Praktischer Steuerleitfaden für in Portugal erhaltene Erbschaften und Schenkungen
Nachlassplanung ist notwendig, da Benjamin Franklin seinem Zitat „Nichts ist sicher außer Tod und Steuern“ zustimmen würde.
Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern gibt es in Portugal keine Erbschaftssteuer, jedoch wird eine Stempelsteuer namens „Stempelsteuer“ erhoben, die auf die Übertragung von Vermögenswerten im Todesfall oder auf Schenkungen zu Lebzeiten anfällt.
Welche Auswirkungen auf die Nachfolge gibt es in Portugal?
Das portugiesische Erbrecht sieht Pflichtteilsrecht vor, was bedeutet, dass ein fester Anteil Ihres Nachlasses, nämlich Ihr weltweites Vermögen, automatisch an Ihre direkten Verwandten übergeht. Das bedeutet, dass Ihr Ehepartner, Ihre Kinder (leibliche und adoptierte) und Ihre direkten Vorfahren (Eltern und Großeltern) einen Anteil Ihres Nachlasses erhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Wenn Sie beabsichtigen, bestimmte Regelungen zu treffen, um diese Regel außer Kraft zu setzen, können Sie dies durch die Erstellung eines Testaments in Portugal erreichen.
Beachten Sie, dass unverheiratete Partner (es sei denn, sie leben seit mindestens zwei Jahren zusammen und haben die portugiesischen Behörden offiziell über die Eheschließung informiert) und Stiefkinder (sofern sie nicht rechtmäßig adoptiert wurden) nicht als unmittelbare Familienangehörige gelten – und daher keinen Teil Ihres Nachlasses erhalten.
Wie gilt die Nachfolge für Ausländer?
Nach der EU-Erbrechtsordnung Brüssel IV gilt für Ihre Erbschaft in der Regel grundsätzlich das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie jedoch stattdessen das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit anwenden, wodurch möglicherweise die portugiesischen Zwangserbvorschriften außer Kraft gesetzt werden.
Diese Wahl muss in Ihrem Testament oder in einer gesonderten Erklärung zu Lebzeiten klar zum Ausdruck kommen.
Wer unterliegt der Stempelsteuer?
Der allgemeine Steuersatz in Portugal beträgt 10 % und gilt für Erbschafts- oder Schenkungsempfänger. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen für nahe Familienangehörige, darunter:
- Ehegatte oder Lebenspartner: Auf die Erbschaft eines Ehegatten oder Lebenspartners ist keine Steuer zu zahlen.
- Kinder, Enkel und Adoptivkinder: Auf Erbschaften von Eltern, Großeltern oder Adoptiveltern ist keine Steuer zu zahlen.
- Eltern und Großeltern: Auf Erbschaften von Kindern oder Enkeln fällt keine Steuer an.
Der Stempelsteuer unterliegende Vermögenswerte
Die Stempelsteuer fällt bei der Übertragung sämtlicher Vermögenswerte in Portugal an, unabhängig davon, wo der Verstorbene oder der Erblasser wohnt. Dazu gehören:
- Grundeigentum: Immobilien, einschließlich Häuser, Wohnungen und Grundstücke.
- Bewegliche Vermögenswerte: Persönliche Gegenstände, Fahrzeuge, Boote, Kunstwerke und Aktien.
- Bankkonten: Sparkonten, Girokonten und Anlagekonten.
- Geschäftsinteressen: Eigentumsbeteiligungen an Unternehmen oder Betrieben, die in Portugal tätig sind.
- Kryptowährung (Cryptocurrency)
- Geistiges Eigentum
Während die Vererbung eines Vermögenswerts von Vorteil sein kann, ist es wichtig zu bedenken, dass damit möglicherweise auch ausstehende Schulden verbunden sind, die beglichen werden müssen.
Berechnung der Stempelsteuer
Zur Berechnung der zu zahlenden Stempelsteuer wird der steuerpflichtige Wert der Erbschaft oder Schenkung ermittelt. Der steuerpflichtige Wert ist der Marktwert des Vermögens zum Zeitpunkt des Todes oder der Schenkung, oder im Falle von in Portugal gelegenen Immobilien ist der steuerpflichtige Wert der Wert des für Steuerzwecke registrierten Vermögenswerts. Wenn die Immobilie von einem Ehegatten oder Lebenspartner geerbt/geschenkt wurde und während der Ehe oder Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Besitz war, wird der steuerpflichtige Wert anteilig aufgeteilt.
Sobald der steuerpflichtige Wert ermittelt ist, wird der Steuersatz von 10 % angewendet. Die endgültige Steuerschuld wird auf der Grundlage des von jedem Begünstigten erhaltenen Nettovermögens berechnet.
Mögliche Ausnahmen und Erleichterungen
Über die Befreiungen für nahe Familienangehörige hinaus gibt es zusätzliche Befreiungen und Erleichterungen, die die Stempelsteuerpflicht verringern oder beseitigen können.
Diese umfassen:
- Schenkungen an gemeinnützige Organisationen: Spenden an anerkannte gemeinnützige Institutionen sind von der Steuer befreit.
- Überweisungen an behinderte Begünstigte: Erbschaften von unterhaltsberechtigten oder schwerbehinderten Personen können steuerlich begünstigt werden.
Dokumente, Einreichungen und Fristen
Auch wenn Sie in Portugal eine steuerfreie Schenkung oder Erbschaft erhalten, müssen Sie dennoch eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Es gelten folgende Unterlagen mit zugehörigen Fristen:
- Erbschaft: Das Formular Modell 1 muss bis zum Ende des dritten Monats nach dem Tod eingereicht werden.
- Geschenk: Das Formular „Modell 1“ muss innerhalb von 30 Tagen nach Annahme des Geschenks eingereicht werden.
Zahlungs- und Fälligkeitsdatum der Stempelsteuer
Die Stempelsteuer muss von der Person, die die Erbschaft oder Schenkung erhält, innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung über den Tod und im Falle einer Schenkung bis zum Ende des darauffolgenden Monats entrichtet werden. Beachten Sie, dass das Eigentum an einem Vermögenswert erst nach Zahlung der Steuer übertragen werden kann – außerdem können Sie den Vermögenswert nicht verkaufen, um die Steuer zu bezahlen.
Nachlassverteilung und Steuerberatung
Sie können ein „weltweites“ Testament erstellen, das Ihr Vermögen in allen Rechtsräumen abdeckt, aber das ist nicht ratsam. Wenn Sie erhebliches Vermögen in mehreren Rechtsräumen haben, sollten Sie separate Testamente für jeden Rechtsraum in Betracht ziehen.
Für diejenigen, die über Vermögenswerte in Portugal verfügen, wird empfohlen, ein Testament in Portugal zu erstellen.
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Die Bewältigung von Erbschaftssteuerangelegenheiten in Portugal kann komplex sein, insbesondere für Nichtansässige oder Personen mit komplexen Erbschaftssituationen.
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