Umgang mit der maltesischen Yacht-Mehrwertsteuer: Ein Leitfaden für Yachtbesitzer
Hintergrund
Malta hat sich in der Schifffahrts- und Yachtwelt nicht nur aufgrund seiner geografischen Lage einen hohen Ruf erworben, sondern auch, weil es attraktive und wettbewerbsfähige Anreize bietet, wodurch Malta zu einer der Top-Flaggen der Welt wird. Maltas solide Wurzeln als maritimer Standort stärken und erweitern weiterhin die Position der Insel in der maritimen Industrie.
Neben der Schaffung eines kompletten Serviceangebots für Yachten; Von Werften über Anlegestellen und Ausrüster bis hin zu maritimen Fachleuten bietet Malta Schiffs- und Yachtbesitzern mehrere attraktive Lösungen, einschließlich attraktiver Mehrwertsteueranreize für Yacht- und Superyachtbesitzer.
Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Kurzzeitcharter ab Anfang 2024
Ab 1st Januar 2024, Kurzzeitcharter ab Malta profitieren von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 12 %, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Die maltesische Steuer- und Zollverwaltung hat neue Richtlinien veröffentlicht, die speziell auf die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 12 % bei der Vermietung von Vergnügungsyachten zugeschnitten sind.
Klicken Sie hier, um auf die Richtlinien zuzugreifen Link.
Mehrwertsteuerbehandlung von Yachten, die zur privaten Nutzung bestimmt sind
Im März 2020 veröffentlichte Malta seine Richtlinien, in denen festgelegt wird, wie geleaste Vergnügungsyachten für Mehrwertsteuerzwecke zu behandeln sind, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Nutzungs- und Genussbestimmungen für Yachtleasinglieferungen liegt. Die zu diesem Thema herausgegebenen Leitlinien spiegeln die Entwicklungen und Praktiken der EU wider.
Beim Operating-Leasing ist es für einen Leasinggeber/Eigentümer einer Yacht möglich, diese für einen bestimmten Zeitraum entgeltlich an einen Leasingnehmer zu vermieten. Durch eine solche Struktur würde der Mieter je nach tatsächlicher Nutzung und Genuss auf die monatlichen Leasingraten Mehrwertsteuer zahlen müssen.
Um von dieser Mehrwertsteuerbehandlung profitieren zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Der Leasinggeber muss ein maltesisches Unternehmen sein, um am Yachtleasingprogramm teilnehmen zu können.
- Zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer muss ein Yachtleasingvertrag bestehen, in dem die Leasingbedingungen festgelegt sind.
- Der Mieter darf kein Steuerpflichtiger sein, d. h. er darf die Yacht nicht zu gewerblichen Zwecken nutzen;
- Die Yacht muss dem Mieter in Malta zur Verfügung gestellt werden;
- Der Vermieter muss dokumentarische und/oder technische Daten aufbewahren, um die tatsächliche Nutzung und Nutzung des Sportbootes innerhalb und außerhalb der EU-Hoheitsgewässer festzustellen;
Diese Mehrwertsteuerbehandlung funktioniert abhängig vom Verhältnis von Nutzung und Vergnügen der Yacht innerhalb oder außerhalb der EU-Hoheitsgewässer.
Grundsätzlich ist die volle Umsatzsteuer in Höhe von 18 % zu entrichten, wenn der Ort der Leistungserbringung in Malta liegt; In Fällen, in denen die tatsächliche effektive Nutzung und das Vergnügen der Vergnügungsyacht jedoch außerhalb der EU-Gewässer liegen würden, gäbe es eine Anpassungsmethode, die zur Anwendung käme.
Das Ergebnis wäre, dass die Mehrwertsteuer nur auf die tatsächliche Nutzung und Nutzung der Yacht durch den Mieter in EU-Hoheitsgewässern erhoben würde. Zu diesem Zweck wird keine Mehrwertsteuer auf den Teil des Mietvertrags fällig, in dem die Yacht außerhalb der EU-Hoheitsgewässer tatsächlich genutzt und genossen wird.
