Mehrwertsteuer (MwSt.) in Portugal
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist ein zentraler Bestandteil des portugiesischen Steuersystems. Dieser Artikel beschreibt die verschiedenen Mehrwertsteuersätze, die Regeln für die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen sowie Besonderheiten bei bestimmten Arten von Lieferungen.
Mehrwertsteuersätze
In Portugal gelten drei Hauptmehrwertsteuersätze, die in den autonomen Regionen Madeira und Azoren leicht abweichen.
- Normalsatz: Der Normaltarif beträgt 23%obwohl es ist 22% auf Madeira und 16% auf den Azoren. Dieser Satz gilt für alle Waren und Dienstleistungen, die nicht unter die ermäßigten oder stark ermäßigten Sätze fallen.
- Reduzierte Rate: Eingestellt auf 13% (mit Raten von 12% auf Madeira und 9% Auf den Azoren gilt dieser Satz für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen. Beispiele hierfür sind Mahlzeiten in Restaurants und zum Mitnehmen, Musikinstrumente und landwirtschaftliche Geräte.
- Stark ermäßigter Tarif: Der niedrigste Satz ist 6% (4% auf Madeira ab dem 1. Oktober 2024 und 4% auf den Azoren). Dieser Satz gilt für lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen wie bestimmte Lebensmittel, Bücher, Arzneimittel, Hotelunterkünfte, Personenbeförderung sowie Geräte für Solar-, Wind- und Geothermieenergie. Er gilt auch für den Stromverbrauch einer vertraglich vereinbarten Leistung von höchstens 6.90 kVA.
Wichtig zu beachten ist, dass ab dem 4. Januar 2024 für den Grundnahrungsmittelkorb kein Mehrwertsteuersatz mehr gilt. Für Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren gilt jedoch weiterhin der Nullsatz.
Zusammenfassung der Mehrwertsteuersätze
Die folgende Tabelle fasst die Mehrwertsteuersätze auf dem portugiesischen Festland und seinen autonomen Regionen zusammen.
| Tarifart | Festland Portugal | Madeira | Azoren |
| Standard | 23% | 22% | 16% |
| Reduziert | 13% | 12% | 9% |
| Super-Reduziert | 6% | 4% | 4% |
Wann ist eine Mehrwertsteuerregistrierung erforderlich?
Unternehmen und Selbstständige müssen sich in Portugal vor Beginn steuerpflichtiger Tätigkeiten für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn sie die für die Registrierung erforderlichen Mehrwertsteuerschwellenwerte voraussichtlich überschreiten oder bereits überschritten haben. Die Frist für die Registrierung beträgt 15 Tage nach der Unternehmensgründung im Handelsregister.
- Registrierungsschwelle für ansässige Unternehmen/Selbstständige: Die jährliche Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuer beträgt €15,000.
- Registrierungsschwelle für nichtansässige Unternehmen/Selbstständige: Für Nichtansässige gibt es keine Registrierungsschwelle. Sie müssen sich registrieren, sobald sie eine steuerpflichtige Lieferung in Portugal tätigen.
- Innergemeinschaftlicher Fernabsatz: Für Unternehmen, die Waren und digitale Dienste an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen, beträgt die Schwelle €10,000Sobald der Umsatz diesen Betrag übersteigt, müssen sie sich in Portugal für die Mehrwertsteuer registrieren oder das One-Stop-Shop-System (OSS) nutzen.
Nicht-EU-Unternehmen, die in Portugal tätig sind, müssen einen Fiskalvertreter ernennen. Für EU-Unternehmen ist dies optional.
