Trusts in der Schweiz: Was ist neu und was Sie beachten sollten

Hintergrund

Die Schweiz ist seit langem bekannt für ihre professionelle Expertise bei der Verwaltung der Angelegenheiten vermögender Privatpersonen. Seit vielen Jahren bieten Swiss Trustees effiziente, massgeschneiderte Dienstleistungen für Trusts an, die ein flexibles Instrument sind, das sich besonders für die Nachlassplanung und den Vermögensschutz eignet.

Die Aufsichts- und Rechtslandschaft für Trusts verändert sich in der Schweiz, was sich darin widerspiegelt, dass der Bundesrat 2020 ein neues Trustee-Reglement eingeführt und die Einführung eines Trustgesetzes in das Schweizerische Obligationenrecht vorgeschlagen hat.

Diese beiden neuen Regelungen werden die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz stärken und die Qualität, Integrität und Rechenschaftspflicht der Schweizer Treuhandbranche stärken und gleichzeitig eine einheitliche Wettbewerbslandschaft für Treuhänder schaffen.

Worum geht es in den Vorschriften?

Bisher wurden Treuhänder nur in Bezug auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche beaufsichtigt. Schweizerische Treuhänder müssen sich neu daran halten; strukturelle, organisatorische, geschäftliche Verhaltens- und Prüfungsanforderungen.

In der Schweiz tätige Treuhänder müssen nun; Melden Sie sich bei einer Aufsichtsorganisation an, erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und beantragen Sie eine Bewilligung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), vor dem 31. Dezemberst 2022

Lizenzbefreiungen

Ausgenommen sind private Treuhandgesellschaften (PTCs) sowie Single-Family-Office-Strukturen („Familienbande-Ausnahme“). Diese Befreiung gilt auch, wenn der Begünstigte eine Wohltätigkeitsorganisation ist.

Aufsichtspflichten

  • Treuhänder müssen über ein einbezahltes Mindestkapital von CHF 100,000'XNUMX verfügen, zuzüglich der Verpflichtung, eine angemessene finanzielle Sicherheit und/oder eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. 
  • Die Verwaltung durch die Treuhänder muss von mindestens zwei „qualifizierten Direktoren“ mit gutem Ruf durchgeführt werden.
  • Treuhänder müssen über ein angemessenes Risikomanagement und angemessene interne Kontrollsysteme verfügen.

Wo sind wir heute?

Per Dezember 2022 benötigt die Mehrheit der Schweizer Treuhänder noch eine Bewilligung der FINMA. Bisher wurden 22 Treuhänderberechtigungen erteilt. Um dies in einen Kontext zu stellen, haben derzeit 330 Treuhänder Anträge eingereicht.

Ein neues schweizerisches Trustgesetz

Derzeit gibt es kein schweizerisches Trustgesetz.

Ausländische Trusts sind jedoch seit Juli 2007 mit der Umsetzung des „Haager Trust-Übereinkommens vom 1. Juli 1985 über das auf Trusts anzuwendende Recht und ihre Anerkennung“ rechtlich anerkannt.

Schweizer Treuhänder verwalten seither Trusts nach ausländischem Recht. Dies impliziert, dass der Treuhänder über gute Kenntnisse des ausländischen Rechts verfügen muss, um seinen treuhänderischen Pflichten nachkommen zu können. Es bedeutet auch, dass die schweizerische Verwaltung und die Gerichte ein ausländisches Recht innerhalb des innerschweizerischen Systems anwenden müssen.

Das schweizerische Treuhandrecht würde:

  • Bieten Sie neue Anwendungen und Geschäftsmöglichkeiten in der Vermögensstrukturierung und schließen Sie die derzeitige Lücke im Rechtssystem, indem Sie ein schweizerisches anstelle eines ausländischen Instruments verwenden.
  • Es würde auch Treuhändern mit Sitz in der Schweiz mehr Sicherheit bieten, die derzeit möglicherweise Kenntnisse über eine Reihe unterschiedlicher ausländischer Treuhandgesetze haben müssen.

Ein Referentenentwurf und ein erläuternder Bericht zur Einführung eines Schweizer Trustgesetzes wurden im Januar 2022 publiziert und in die Vernehmlassung geschickt. Der Referentenvorentwurf führt explizite Regelungen zur Besteuerung von Trusts ein.

Die Debatte in den Kammern des Parlaments wird frühestens in der Frühjahrssitzung 2023 beginnen. Daher ist mit einem Inkrafttreten des Gesetzentwurfs nicht vor 2024 zu rechnen.

Das Dixcart-Büro in der Schweiz wird Sie im Laufe des Jahres 2023 umfassend über den Fortschritt und den Status des Schweizer Treuhandrechts auf dem Laufenden halten.

Dixcart Trustees (Schweiz) SA

Dixcart Trustees (Switzerland) SA bietet seit über fünfzehn Jahren Treuhanddienstleistungen an. Wir sind Mitglied der Schweizerischen Vereinigung der Treuhandgesellschaften (SATC) und beim „Organisme de Surveillance des Instituts Financiers“ (OSIF) registriert.

Wir sind voll und ganz davon überzeugt, dass Dixcart Trustees (Switzerland) SA die regulatorischen Anforderungen des Anfang 2020 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Finanzinstitute erfüllt. Unser Antrag wurde an eingereicht FINMA und befindet sich im Lizenzierungsprozess.

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Informationen zu Trusts und der Schweiz wünschen, wenden Sie sich bitte an Christine Breitler im Dixcart-Büro in der Schweiz:   beratung.schweiz@dixcart.com.


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