Warum sind Schweizer Intellectual Property Holdings so beliebt?
Die Schweiz ist ein attraktiver Standort für Unternehmen des geistigen Eigentums (IP). Es verbindet einen proaktiven betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Ansatz mit einem stabilen politischen und wirtschaftlichen Umfeld.
Das Halten und Verwalten von IP-Rechten in einer Jurisdiktion unter einer zentralen IP-Gesellschaft vereinfacht die Verwaltung von Gruppen-IP-Rechten erheblich und ermöglicht eine stärkere Kontrolle.
Die Schweiz: Eine beeindruckende Gerichtsbarkeit für geistiges Eigentum
Im globalen Wettbewerbsfähigkeitsbericht 2015-16 des Weltwirtschaftsforums wurde die Schweiz im siebten Jahr in Folge zum dritten Mal in Bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums und zum wettbewerbsfähigsten Land der Welt gewählt. Genf ist auch Sitz der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Die Schweiz ist Mitglied aller wichtigen internationalen IP-Verträge. Dazu gehören: die Pariser Übereinkunft, die Berner Übereinkunft, das Madrider Abkommen, der Vertrag über die Zusammenarbeit im Patentwesen und das Haager Abkommen.
Ein Schweizer Unternehmen kann daher über sein zentralisiertes Registrierungssystem IP-Rechte in einer Vielzahl von Jurisdiktionen registrieren, ohne dass in jedem Jurisdiktion lokale Vertreter bevollmächtigt werden müssen. Die Verträge ermöglichen es einem schweizerischen Registranten, das Prioritätsdatum einer schweizerischen Registrierung für die Registrierung von IP-Rechten in anderen Ländern zu beanspruchen.
Ein Schweizer IP-Unternehmen und Steuern
Eine Schweizer IP-Gesellschaft wird grundsätzlich als gemischte Gesellschaft besteuert. Dies liegt daran, dass die Geschäftstätigkeit in der Regel überwiegend mit Aktivitäten im Ausland verbunden sein wird.
Körperschaftssteuer: Gemischte Unternehmen
- Der effektive kombinierte Schweizer Steuersatz (Bund, Kanton, Gemeinde) beträgt je nach Standort des Unternehmens zwischen 8% und 11.5% auf den aus dem Ausland stammenden Nettolizenzeinnahmen. Der genaue Status wird auf Grundlage eines Steuervorausbescheids gewährt.
Die wichtigste Voraussetzung für diesen Status ist, dass mindestens 80 % der Einnahmen und Ausgaben aus dem Ausland stammen.
- Unter Berücksichtigung steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen (zB IP-Amortisation) ist es für eine Schweizer IP-Gesellschaft möglich, einen deutlich reduzierten Steuersatz zu erzielen, eventuell sogar auf unter 1%. Einzelheiten zu den qualifizierenden Ausgaben und der maximal zulässigen jährlichen Abschreibung sind bei der Dixcart-Geschäftsstelle in der Schweiz erhältlich.
Substanz
Es müssen ausreichende Substanz, Management und Aktivität vorhanden sein, um die internationalen Verrechnungspreisregeln und das OECD-Musterabkommen über Einkommen und Vermögen einzuhalten. Alle wichtigen Entscheidungen in Bezug auf geistiges Eigentum müssen von der Schweizer Gesellschaft getroffen werden.
Quellensteuereffizienz
Die Schweiz profitiert von einem grossen Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen mit über 110 Abkommen und profitiert auch von der EU-Mutter-/Tochter-Richtlinie und der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie.
- Mehr als 25 schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen sehen einen Quellensteuersatz von 0% auf Lizenzgebühren vor. Dies ermöglicht es einem Schweizer IP-Unternehmen, Lizenzzahlungen einzuziehen, ohne dass ausländische Steuern einbehalten werden.
- Die Schweiz bietet auch ein Steuergutschriftssystem für nicht erstattungsfähige ausländische Steuern wie die Quellensteuer an. Die genauen Details variieren je nachdem, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft ist und wenn ja, was die Bestimmungen des Abkommens vorsehen. Weitere Informationen sind beim Dixcart-Büro in der Schweiz erhältlich.
Auf Lizenzzahlungen an in- oder ausländische Empfänger wird KEINE Schweizer Quellensteuer erhoben.
Übertragung von IP-Rechten in die Schweiz
Die Übertragung von IP-Rechten in die Schweiz löst in der Regel keine Schweizer Steuer aus. Allerdings müsste die steuerliche Position im Herkunftsland der Rechte festgestellt werden.
Schweizer Unternehmen mit ausländischer IP-Niederlassung
Die Schweiz befreit ausländische Zweigniederlassungen einseitig von der schweizerischen Einkommensteuer, wenn die Auslandstätigkeit aus schweizerischer Steuersicht eine Betriebsstätte (PE) darstellt.
Wenn IP-bezogene Aktivitäten in der ausländischen Zweigniederlassung aus schweizerischer Sicht dem Niveau einer Betriebsstätte entsprechen, werden die Einkünfte dementsprechend lokal und nicht in der Schweiz besteuert. Abhängig von der Branche und den Umständen des Einzelfalls kann ein ausländischer Betriebsstättenstandort steuereffiziente Jurisdiktionen wie Dubai, Singapur oder Liechtenstein umfassen. In den meisten Fällen ist ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land, in dem sich die ausländische Betriebsstätte befindet, nicht erforderlich.
Zusammenfassung
Neben dem Prestige, das der Standort Schweiz für IP-Gesellschaften bietet, bieten Schweizer IP-Gesellschaften eine Reihe von Steuervorteilen bei der Körperschaftsteuer und der Verrechnungssteuer.
Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Informationen zu Schweizer IP-Unternehmen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Dixcart-Ansprechpartner oder an Christine Breitler im Dixcart-Büro in der Schweiz: beratung.schweiz@dixcart.com.


