Maltas Daueraufenthaltsprogramm: Wichtige Änderungen ab Januar 2025
Was ist das maltesische Daueraufenthaltsprogramm (MPRP)?
Das maltesische Daueraufenthaltsprogramm (MPRP) wurde 2021 eingeführt und ersetzte das maltesische Aufenthalts- und Visumsprogramm (MRVP). Das MPRP soll Staatsangehörigen von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer-Staaten und ihren berechtigten Familienangehörigen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gewähren. Das Programm zielt darauf ab, ausländische Investitionen anzuziehen und erfolgreichen Antragstellern gleichzeitig das Recht auf Aufenthalt in Malta und den Zugang zu Vorteilen wie visumfreiem Reisen innerhalb des Schengen-Raums zu bieten.
Gemäß der Rechtsmitteilung 310 von 2024, die von der maltesischen Regierung am 19. November 2024 veröffentlicht wurde, wurden beim MPRP mehrere wichtige Änderungen an den Förderkriterien und Gesamtkosten vorgenommen. Diese Änderungen betreffen alle MPRP-Anträge ab dem 1. Januar 2025.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Die wichtigsten Änderungen sind die folgenden:
- Neue Kriterien für die finanzielle Förderfähigkeit
Vor Inkrafttreten der Änderungen im Januar 2025 mussten Antragsteller über ein Vermögen von mindestens 500,000 Euro verfügen, davon mindestens 150,000 Euro in Finanzinvestitionen. Nach den neuen Bestimmungen haben Antragsteller zwei Möglichkeiten:
- nachweisen, dass sie über Kapitalvermögen von mindestens 500,000 € verfügen, wovon mindestens 150,000 € Finanzanlagen sein müssen; ODER
- nachweisen, dass sie über ein Anlagevermögen von mindestens 650,000 Euro verfügen, davon 75,000 Euro in Form von Finanzvermögen.
- Altersgrenze für unterhaltsberechtigte Kinder und neue Gebühren für unterhaltsberechtigte Personen
Vor den Regeländerungen konnte ein in den Antrag aufgenommenes unterhaltsberechtigtes Kind über 18 Jahre alt, unverheiratet und hauptsächlich finanziell vom Hauptantragsteller abhängig sein. Dies galt für leibliche und adoptierte Kinder des Hauptantragstellers oder seines Ehepartners, sofern sie die von der Residency Malta Agency festgelegten Kriterien erfüllten. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Definition eines unterhaltsberechtigten Kindes und umfasst nur noch Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 29 Jahre alt sind. Diese neue Altersgrenze gilt nicht für erwachsene Kinder, denen von einer anerkannten medizinischen Stelle eine Behinderung bescheinigt wurde.
Es wurde eine Gebühr von 10,000 € pro Angehöriger eingeführt, die sich aus einer nicht erstattungsfähigen Verwaltungsgebühr von 5,000 € und einem finanziellen Beitrag von 5,000 € zusammensetzt. In der aktuellen Version des Programms fallen für Angehörige keine Gebühren an.
- Qualifizierende Immobilienkosten
Die Mindestbeträge für die Qualifizierung von Eigentum oder Mietimmobilien sollen angehoben werden.
Nach den Änderungen erhöht sich ab dem 1. Januar 2025 der Mindestkaufwert einer Immobilie auf 375,000 € (zuvor betrug der Mindestpreis 300,000 € für Immobilien auf Gozo oder im Süden Maltas und 350,000 € für Immobilien in anderen Gebieten) und die jährliche Mindestmiete für qualifizierte Mietimmobilien steigt auf 14,000 € (vor dieser Änderung betrug die jährliche Mindestmiete 10,000 € für Immobilien auf Gozo oder im Süden Maltas und 12,000 € für Immobilien in anderen Regionen).
Der Standort der Immobilie hat nach der neuen Regelung keinen Einfluss mehr auf die Höhe des vom Antragsteller zu leistenden Finanzierungsbeitrags.
- Finanzieller Beitrag des Hauptantragstellers
Die Beiträge Die von den Antragstellern zu zahlenden Beiträge sind von 28,000 € auf 30,000 € für Antragsteller gestiegen, die sich für eine qualifizierte Eigentumsimmobilie entscheiden, und von 58,000 € auf 60,000 € für Antragsteller, die sich für eine qualifizierte Mietimmobilie entscheiden. Der Beitrag muss innerhalb von acht Monaten nach Ausstellung des Genehmigungsbescheids geleistet werden.
- Verwaltungsgebühr
Die Verwaltungsgebühr für Anträge, die nach dem 1. Januar 2025 gestellt werden, erhöht sich auf 50,000 € (von 40,000 € unter der bisherigen Regelung). Diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig, wobei 15,000 € innerhalb eines Monats nach Antragstellung und die restlichen 35,000 € innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des grundsätzlichen Genehmigungsschreibens fällig werden. Für Angehörige fällt eine Gesamtgebühr von 10,000 € an (eine Erhöhung von 7,500 € zuvor). Davon sind 5,000 € eine nicht erstattungsfähige Verwaltungsgebühr, die innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des grundsätzlichen Genehmigungsschreibens zu zahlen ist. Die restlichen 5,000 € sind innerhalb von acht Monaten nach demselben Schreiben zu zahlen. Wird nach Ausstellung der Aufenthaltsbescheinigung eine unterhaltsberechtigte Person hinzugefügt, muss der nicht erstattungsfähige Anteil bei Antragstellung bezahlt werden.
An der Investitionsroute, die eine Spende von 2,000 Euro an eine lokale, beim Commissioner of Voluntary Organisations registrierte NGO im philanthropischen, kulturellen, wissenschaftlichen, künstlerischen, sportlichen oder tierschützerischen Bereich vorsieht, wird sich nichts ändern.
Wie kann Dixcart helfen?
Das Dixcart-Büro in Malta verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Begleitung von Kunden durch den Bewerbungsprozess des MPRP und des verschiedene Aufenthaltswege in Malta verfügbar.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Jonatan Vasallo im Dixcart-Büro in Malta: beratung.malta@dixcart.com. Alternativ können Sie sich auch gerne an Ihren üblichen Dixcart-Ansprechpartner wenden.