Meldung der Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuererklärungen müssen elektronisch an die portugiesische Steuer- und Zollbehörde übermittelt werden (Autoridade Tributária e Aduaneira – AT). Die Häufigkeit und Fristen für die Meldung hängen vom Jahresumsatz des Unternehmens und der Art der Erklärung ab.
| Berichtstyp | Einreichungshäufigkeit | Frist |
| Monatliche Mehrwertsteuererklärung | Monatlich (für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 650,000 € oder mehr im Vorjahr) | Einreichung durch die 20er Tag zweiter Monat nach dem Berichtszeitraum. |
| Vierteljährliche Mehrwertsteuererklärung | Vierteljährlich (für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 650,000 € im Vorjahr) | Einreichung durch die 20er Tag zweiter Monat nach dem Berichtszeitraum. |
| Jährliche Mehrwertsteuererklärung (IES/DA) | Jährlich (für alle ansässigen Unternehmen) | Einreichung durch Juli 15th des Folgejahres. |
| Mehrwertsteuerzahlung | Monatlich/Vierteljährlich (je nach oben) | Fällig bis zum 25er Tag zweiter Monat nach dem Berichtszeitraum. |
| Standard-Audit-Datei für Steuern (SAF-T) | Monatlich | Durch die 5er Tag Folgemonat. |
Unternehmen mit monatlicher Meldepflicht sind zudem verpflichtet, eine Standard-Audit-Datei für Steuerzwecke (SAF-T) elektronisch einzureichen. Diese Datei, die Einzelheiten zu allen ausgestellten Rechnungen enthält, muss monatlich eingereicht werden.
Rechnungsstellung und Abzüge
Anforderungen an die Rechnungsstellung
In Portugal sind Steuerpflichtige verpflichtet, für jede Lieferung von Waren oder jede Dienstleistung eine Rechnung oder einen Rechnungsbeleg auszustellen. In einigen Fällen kann eine vereinfachte Rechnung ausgestellt werden. Wenn der Wert oder der Mehrwertsteuerbetrag einer Transaktion korrigiert werden muss, muss ein Korrekturdokument (z. B. eine Lastschrift oder Gutschrift) ausgestellt werden.
- Ausgabe: Rechnungen müssen mit einer von der portugiesischen Steuer- und Zollbehörde zertifizierten Rechnungssoftware ausgestellt werden. Diese Dokumente müssen datiert, fortlaufend nummeriert und innerhalb jeder Serie für mindestens ein Steuerjahr eindeutig identifiziert sein. Die Verwendung vorgedruckter Rechnungen mit vorgedruckter fortlaufender Nummerierung ist grundsätzlich zulässig, unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen.
- Selbstfakturierung: Dies ist zulässig, wenn zwischen Lieferant und Erwerber eine vorherige schriftliche Vereinbarung besteht. Der Erwerber muss nachweisen können, dass der Lieferant den Inhalt der Rechnung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Das Dokument muss ausdrücklich Folgendes enthalten:Autofaturação” (Selbstfakturierung).
- Elektronische Rechnungsstellung: Elektronische Rechnungen sind gültig, wenn der Empfänger sie akzeptiert und die Echtheit der Herkunft, die Integrität des Inhalts und die Lesbarkeit durch einen zuverlässigen Prüfpfad gewährleistet sind. Fortgeschrittene elektronische Signaturen und EDI (Electronic Data Interchange) sind gängige Methoden, um dies sicherzustellen.
Mehrwertsteuerabzüge
Unternehmen können die Mehrwertsteuer nur dann abziehen, wenn sie eine gültige Rechnung oder ein Einfuhrdokument der portugiesischen Steuer- und Zollbehörde vorlegen können.
- Kapitalgüter: Für bewegliches Anlagevermögen gilt eine Anpassungsfrist von fünf Jahren, für unbewegliches Anlagevermögen eine von 5 Jahren. Werden diese Güter während dieser Zeit für steuerfreie Umsätze verwendet, muss für jedes verbleibende Jahr eine anteilige Anpassung der abgezogenen Mehrwertsteuer vorgenommen werden.
- Abzugsbeschränkungen: Für folgende Ausgaben ist die Mehrwertsteuer grundsätzlich nicht abzugsfähig:
- Nicht-kommerzielle Fahrzeuge (mit Benzin- oder Dieselantrieb), Freizeitboote, Hubschrauber und Motorräder.
