Maltesische Foundations: Was sind ihre Vorteile und Besonderheiten?

Hintergrund

Im Jahr 2007 hat Malta spezielle Gesetze zu Stiftungen erlassen. Nachfolgende Gesetze wurden erlassen, die die Besteuerung von Stiftungen regeln, was Malta als Gerichtsbarkeit für die internationale private Vermögensplanung weiter stärkt.

Stiftungen werden als zivilrechtliche Alternative zu Trusts bezeichnet.

In Malta gibt es drei Arten von Stiftungen:

  • Private Stiftungen zugunsten eines Begünstigten oder einer Begünstigtengruppe errichtet werden.
  • Gemeinnützige Stiftungen sind gemeinnützige Stiftungen, die ausschließlich einen sozialen oder öffentlichen Zweck auf gemeinnütziger Basis verfolgen.
  • Zweck Stiftungen werden zu einem bestimmten Zweck gegründet, ohne Begünstigte und haben in der Regel einen philanthropischen Zweck, obwohl sie mit einem privaten Zweck gegründet werden können.

Warum eine Stiftung gründen?

Es gibt zahlreiche Gründe, warum eine Stiftung von Nutzen sein kann, die auf eine in Malta gegründete Privatstiftung zutreffen: 

  • Vertraulichkeit: die Stiftungsurkunde enthält den Namen der Stiftung, ihren Sitz, eine Beschreibung der ursprünglichen Stiftung, mit der sie gegründet wurde, sowie ihre Zwecke und Zwecke.
  • Vermögensschutz: ist ein heimatland politisch oder wirtschaftlich nicht stabil, kann eine Stiftung im Ausland errichtet und Vermögen in diese transferiert werden (vor einer Übertragung sollte immer eine professionelle Beratung im heimatland eingeholt werden).
  • Verbriefungsvehikel: Das maltesische Recht erlaubt die Verwendung einer Stiftung anstelle eines Trusts als geeignetes Vehikel für die Verbriefung von Schulden.
  • Nachfolgeplanung: Eine Stiftung kann ein höheres Maß an Privatsphäre und Flexibilität erzeugen, als dies mit einem Testament allein möglich wäre. Stiftungen können verwendet werden, um die Trennung von Familiengütern zu vermeiden und Streitigkeiten zwischen den Erben zu verhindern.
  • Begünstigte der Sparsamkeit: Stiftungen können geschaffen werden, um zu verhindern, dass rücksichtslose Erben das Familienvermögen beim Tod der Eltern ausgeben, indem sie ihre Zinsen auf Einkommen oder Kapital beschränken (zumindest bis zum Erreichen eines bestimmten Alters oder bis sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen). Stiftungen können so angelegt sein, dass ein Begünstigter „ausgeschlossen“ ist, wenn er beispielsweise für insolvent erklärt wird.
  • Eine Lösung für die Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Minderjährigen: Mit einer Stiftung können besondere Vorsorgen für Begünstigte getroffen werden, die nach dem Tod des Stifters nicht mehr für sich selbst sorgen können, und in Situationen, in denen es angemessen sein kann, dass ein Erbe nach dem Tod des Stifters nach Bedarf stärker begünstigt wird einen höheren Pflegeaufwand mit den damit verbundenen Kosten.
  • Lebensstilplanung: Partner, die nicht verheiratet sind oder deren Familienregelung nicht einfach ist, können feststellen, dass die Rechtssysteme einiger Länder keine angemessenen Lösungen für ihren Tod oder ihre Trennung bieten. In solchen Fällen kann durch eine eigens konzipierte Stiftung sichergestellt werden, dass Partner und Kinder dieser Partner im Sinne des Stifters behandelt werden.

Eigenschaften maltesischer Stiftungen

  • Maltesische Privatstiftungen werden durch den „Zweiten Anhang zum Zivilgesetzbuch der maltesischen Gesetze“ geregelt. Durch neue Gesetze wurde ein Registrierungsverfahren eingeführt, das so konzipiert wurde, dass die Privatsphäre maltesischer Privatstiftungen geschützt wird.
  • Eine Stiftung kann nur gegründet werden durch a öffentliche Urkunde „inter vivos“, erstellt von einem Notar oder durch ein Testament. Sobald die Stiftung gegründet wurde, wird sie beim maltesischen Registrar of Legal Persons registriert.
  • Eine Privatstiftung ist auf maximal 100 Jahre befristet.
  • Ein interessantes Merkmal einer maltesischen Stiftung ist, dass innerhalb einer Stiftung getrennte Zellen eingerichtet werden können, um mit bestimmten Vermögenswerten bestimmte Zwecke zu erreichen. Die getrennte Zelle hat keine eigene Rechtspersönlichkeit; das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Zelle sind jedoch von anderen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Stiftung und/oder anderer Zellen getrennt.
  • Nach maltesischer Gesetzgebung ist es möglich, eine Stiftung in und aus Malta zu verlegen.
  • Eine Stiftung kann jederzeit aufgelöst werden, wenn alle Begünstigten einverstanden sind, sofern sie alle leben, keiner wegen einer Straftat verurteilt oder minderjährig ist. Falls der Stifter noch lebt, wäre auch seine Zustimmung erforderlich. Kündigungspflichten müssen in die Urkunde aufgenommen werden.

Maltesische Stiftungen: Eine Wahl, die auf zwei Arten besteuert werden kann

  • Eine Stiftung kann entweder als Unternehmen mit Wohnsitz und Sitz in Malta oder als Trust behandelt werden.

Besteuerung als Treuhand

Eine maltesische Stiftung kann unwiderruflich beschließen, dass die Stiftung für Steuerzwecke als Trust behandelt wird.

Eine als Trust zu behandelnde Wahl führt zu vorteilhaften Möglichkeiten der privaten Vermögensplanung, insbesondere wenn der Gründer und die Begünstigten nicht in Malta ansässig und/oder ansässig sind. In einer solchen Situation fallen in Malta keine Steuern und/oder Abgaben an. Dies gilt bei der Abwicklung und im Verhältnis zu den der Stiftung zuzurechnenden Erträgen.

Besteuerung als Unternehmen

Entscheidet sich eine maltesische Stiftung für die Besteuerung als Gesellschaft, wie bei anderen Gesellschaften in Malta, unterliegen die realisierten Einkünfte und/oder Gewinne in Malta weltweit pauschal der Besteuerung von 35 %.

Bei der Ausschüttung qualifizierter ausländischer oder lokaler Einkünfte durch die Stiftung an ihre Begünstigten haben die Begünstigten jedoch im Allgemeinen Anspruch auf eine Rückerstattung von 6/7 der von der Stiftung gezahlten maltesischen Steuer, was einem effektiven Steuersatz von . entspricht 5%. Dies setzt voraus, dass die Begünstigten nicht in Malta ansässig und/oder ansässig sind.

Auch Stiftungen sowie Unternehmen stehen eine Reihe von Erleichterungen zur Verfügung – unter anderem; des vollständigen Anrechnungssystems, der Befreiung von der Beteiligung und des Zugangs zu entsprechenden einseitigen Abkommen verfügt Malta auch über ein breites Netz von Doppelbesteuerungsabkommen.

Wie kann Dixcart unterstützen?

Das Dixcart-Büro in Malta kann dabei helfen, eine Stiftung effizient zu gründen und zu verwalten und den vereinbarten Stiftungszweck zu erfüllen.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen über maltesische Stiftungen und die Vorteile, die sie bieten, wenden Sie sich bitte an Jonathan Vassallo: beratung.malta@dixcart.com im Dixcart-Büro in Malta. Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Dixcart-Ansprechpartner.

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