So gründen Sie Ihr Unternehmen in Portugal
Portugal hat sich als idealer Standort für Unternehmer und Unternehmen etabliert, die ein stabiles, wirtschaftsfreundliches Umfeld innerhalb der Europäischen Union suchen. Dank seiner strategischen Lage, des attraktiven Steuersystems und der dynamischen Wirtschaft bietet Portugal zahlreiche Wachstumsmöglichkeiten. Wenn Sie neu starten oder einen Umzug in Erwägung ziehen, führt Sie dieser Leitfaden durch die wichtigsten Schritte zur Gründung Ihres Unternehmens in Portugal.
1. Gründung: Neugründung oder Umzug
Für die Gründung Ihres Unternehmens in Portugal stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:
Umzug: Bei diesem Verfahren wird der Unternehmenssitz eines bestehenden Unternehmens von einem anderen Rechtsraum (z. B. Frankreich) nach Portugal verlegt. Dadurch können Unternehmen von den Steuervorteilen Portugals und der EU-Mitgliedschaft profitieren. Es erfordert jedoch eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung, um die Einhaltung der Vorschriften sowohl des ursprünglichen als auch des neuen Rechtsraums sicherzustellen.
Gründung: Dabei wird ein neues portugiesisches Unternehmen gegründet, das alle lokalen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt. Dies ist die gängigste Vorgehensweise für Unternehmen, die in den portugiesischen Markt eintreten.
2. Der Prozess der Unternehmensgründung
Der Prozess der Unternehmensgründung in Portugal umfasst im Allgemeinen die folgenden Schritte:
- Einholen der erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen: Je nach Umfang der Geschäftstätigkeit und branchenspezifischen Anforderungen müssen Unternehmen möglicherweise spezielle Lizenzen oder Genehmigungen einholen, um in Portugal oder der EU tätig zu sein.
- Auswahl einer Unternehmensstruktur: Die häufigsten Typen sind:
- Gesellschaft von Quotas (Lda.): Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, geeignet für kleine und mittlere Unternehmen.
- Sociedade Anónima (SA): Eine Aktiengesellschaft, die typischerweise für größere Unternehmen verwendet wird.
- Einholen der Genehmigung für einen Firmennamen: Sie müssen Ihren gewählten Firmennamen beim Nationalen Register juristischer Personen (RNPC – Registo Nacional de Pessoas Colectivas). Neben der Bestätigung der Einzigartigkeit stellt es sicher, dass der Firmenname den portugiesischen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Ausarbeitung der Gesellschaftssatzung: Diese Dokumente beschreiben die Struktur, Ziele und Betriebsabläufe des Unternehmens – unerlässlich für die Schaffung einer klaren und rechtlich fundierten Grundlage für die Geschäftstätigkeit, die Unternehmensführung sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten von Aktionären und Geschäftsführern. Sie dienen als Leitfaden für die interne Unternehmensführung und sind für die Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister erforderlich.
- Erhalt einer Steueridentifikationsnummer: Das portugiesische Steuersystem erfordert zwei Arten von Steueridentifikationsnummern – nämlich:
- NIPC (Número de Identificação de Pessoa Colectiva), die Körperschaftssteuernummer, wird automatisch nach Genehmigung des Firmennamens vergeben. Dadurch kann das Unternehmen seine Steuerpflichten erfüllen, rechtliche und finanzielle Transaktionen durchführen (z. B. Bankkonten eröffnen) und legal in Portugal tätig sein.
- NIF (Steueridentifikationsnummer), Steuernummer für Personen, die mit dem Unternehmen verbunden sind, einschließlich Geschäftsführer und Gesellschafter. Diese NIF dient der Erfassung ihrer individuellen Steuerverbindlichkeiten und aller finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit dem Unternehmen.
- Eröffnung eines Bankkontos: Unverzichtbar für die Einzahlung des Gesellschaftskapitals und die Abwicklung von Finanztransaktionen. Obwohl ein portugiesisches Bankkonto keine Voraussetzung ist, ist es für Transaktionen mit den portugiesischen Steuerbehörden (z. B. für den Erhalt von Rückerstattungen von der Steuerbehörde, für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen usw.) von Vorteil.
- Eintragung der Firma ins Handelsregister: Dadurch wird die Existenz des Unternehmens formalisiert und ihm Rechtspersönlichkeit verliehen. Es ist eine Registrierungsgebühr zu entrichten.
- Anmeldung des Unternehmens bei der Sozialversicherung: Portugiesische Unternehmen sind verpflichtet, sich bei der Sozialversicherung anzumelden (unabhängig davon, ob sie Mitarbeiter beschäftigen oder nicht). Dafür erhalten sie eine eindeutige Sozialversicherungsnummer. Dies gewährleistet unter anderem die Einhaltung des Arbeitsrechts.
3. Aktionärsregister der wirtschaftlichen Eigentümer und öffentlicher Zugang
Informationen zur Unternehmenseigentümerschaft sind in Portugal grundsätzlich öffentlich zugänglich. Das Handelsregister veröffentlicht die Gesellschafterdaten von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Das Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer (RCBE) wird jedoch benötigt, um UBOs (Ultimate Beneficial Owners) mit bedeutendem Eigentumsanteil (über 25 % Eigentums- oder Kontrollanteil) zu identifizieren. Die Suche erfolgt jedoch nur nach Firmennamen. Börsennotierte Unternehmen melden Eigentümerwechsel auch über das CMVM (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) – der portugiesischen Wertpapiermarktkommission. Trotz dieser Register kann es bei komplexen Strukturen schwierig sein, den wahren UBO zu identifizieren.
