Steuerreform in Zypern: Wichtigste Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen ab dem 1. Januar 2026

Einführung

Im Jahr 2025 unterzog die zypriotische Regierung das Steuersystem des Landes einer umfassenden Überprüfung. Die Reformen wurden am 22. Dezember 2025 verabschiedet und traten am 1. Januar 2026 in Kraft. Ziel der Änderungen ist es, Zypern an internationale Steuerstandards anzupassen und gleichzeitig seine langjährige Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Dieser Artikel fasst die wichtigsten Elemente der Reform zusammen, die für Unternehmen, Investoren und Privatpersonen mit Steuerrisiken in Zypern relevant sind. Obwohl die Gesetzgebung weitere Maßnahmen umfasst, haben wir uns auf diejenigen konzentriert, die unsere Mandanten am ehesten betreffen.

Körperschaftsteuersatz

Wie erwartet steigt der Körperschaftsteuersatz in Zypern von 12.5 % auf 15 %. Diese Änderung bringt Zypern in Einklang mit dem Mindeststeuerrahmen der OECD-Säule 0 und trägt internationalen Entwicklungen Rechnung. Gleichzeitig bleibt der Steuersatz für in Zypern tätige Unternehmen wettbewerbsfähig. Wichtig ist, dass die Reform die seit Langem bestehende Steuerbefreiung von Dividenden, Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Aktien und den meisten Zinserträgen nicht berührt. Diese Regelungen bleiben unverändert und tragen weiterhin zur Attraktivität Zyperns als Holding- und Investitionsstandort bei.

Dividendenbesteuerung und Sonderverteidigungsbeiträge

Eine bedeutende und begrüßenswerte Entwicklung ist die Abschaffung der fiktiven Dividendenausschüttung auf Gewinne, die ab dem 1. Januar 2026 erzielt werden. Diese langjährige Regelung hat für zypriotische Unternehmen häufig zu administrativen Komplikationen geführt.

Parallel dazu wird der Sonderverteidigungsbeitrag (SDC) auf tatsächliche Dividendenausschüttungen an ansässige Unternehmen von 17 % auf 5 % gesenkt, und der SDC auf Mieteinnahmen entfällt vollständig. Diese Änderungen verbessern die Flexibilität des Cashflows und vereinfachen die Steuerplanung für Unternehmen und Aktionäre.

Sonstige Unternehmensmaßnahmen und Anreize

Zur Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit wurden mehrere zusätzliche Maßnahmen eingeführt. Der Verlustvortragszeitraum wird von fünf auf sieben Jahre verlängert, wodurch mehr Flexibilität bei der Verwaltung des steuerpflichtigen Gewinns ermöglicht wird. Die abzugsfähigen Bewirtungskosten werden auf 30,000 € erhöht, und der 120%ige Sonderabzug für qualifizierte Forschungs- und Entwicklungsausgaben für immaterielle Vermögenswerte wird bis 2030 verlängert.

Bestimmte Einkommensarten unterliegen einer gesonderten steuerlichen Behandlung. Gewinne aus Kryptowährungen, die dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet werden, werden pauschal mit 8 % besteuert. Auch Aktienoptionen, die im Rahmen genehmigter Mitarbeiterbeteiligungsprogramme gewährt werden, unterliegen einer Besteuerung von 8 %. Einmalige Abfindungszahlungen werden mit 20 % besteuert. Bei Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein Betrag von 200,000 € steuerfrei.

Veränderungen, die Einzelpersonen betreffen

Die Reform umfasst zwar ein breites Spektrum an Maßnahmen, doch einige Änderungen werden sich direkt und spürbar auf Einzelpersonen und Haushalte auswirken.

Die Steuerfreigrenze wird von 19,500 € auf 22,000 € angehoben, was Gering- und Mittelverdienern sofortige Entlastung bringt. Darüber hinaus werden die Einkommensteuerklassen angepasst, um eine progressivere Struktur zu schaffen.

  • Einkünfte zwischen 22,001 € und 32,000 € werden mit 20 % besteuert.
  • Einkommen von 32,001 € bis 42,000 € zu 25 %
  • Einkommen von 42,001 € bis 72,000 € zu 30 %
  • Einkommen über 72,001 € mit 35 %

Familien mit Kindern profitieren ebenfalls von erhöhten Steuererleichterungen (vorbehaltlich der jährlichen Einkommensgrenzen der Familie).

Die Reform führt außerdem neue Abzüge ein, die darauf abzielen, die alltäglichen Lebenshaltungskosten zu senken.

Verstärkte Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften und zur Bekämpfung von Steuerumgehungen

Die Reform führt zu strengeren Compliance-Pflichten und erweiterten Durchsetzungsbefugnissen für die zypriotische Steuerbehörde. Ab 2026 müssen alle Personen ab 25 Jahren eine jährliche Steuererklärung abgeben, auch wenn sie kein steuerpflichtiges Einkommen erzielen.

Darüber hinaus müssen Mietzahlungen über 500 € ab dem 1. Juli 2026 per Banküberweisung oder elektronischer Zahlung erfolgen. Diese Maßnahme soll die Transparenz verbessern und nicht deklarierte Mieteinnahmen reduzieren.

Die Steuerbehörden erhalten erweiterte Befugnisse zur Anforderung von Bankinformationen sowie Vermögens- und Schuldenaufstellungen für einen Zeitraum von sechs Jahren. Steuerpflichtige müssen die entsprechenden Belege für denselben Zeitraum aufbewahren. Bei wiederholter Nichtbeachtung der Steuerpflichten können die Prüfer Unternehmen vorübergehend schließen oder Unternehmensanteile einfrieren, wenn die Steuerschulden 100,000 € übersteigen. Dem Steuerpflichtigen steht es frei, diese Maßnahmen gerichtlich anzufechten.

Was das für die Zukunft bedeutet

Insgesamt vereinfacht die Reform mehrere langjährige Problemfelder für Unternehmen. Die Abschaffung der fiktiven Dividendenausschüttung, die niedrigere Quellensteuer auf Dividenden, die Abschaffung der Stempelsteuer, die erweiterten Freibeträge für Kapitalerträge und die günstigere Behandlung aktienbasierter Vergütungen tragen allesamt zu einem effizienteren und transparenteren Steuerumfeld bei.

Während die Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes internationale Trends widerspiegelt, bleibt Zypern angesichts seines umfangreichen Netzes von Doppelbesteuerungsabkommen und seines stabilen Rechtsrahmens ein attraktiver Standort.

Fazit und nächste Schritte

Die Steuerreform in Zypern stellt einen ausgewogenen Wandel hin zu mehr Transparenz, verbesserter Compliance und größerer Klarheit für Unternehmen und Privatpersonen dar. Eine frühzeitige Überprüfung und Planung sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass bestehende Strukturen auch unter den neuen Bestimmungen effizient und gesetzeskonform bleiben.

Bei Dixcart Cyprus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Bewältigung von Gesetzesänderungen, der Überprüfung von Strukturen und der Umsetzung praktischer, auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittener Lösungen. Wenn Sie mit uns besprechen möchten, wie sich die Steuerreformen von 2026 auf Sie oder Ihr Unternehmen auswirken könnten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. beratung.cyprus@dixcart.com.

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