprischen Körperschaftssteuergesetz grundsätzlich von der Körperschaftssteuer befreit ist
In allen anderen Fällen darf die WHT 15 % des Bruttobetrags der Dividenden nicht überschreiten.
Zinsen – 0%
Auf Zinszahlungen wird keine Quellensteuer erhoben, sofern der Empfänger der wirtschaftliche Eigentümer der Einkünfte ist.
Lizenzgebühren – 0%
Auf Zahlungen von Lizenzgebühren wird keine Quellensteuer erhoben, sofern der Empfänger der wirtschaftliche Eigentümer des Einkommens ist.
Kapitalgewinn
Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Aktien werden ausschließlich im Wohnsitzland des Veräußerers besteuert.
Es gelten bestimmte Ausnahmen.
Es gelten die folgenden Ausnahmen:
- Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen oder vergleichbaren Beteiligungen, deren Wert zu mehr als 50 % direkt oder indirekt aus unbeweglichem Vermögen stammt, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.
- Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Anteilen oder vergleichbaren Beteiligungen, bei denen mehr als 50 % ihres Wertes direkt oder indirekt aus bestimmten Offshore-Rechten/-Eigentümern im Zusammenhang mit der Erforschung des Meeresbodens oder Meeresuntergrunds oder ihrer natürlichen Ressourcen im anderen Vertragsstaat stammen, können besteuert werden in diesem anderen Staat.
Hauptzwecktest (PPT)
Das DTT beinhaltet das OECD/G20 Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projekt Action 6
PPT, ein Mindeststandard im Rahmen des BEPS-Projekts. Das PPT sieht vor, dass ein DBA-Vorteil unter bestimmten Bedingungen nicht gewährt werden darf, wenn die Erlangung dieses Vorteils einer der Hauptzwecke einer Vereinbarung oder Transaktion war.
Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Informationen darüber benötigen, wie das DBA zwischen Zypern und den Niederlanden von Nutzen sein könnte, wenden Sie sich bitte an das Dixcart-Büro in Zypern: advice.cyprus@dixcart.com oder Ihren üblichen Dixcart-Kontakt.