- Kraftstoff für Kraftfahrzeuge: Auf Diesel, Flüssiggas, Erdgas und Biokraftstoffe sind 50 % der Mehrwertsteuer abzugsfähig. In bestimmten Fällen kann dieser Abzug 100 % betragen.
- Kosten für Transport, Verpflegung, Getränke und Unterkunft.
- Ausgaben für Tabak, Unterhaltung und Luxus.
Die Mehrwertsteuer auf Ausgaben für die Organisation von Veranstaltungen wie Kongressen, Messen oder Seminaren ist zu 50 % absetzbar. Für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist dieser Abzug jedoch auf 25 % begrenzt. Die Mehrwertsteuer auf Strom für Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeuge ist vollständig absetzbar.
Warenlieferungen
Die Besteuerung von Waren in Portugal richtet sich nach ihrem Standort. Die Mehrwertsteuer wird erhoben, wenn sich die Waren zum Zeitpunkt des Transports oder des Versands an den Kunden in Portugal befinden. Findet kein Transport statt, unterliegen die Waren der Mehrwertsteuer, sobald sie dem Kunden in Portugal zur Verfügung stehen.
Erbringung von Dienstleistungen
Die Regeln für die Besteuerung von Dienstleistungen hängen davon ab, ob es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (B2B) oder einen privaten Verbraucher (B2C) handelt.
- Business-to-Business (B2B): Dienstleistungen unterliegen in Portugal grundsätzlich der Mehrwertsteuer, wenn sie von einer steuerpflichtigen Person mit einem Unternehmen, einer festen Niederlassung, einem Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Land erworben werden.
- Business-to-Consumer (B2C): Dienstleistungen unterliegen in Portugal grundsätzlich der Mehrwertsteuer, wenn der Anbieter seinen Geschäftsbetrieb, seine Betriebsstätte, seinen Wohnsitz oder seinen Aufenthaltsort im Land hat und die Dienstleistungen an eine nicht steuerpflichtige Person erbringt.
Unabhängig von den B2B- oder B2C-Regeln unterliegen bestimmte Dienstleistungen in Portugal immer der Mehrwertsteuer, wenn sie physisch im Land erbracht werden. Dazu gehören:
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien in Portugal.
- Personenbeförderung für Entfernungen in Portugal.
- Eintritt zu kulturellen, sportlichen, pädagogischen oder ähnlichen Veranstaltungen in Portugal.
- Restaurant- und Cateringdienstleistungen.
- Kurzfristige Anmietung eines Transportmittels (bis zu 30 Tage bzw. 90 Tage für Boote), wenn das Fahrzeug dem Kunden in Portugal zur Verfügung gestellt wird.
Darüber hinaus werden einige Dienstleistungen in Portugal nur dann besteuert, wenn sie dort physisch erbracht werden und der Erwerber keine steuerpflichtige Person ist. Dazu gehören der Transport von Gütern, die Bewertung von beweglichem Eigentum und Dienstleistungen im Zusammenhang mit kulturellen, künstlerischen und wissenschaftlichen Aktivitäten.
Telekommunikation und E-Commerce
Für Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Personen gelten besondere Regeln. Diese Dienstleistungen werden in Portugal unter bestimmten Bedingungen besteuert, beispielsweise wenn der Dienstleister in Portugal ansässig ist und der Gesamtwert dieser Dienstleistungen an einen Kunden in einem anderen Mitgliedstaat 10,000 € (bezogen auf das vorherige oder laufende Jahr) nicht übersteigt.
Darüber hinaus wurde mit dem EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel ein One-Stop-Shop-System (OSS) eingeführt. Dieses ermöglicht es Lieferanten, die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren über eine einzige Plattform abzurechnen. Dies vereinfacht die Einhaltung der Vorschriften und stellt sicher, dass die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Verbrauchs entrichtet wird.
Kontakt
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dixcart Portugal: beratung.portugal@dixcart.com.


