Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Brasilien und der Schweiz: Warum ist es so wichtig?

Hintergrund

Die brasilianische und die Schweizer Regierung haben am 3. Mai 2018 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.

Die Schweiz ist einer der grössten Investoren auf dem brasilianischen Markt und Brasilien und die Schweiz haben bereits ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch unterzeichnet, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.

Dieser neue Vertrag folgt den aktuellen OECD-Standards, einschließlich Maßnahmen zur Basiserosion und Gewinnverlagerung (BEPS) und Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung, und wird voraussichtlich die Investitionen zwischen den beiden Ländern erheblich steigern.

Haupteinfluss

Das neue DBA bringt nicht nur eine Reihe von Steuervorteilen, sondern schafft auch Sicherheit bei der steuerlichen Behandlung und schafft damit Vertrauen.

Schlüsselmaßnahmen

Der Vertrag ist aus brasilianischer Sicht einzigartig, da bestimmte Klauseln in keinem der anderen 33 DBA Brasiliens enthalten sind.

  • Dividenden: werden im Quellenland bis zur allgemeinen Grenze von 15% besteuert.

Ausgenommen sind Unternehmen, die mindestens ein Jahr mehr als 10 % der Anteile halten, bei denen der Steuersatz 10 % beträgt.

Die Dividendenklauseln sind nur für Dividenden relevant, die aus der Schweiz nach Brasilien gezahlt werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei Dividendenzahlungen von Brasilien an die Schweiz die bestehenden innerstaatlichen Vorschriften vorteilhafter sind als die Bestimmungen des Vertrags.

  • Zinsen: werden im Quellenland besteuert, bis zur allgemeinen Grenze von 15%.

Ist der Nutzungsberechtigte eine Bank und wurde das Darlehen seit mindestens fünf Jahren zur Finanzierung des Kaufs von Ausrüstungen oder Investitionsvorhaben gewährt, beträgt der Steuersatz 10 %.

Auf Zinsen aus ordentlichen Darlehensverträgen erhebt die Schweiz keine schweizerische Quellensteuer. Obligationenzinsen und Bankzinsen unterliegen jedoch grundsätzlich der schweizerischen Verrechnungssteuer.

  • Lizenzgebühren: werden im Quellenland besteuert, bis zur allgemeinen Grenze von 10%.

Der Steuersatz beträgt 15 % für Lizenzgebühren, die sich aus der Verwendung von Marken ergeben. Technische Hilfe ist in der Definition der Lizenzgebühren enthalten, technische Dienste jedoch nicht.

Die Schweiz erhebt keine Schweizer Quellensteuer auf Lizenzgebühren.

Zusätzliche wichtige Klauseln

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen oder vergleichbaren Beteiligungen an „landreichen“ Unternehmen sind in dem Land steuerpflichtig, in dem sich das Grundstück befindet.

  • Eine schweizerische Gesellschaft, die Dividenden von einer brasilianischen Gesellschaft erhält, hat für schweizerische Steuerzwecke Anspruch auf dieselbe Entlastung, als ob die Gesellschaft, die die Dividenden ausschüttet, in der Schweiz ansässig wäre.

Diese Bestimmung ermöglicht eine Gutschrift auch dann, wenn Dividenden in Brasilien nicht besteuert werden (derzeitige Quellensteuersatz beträgt null).

Nächste Schritte

Das DBA muss vom brasilianischen Kongress und vom Schweizer Parlament genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann. Es ist derzeit schwer vorherzusagen, wann genau dieser Termin sein wird, aber wahrscheinlich wird es in der ersten Hälfte des Jahres 2019 sein.

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Informationen zum Investitionspotenzial zwischen der Schweiz und Brasilien wünschen, wenden Sie sich bitte an Christine Breitler in unserem Schweizer Büro: beratung.schweiz@dixcart.com oder an Catarina Sardinha: im Dixcart-Büro in Portugal: beratung.portugal@dixcart.com.

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