Steuerliche Anreize für Expatriates

Hintergrund

Zypern hat sich in einzigartiger Weise als bevorzugte Steuerhoheit für Privatpersonen positioniert. Verschiedene positive Aspekte der zypriotischen Einkommensteuergesetzgebung stehen Einzelpersonen zur Verfügung, die ein flexibles und attraktives Steuersystem suchen.

Zypern ist für Privatpersonen aufgrund seines Steuersystems für Nicht-Ansässige ein beliebtes Zielland. Es ermöglicht qualifizierten Personen, Dividenden und Zinserträge einkommensteuerfrei zu beziehen. Personen, die zum ersten Mal auf die Insel ziehen, profitieren zudem von einer reduzierten Besteuerung ihrer Arbeitseinkünfte.

Daytrader oder Personen, die ihr eigenes Anlageportfolio halten und verwalten, können umfassend von der Befreiung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Aktien profitieren.

Die 60-Tage-Steuerregelung bietet sich für sehr mobile Personen an, die beruflich viel reisen und nicht an einen bestimmten Wohnort gebunden sind.

Die Steuervorteile werden auch auf Personen ausgeweitet, die nach einem Ort suchen, an dem sie sich zurückziehen können.

Einkommensteuerermäßigung auf Arbeitseinkommen

Auf der 26th Im Juli 2022 wurden die lang erwarteten Steueranreize für Privatpersonen eingeführt. Gemäß den neuen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ist nun für Einzelpersonen mit einem Jahreseinkommen von über 50 € (bisheriger Schwellenwert: 55,000 €) eine 100,000-prozentige Steuerbefreiung für Einkünfte aus ihrer ersten Beschäftigung in Zypern möglich. Diese Befreiung gilt für einen Zeitraum von 17 Jahren.

Zypern Steuersitz in 60 Tagen

Eine natürliche Person kann innerhalb von 60 Tagen in Zypern steuerlich ansässig werden. Diese Regel gilt für Personen, die nicht mehr als 183 Tage in Zypern oder in einer anderen Gerichtsbarkeit verbringen.

Die „60-Tage-Regelung“ gilt für Personen, die im jeweiligen Steuerjahr mindestens 60 Tage in Zypern ansässig sind, ein Unternehmen in Zypern betreiben/führen und/oder in Zypern beschäftigt sind und/oder Direktor einer steuerpflichtigen Gesellschaft sind wohnhaft auf Zypern.

Natürliche Personen müssen außerdem eine Wohnimmobilie in Zypern besitzen oder mieten und dürfen in keinem anderen Land steuerlich ansässig sein. Die Person darf sich nicht länger als insgesamt 183 Tage in einem anderen Land aufhalten.

Non-Domizil-Status

Einzelpersonen können eine Steuerresidenz auf Zypern erwerben, nachdem sie entweder 183 Tage oder 60 Tage in Zypern verbracht haben. Bitte wenden Sie sich an das Dixcart-Büro in Zypern, um weitere Informationen zu diesen beiden Alternativen zu erhalten: beratung.cyprus@dixcart.com

Das Non-Domizil-Steuerregime ist besonders interessant für natürliche Personen, deren Haupteinnahmequelle entweder Dividendenerträge oder Zinserträge sind. Darüber hinaus können Privatpersonen die Befreiung von der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Anspruch nehmen.

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und andere Antragsteller mit Wohnsitz außerhalb der EU

Aufgrund des Brexits gelten britische Staatsangehörige nun als Nicht-EU-Bürger und müssen daher dasselbe Antragsverfahren durchlaufen wie andere Nicht-EU-Bürger:

Nicht-EU-Bürger und das Programm „Daueraufenthalt durch Investitionen“.

Um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, muss der Nicht-EU-Bürger eine Investition von mindestens 300,000 € (ohne Mehrwertsteuer) in eine der folgenden Investitionskategorien tätigen: Wohnimmobilien, andere Arten von Immobilien wie Büros, Geschäfte , Hotels oder Investitionen in das Aktienkapital eines zyprischen Unternehmens oder in Anteile einer zyprischen Investmentorganisation für gemeinsame Anlagen (Typ AIF, AIFLNP, RAIF). Darüber hinaus muss der Nachweis eines gesicherten Jahreseinkommens von mindestens 50,000 Euro erbracht werden. Dieses erforderliche Jahreseinkommen erhöht sich für den Ehegatten um 15,000 € und für jedes minderjährige Kind um 10,000 €.

  • Nicht-EU-Bürger und vorübergehender Aufenthalt durch ein Unternehmen von ausländischem Interesse

Eine Gesellschaft von ausländischem Interesse ist ein internationales Unternehmen, das, sofern es bestimmte Kriterien erfüllt, Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten in Zypern beschäftigen kann.

Dieses Programm ermöglicht es Mitarbeitern und ihren Familien, zu günstigen Konditionen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die wichtigsten Anforderungen, die es einem internationalen Unternehmen ermöglichen, sich als „Foreign Interest Company“ zu qualifizieren, sind, dass alle Anteilseigner aus Drittländern mehr als 50 % des gesamten Aktienkapitals des Unternehmens besitzen müssen und dass bis dahin eine Mindestinvestition von 200,000 € in Zypern erfolgen muss diese Drittlandaktionäre. Diese Investition kann zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden, um künftige Ausgaben zu finanzieren, die dem Unternehmen bei seiner Gründung in Zypern entstehen.

  • Vorübergehender Aufenthalt auf Besucherbasis ohne das Recht, irgendeiner Beschäftigung nachzugehen.

Nicht-EU-Bürger können auf der Grundlage eines Besuchervisums eine befristete Aufenthaltserlaubnis erwerben, die für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren verlängert werden kann.

Diese Aufenthaltsform erlaubt keine Erwerbstätigkeit.

Diese Wohnsitzgrundlage eignet sich am besten für Rentner, die sich in Zypern niederlassen und von den vorteilhaften Steuerregelungen für ausländische Renten profitieren möchten. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Dixcart-Büro in Zypern: beratung.cyprus@dixcart.com.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen über die attraktive Steuerregelung für Privatpersonen in Zypern wenden Sie sich bitte an: Katrien De Poorter im Dixcart-Büro in Zypern: beratung.cyprus@dixcart.com.

Zurück zur Übersicht