4. Steuersätze und Überlegungen
- Körperschaftsteuer (IRC): Das portugiesische Steuersystem ist für Unternehmen sehr attraktiv. Es gibt eine Reihe von Körperschaftssteuersätzen, die bei 5 % beginnen und vom Standort der Tätigkeit und des Unternehmens abhängen. Siehe werden auf dieser Seite erläutert Weitere Einzelheiten zu den geltenden Tarifen finden Sie unter.
- Mehrwertsteuer (IVA): Auf dem portugiesischen Festland beträgt der Standardsteuersatz 23 %, für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten ermäßigte Steuersätze. Auf Madeira und den Azoren gelten ermäßigte Steuersätze.
- Einkommensteuer – Regelung für Personen mit nicht gewöhnlichem Wohnsitz (NHR): Bietet erhebliche Steuervorteile für Einzelpersonen (wie Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Aktionäre mit steuerlichem Wohnsitz in Portugal, die die Voraussetzungen erfüllen), einschließlich möglicher Steuerbefreiungen für Einkünfte aus ausländischen Quellen. Siehe werden auf dieser Seite erläutert .
5. Verpflichtungen gegenüber Aktionären und Direktoren
- Aktionäre: Sie haben Anspruch auf Dividenden und Stimmrecht. Sie haften außerdem für die Schulden der Gesellschaft bis zur Höhe ihres Grundkapitals.
- Regie: Sind für die Führung der Unternehmensangelegenheiten, die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und das Handeln im besten Interesse des Unternehmens verantwortlich. Sie haben Treuepflichten und können für Verstöße gegen diese Pflichten haftbar gemacht werden. Von den Direktoren wird erwartet, mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt zu handeln.
6. Eröffnung eines Bankkontos
Ohne Bankkonto ist ein Unternehmen möglicherweise nutzlos. Portugiesische Banken und Behörden haben strenge KYC-Anforderungen („Know-Your-Client“), um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Stellen Sie sich darauf ein, detaillierte Informationen über die Eigentümerstruktur, die Geschäftstätigkeit und die Geldquellen Ihrer Aktionäre bereitzustellen.
Als Ausgangspunkt kann Folgendes erforderlich sein:
- Unternehmensgründungsdokumente wie oben beschrieben
- NIPC (Firmenregistrierungs- und Steuernummer) des Unternehmens
- Ausweisdokumente für Geschäftsführer und Gesellschafter
- Adressnachweis (der einzelnen Gesellschafter der Gesellschaft)
- Herkunft der Mittel und Vermögen der Aktionäre und/oder des UBO
Obwohl Bankkonten auch aus der Ferne eröffnet werden können, ist die persönliche Eröffnung unter Umständen schneller und bequemer.
7. Sicherung der Unternehmenssubstanz
Der Nachweis wirtschaftlicher Substanz ist für die Einhaltung der Steuervorschriften in Portugal entscheidend. Unternehmen müssen eine echte wirtschaftliche Tätigkeit und eine physische Präsenz im Land nachweisen. Um den 5%igen Körperschaftsteuersatz im International Business Centre von Madeira zu erhalten, müssen Unternehmen außerdem bestimmte Substanzanforderungen erfüllen.
8. Gründe für eine Unternehmensgründung in Portugal
Schließlich haben sich in letzter Zeit zahlreiche Unternehmen in Portugal niedergelassen oder ihren Sitz dorthin verlegt. Die Gründe dafür sind vielfältig und unterschiedlich. Viele von ihnen haben sich aufgrund der folgenden Faktoren entschieden:
- EU-Mitgliedschaft: Zugang zum europäischen Binnenmarkt zur Geschäftsabwicklung.
- Stabiles politisches und wirtschaftliches Umfeld: Bietet eine sichere Basis für den Geschäftsbetrieb.
- Strategischer Ort: Ein Tor nach Europa, Afrika und Südamerika.
- Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen: Portugal verfügt über fast 80 Doppelbesteuerungsabkommen – einige davon sind einzigartig, wie das Abkommen zwischen Portugal und Angola. Klicken Sie werden auf dieser Seite erläutert für weitere Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen.
- Facharbeiter: Ein wachsender Pool an Talenten, die mehrere Sprachen sprechen, darunter auch Englisch.
- Lebensqualität: Ein attraktiver Standort für Berufstätige und Familien.
- Wachsender Tech-Hub: Lissabon und andere Städte ziehen Technologieunternehmen und Startups an. werden auf dieser Seite erläutert .
Visawege: Es stehen verschiedene Visaoptionen zur Verfügung, darunter das Goldene Visum. Siehe werden auf dieser Seite erläutert für weitere Informationen an.
Fazit
Die Gründung eines Unternehmens in Portugal erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung lokaler Vorschriften. Die potenziellen Vorteile sind jedoch beträchtlich. Wenn Sie den Gründungsprozess, die steuerlichen Auswirkungen und die regulatorischen Verpflichtungen verstehen, können Sie Ihr Unternehmen in diesem dynamischen und vielversprechenden Markt erfolgreich starten und ausbauen. Es wird dringend empfohlen, professionellen Rat einzuholen, um die Komplexität Portugals zu meistern, die sich von Ihrer gewohnten Rechtsordnung unterscheiden kann.
Bitte kontaktieren Sie beratung.portugal@dixcart.com für eine kostenlose Erstberatung.


