Steuerreformpaket für Schweizer Unternehmen wird genehmigt
In der Vergangenheit haben Schweizer Unternehmen für Kapitalgewinne und Dividendenerträge eine Nullsteuerregelung genossen.
Handelsunternehmen haben jedoch immer einen lokalen Steuersatz des Kantons (Region) angezogen. Die neuen Steueränderungen konzentrieren sich auf Handelsgewinne.
Neuer Unternehmenssteuersatz – Genf
Ab Januar 2020 beträgt der Körperschaftsteuersatz (kombinierte Bundes- und Kantonssteuer) für alle Gesellschaften in Genf 13.99%.
Der eidgenössische Steuersatz ist einheitlich, aber die Körperschaftsteuersätze (Bundessteuer plus Kantonssteuer) werden in den verschiedenen Schweizer Kantonen variieren, abhängig von den spezifischen kantonalen Steuersätzen, die in den Volksabstimmungen vom Mai 2019 genehmigt wurden.
Hintergrund
Die Europäische Union (EU) hat der Schweiz bis Ende 2018 eingeräumt, eine Reihe von international nicht akzeptablen Steuerprivilegien abzuschaffen. Hauptziel der Reformen ist es, dies zu erreichen und gleichzeitig die internationale Attraktivität des schweizerischen Unternehmenssteuersystems zu erhalten
Am 28. September 2018 wurde der endgültige Entwurf des «Bundesgesetzes über die Finanzierung der Steuerreform» (STAF) vom Schweizer Parlament verabschiedet.
Ergebnisse des Referendums
Die Volksabstimmung über die STAF fand am 19. Mai 2019 statt, das neue Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Eine grosse Mehrheit der Schweizer Stimmberechtigten hat die eidgenössische Steuerreform 2020 und eine grosse Mehrheit der Genfer Stimmbürger auch die Genfer kantonalen Steuerreformen akzeptiert (jeder Kanton hatte seine eigene Stimme über seine spezifischen kantonalen Steuerreformen).
Zusammenfassung der Prinzipien
Auf Bundesebene sollen die Gewinnverteilungsregeln der Hauptgesellschaften und der Schweizer Finanzbranchen aufgehoben werden.
Auf kantonaler Ebene werden die Steuerprivilegien für Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften abgeschafft.
Patentbox
Reingewinne aus in- und ausländischen Patenten sind mit einer maximalen Reduktion von 90% getrennt zu besteuern (genauer Satz im kantonalen Ermessen). Dieses Patentbox-Regime entspricht dem OECD2-Standard und die maximale Entlastung von 90 % ist auf kantonaler Ebene obligatorisch.
Vor der erstmaligen Beantragung der Patentbox müssen die entsprechenden steuerlich abgesetzten F&E-Aufwendungen rückerstattet und versteuert werden.
F&E-Superabzug
Ein F&E-Superabzug von 50% für inländische F&E ist auf kantonaler Ebene optional.
Zusätzliche Maßnahmen
- Auf kantonaler Ebene ist eine Steuererleichterung von insgesamt 70% obligatorisch; Die Patentbox, der F&E-Superabzug und ein fiktiver Zinsabzug (NID) unterliegen neben möglichen Abschreibungen aus einem vorzeitigen Übergang von der 'privilegierten' zur 'ordentlichen' Besteuerung insgesamt einer Steuerentlastung von 70 %.
- Ausweitung der pauschalen Steuergutschriften auf Betriebsstätten ausländischer Unternehmen; Schweizer Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften können in den meisten Fällen die Quellensteuer auf Einkünften aus Drittstaaten mit einer pauschalen Steuergutschrift geltend machen.
- So genannte Hochsteuerkantone haben die Möglichkeit, einen fiktiven Zinsabzug (NID) auf Überschusskapital einzuführen. Derzeit ist davon auszugehen, dass nur der Kanton Zürich die genannten Anforderungen erfüllen wird.
- Bei der Besteuerung von Dividendenerträgen aus qualifizierten Beteiligungen werden Anpassungen vorgenommen. Auf Bundesebene erhöht sich der Steuersatz auf einen Regelsatz von 70 % (bisher 50 % für Unternehmensinvestitionen und 60 % für private Investitionen). Auf kantonaler Ebene gibt es eine Harmonisierung der Entlastungsmethode und einen Mindeststeuersatz von 50% (genauer Satz nach kantonalem Ermessen).
- In der Schweiz kotierte Gesellschaften dürfen nur dann steuerfreie Kapitaleinlagereserven einzahlen, wenn sie in gleicher Höhe steuerpflichtige Dividenden ausschütten.
Zusammenfassung
Es wird erwartet, dass die Kantone einen erhöhten Anteil an der Bundessteuer erhalten: 21.2% (bisher 17%).
- Damit können die meisten Schweizer Kantone einen attraktiven Unternehmenssteuersatz zwischen 12% und 18% (kombinierte Bundes- und Kantonssteuer) anbieten.
Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Informationen zu den Änderungen des schweizerischen Unternehmenssteuersystems wünschen, wenden Sie sich bitte an Christine Breitler im Dixcart-Büro in der Schweiz: beratung.schweiz@dixcart.com. Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Dixcart-Ansprechpartner.