Daher wird die maltesische Mehrwertsteuer ausschließlich auf die Nutzung der Yacht innerhalb der EU-Hoheitsgewässer erhoben. abhängig von der effektiven Nutzung und dem Vergnügen der Yacht, was sie möglicherweise zu einem der niedrigsten Mehrwertsteuersätze innerhalb der EU-Mitgliedstaaten macht.
Wichtig ist, dass die Optionen zur Mehrwertsteuerbehandlung auch ein Element der Flexibilität bieten, wenn es um den Ausstieg oder die Beendigung des Mietverhältnisses geht. Für den Fall, dass der Vermieter am Ende des Leasingverhältnisses beschließt, den Verkauf der Yacht in Malta zu vereinbaren, wird beim späteren Verkauf Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Standardsatz auf den Wert der Yacht erhoben.
Sollte sich die maltesische Mehrwertsteuerbehörde in einem solchen Fall davon überzeugen, dass die erforderlichen Regeln und Vorschriften ordnungsgemäß eingehalten wurden, liegt es in ihrem alleinigen Ermessen, eine Bescheinigung über die gezahlte Mehrwertsteuer auszustellen.
Mehrwertsteuerbehandlung von Yachten, die zur gewerblichen Nutzung bestimmt sind
Yachten, die zur gewerblichen Nutzung bestimmt sind, können sich bei der Einfuhr wie folgt für einen Aufschub der Mehrwertsteuer entscheiden:
- Erlangung eines Mehrwertsteueraufschubs bei der Einfuhr der kommerziellen Yacht durch ein maltesisches Eigentümerunternehmen mit einer maltesischen Mehrwertsteuerregistrierung; ohne dass eine Bankgarantie gestellt werden muss (wie es in der Vergangenheit erforderlich war); oder
- Erlangung eines Mehrwertsteueraufschubs bei der Einfuhr der kommerziellen Yacht durch ein EU-Eigentümerunternehmen mit einer maltesischen Mehrwertsteuerregistrierung, sofern das Unternehmen ordnungsgemäß einen Mehrwertsteuervertreter in Malta ernennt, ohne dass eine Bankgarantie (wie bisher erforderlich) gestellt werden muss; oder
- Erlangung eines Mehrwertsteueraufschubs bei der Einfuhr der kommerziellen Yacht durch ein nicht in der EU ansässiges Unternehmen, sofern das importierende Unternehmen eine Bankgarantie in Höhe der auf 0.75 % des Wertes der Yacht zu zahlenden Mehrwertsteuer mit einer Obergrenze von einer Million Euro vorlegt .
Um sich für die erste vorgeschlagene Mehrwertsteueraufschubstruktur zu entscheiden, müsste man ein Unternehmen in Malta gründen und dieses Unternehmen müsste eine gültige maltesische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten. In jedem Fall erfordert die Einfuhr der kommerziellen Yacht, dass die Yacht physisch nach Malta fährt, um die Mehrwertsteuer- und Zollverfahren zu durchlaufen.
Anschließend würde die Yacht in die Europäische Union importiert, wobei die Mehrwertsteuerzahlung entsprechend gestundet und nicht bei der Einfuhr gezahlt würde. In einem solchen Fall wäre die Yacht in der Lage, frei zu segeln und innerhalb der EU-Gewässer zu verkehren.
Verfügbare Dienstleistungen von Dixcart Malta
Bei Dixcart Malta verfügen wir über ein engagiertes Team von Fachleuten, die sich mit Yachtangelegenheiten befassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Yachtimport, Flaggenregistrierung, Dienstleistungen eines ansässigen Agenten, Lohn- und Gehaltsabrechnung der Besatzung. Wir sind auch in der Lage, Ihnen bei einer Reihe Ihrer Yachting-bezogenen Bedürfnisse behilflich zu sein.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen zu Malta Maritime Services wenden Sie sich bitte an Jonatan Vasallo, im Dixcart-Büro in Malta: beratung.malta@dixcart.com.


