Warum ist die Schweiz ein bevorzugter Standort für ein Family Office?

Hintergrund

Die Schweiz ist eine sehr attraktive Jurisdiktion für den Aufbau und die Führung von Family Offices aus praktisch allen Kontinenten und Ländern der Welt. Vor allem Südamerika ist ein Teil der Welt, der die Anziehungskraft der Schweiz als Standort für ein Family Office, die Stabilität dieses internationalen Zentrums und die garantierte höchste Vertraulichkeit besonders schätzt. 

Gründe, warum die Schweiz ein bevorzugter Standort ist

1. Politische, finanzielle, soziale und wirtschaftliche Stabilität

Die Wirtschaft der Schweiz ist eine der fortschrittlichsten Volkswirtschaften der Welt. Der Dienstleistungssektor spielt eine bedeutende wirtschaftliche Rolle, insbesondere der Finanzdienstleistungssektor. Die Schweizer Wirtschaft belegt im Global Innovation Index 2019 den ersten Platz weltweit und im Global Competitiveness Report 2019 den fünften Platz.

Das stabile politische und wirtschaftliche Umfeld der Schweiz macht sie aus Sicht des Vermögensschutzes zu einem attraktiven Land mit dem zusätzlichen Vorteil attraktiver Steuersysteme für Unternehmen und Privatpersonen. Diese Faktoren, kombiniert mit der hohen Wertschätzung des Landes für Privatsphäre und Vertraulichkeit, sind für Family Offices aus der ganzen Welt attraktiv.

2. Banking-Vorteile

Die Schweiz ist die führende Finanzdestination für internationale Investitionen und den Schutz von Privatvermögen. Es bietet auch eines der stärksten und kommerziellsten Bankzentren der Welt.

Sie verfügt über langjährige Expertise im Umgang mit internationalen Währungen und offenen Kapitalmärkten. Viele Banken haben dedizierte Desks für bestimmte Jurisdiktionen, die ihren Kunden spezifische Dienstleistungen anbieten.

Die Hauptvorteile eines Schweizer Bankkontos sind das geringe finanzielle Risiko und die hohe Privatsphäre

Es gibt eine Vielzahl großer in- und ausländischer Banken, die Erfahrung in der Führung von Konten für verschiedene Branchen haben. Handel, Rohstoffe und Gewerbe sowie für Privatpersonen.

Die Schweiz ist bekannt für ihre Privatbanken, eine exklusive Nische für vermögende Privatpersonen, die einer exklusiven Kundschaft anspruchsvolle persönliche Finanzdienstleistungen und Produkte anbieten.

3. Trusts und Private Trust Companies als Vermögensschutzvehikel 

Ein Trust, der in angelsächsischen Ländern weit verbreitet ist, ist flexibel und kann unter den richtigen Umständen ein wirksames Instrument zum Schutz von Vermögenswerten sein. Es bietet Anonymität für Familien und Vertraulichkeit in Bezug auf die darin gehaltenen Vermögenswerte und/oder Unternehmen. Trusts können eine nützliche Hilfe bei der Nachfolgeplanung und bei langfristigen Erbschaftsangelegenheiten sein.  

Eine Private Trust Company (PTC) ist eine juristische Person, die befugt ist, als Treuhänder zu handeln. Der Kunde und seine Familie können sich aktiv an der Vermögensverwaltung und Entscheidungsfindung beteiligen sowie im Vorstand der PTC sitzen. 

Die Schweiz hat Trusts mit der Ratifizierung des Haager Übereinkommens über das auf Trusts anzuwendende Recht (1985) am 1. Juli 2007 anerkannt. Obwohl es in der Schweiz kein nationales Recht für Trusts gibt, werden Trusts aus anderen Jurisdiktionen und ihre spezifischen Regeln anerkannt und können in der Schweiz verwaltet werden.

In der Schweiz kann der Settlor (die Person, die Vermögenswerte in den Trust zugunsten der Begünstigten einzahlt) das Recht einer bestimmten Trust-Jurisdiktion wählen, um den Trust zu regeln. Beispielsweise kann mit einem Schweizer Treuhänder ein Guernsey-Trust gegründet werden.

Die steuerlichen Vorteile bei der Nutzung eines Trusts mit einem Schweizer Treuhänder hängen im Wesentlichen vom steuerlichen Wohnsitz des Treugebers und der Begünstigten ab. Professioneller Rat sollte eingeholt werden.

Einsatz einer Schweizer Firma als Treuhänder

  • Ein Schweizer Unternehmen kann als Treuhänder eines Trusts handeln, der nach dem Recht einer anderen Gerichtsbarkeit gegründet wurde
  • Trusts unterliegen in der Schweiz nicht der Besteuerung
  • Der Settlor und die Begünstigten unterliegen in der Schweiz nicht der Besteuerung, solange sie nicht in der Schweiz ansässig sind

Dixcart und Schweizer Treuhänderdienste

Das Dixcart-Büro in der Schweiz bietet seit über zweiundzwanzig Jahren Schweizer Treuhanddienste an und ist Mitglied der Schweizerischen Vereinigung der Treuhandgesellschaften (SATC) und bei der Association Romande des Intermediaires Financiers (ARIF) registriert.

In Bezug auf Compliance-Verpflichtungen werden Schweizer Treuhänder derzeit beaufsichtigt, um sicherzustellen, dass sie die Schweizer Anti-Geldwäscherei-Verpflichtungen erfüllen.

Ab Januar 2023 verlangt das Finanzinstitutsgesetz vom Januar 2020 jedoch, dass Schweizer Treuhänder von der FINMA bewilligt werden müssen (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) ihre Geschäfte zu führen. Schweizerische Treuhänder müssen neu einhalten; strukturelle, organisatorische, geschäftliche Verhaltens- und Prüfungsanforderungen. Dixcart erfüllt die erforderlichen Verpflichtungen und unsere Anwendung wurde eingerichtet. 

Ausgenommen sind private Treuhandgesellschaften und Single Family Offices. Die Befreiung gilt auch, wenn der Begünstigte eine Wohltätigkeitsorganisation ist.

Das Schweizer Büro von Dixcart und die anderen Büros, die Teil der Dixcart Fiduciary Group sind, erkennen an, dass die Anwendung von Compliance-Verfahren zur Erfüllung der höchsten Standards unseren Family Office-Kunden den effektivsten und nachhaltigsten Service bietet.

Weitere Informationen 

Wenn Sie weitere Informationen zur Nutzung der Schweiz zum Vermögensschutz wünschen, wenden Sie sich bitte an Christine Breitler im Dixcart-Büro in der Schweiz: beratung.schweiz@dixcart.com. Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Dixcart-Ansprechpartner.

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