Mehrwertsteuerabzug für Fahrzeuge in Portugal
In Portugal sind die Regeln für den Vorsteuerabzug bei Fahrzeugkäufen recht spezifisch und hängen hauptsächlich von der Fahrzeugart und deren Verwendung ab. Für Unternehmen, die ihre Steuersituation optimieren möchten, ist das Verständnis dieser Regelungen unerlässlich.
Grundregel: Kein Mehrwertsteuerabzug für Pkw
Grundsätzlich verbietet das portugiesische Mehrwertsteuergesetz den Vorsteuerabzug beim Kauf, Leasing oder der Nutzung von Personenkraftwagen. Dies schließt auch Nebenkosten wie Wartung, Reparaturen und Kraftstoff ein. Dies ist die wichtigste Regel, die Unternehmen beachten müssen.
Ausnahmen: Wann ein Mehrwertsteuerabzug möglich ist
Glücklicherweise gibt es von dieser Regel bestimmte Ausnahmen, die vor allem mit der Funktion des Fahrzeugs innerhalb der Kerngeschäftstätigkeit eines Unternehmens oder mit staatlichen Anreizen für umweltfreundlichere Transportmittel zusammenhängen.
Fahrzeuge für spezifische Geschäftsaktivitäten
Der volle Mehrwertsteuerabzug ist zulässig für Fahrzeuge, die den Hauptgegenstand der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens darstellen. Dies gilt für:
- Taxis und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs.
- Fahrzeuge, die von Autovermietungen (z. B. Rent-a-Car) genutzt werden.
- Fahrzeuge, die zum Warenbestand eines Autohändlers gehören.
- Fahrzeuge, die in anderen Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen Einnahmen direkt aus ihrem Betrieb generiert werden, wie beispielsweise in Fahrschulen oder bei Reiseveranstaltern.
Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge
Portugal bietet erhebliche steuerliche Anreize für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge, um die Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsmittel zu fördern.
- Elektrofahrzeuge (EVs): Bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen ist ein 100%iger Mehrwertsteuerabzug möglich, sofern die Kosten (ohne Mehrwertsteuer) 62,500 € nicht übersteigen.
- Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEVs): Ein 100%iger Mehrwertsteuerabzug ist ebenfalls möglich, jedoch dürfen die Anschaffungskosten (ohne Mehrwertsteuer) 50,000 € nicht übersteigen.
Sowohl bei Elektrofahrzeugen als auch bei Plug-in-Hybridfahrzeugen ist die Mehrwertsteuer auf den zum Laden benötigten Strom vollständig abzugsfähig.
Andere wichtige Überlegungen
Abschreibung
Auch wenn die Mehrwertsteuer nicht abzugsfähig ist, können die Fahrzeugkosten in der Regel als Betriebsausgabe abgeschrieben werden, was die Körperschaftsteuerlast reduziert. Allerdings gibt es Grenzen für den abschreibungsfähigen Betrag.
- Bei einem herkömmlichen Pkw ist die maximal steuerlich absetzbare Abschreibung auf Anschaffungskosten von etwa 25,000 € begrenzt.
- Für Elektrofahrzeuge (62,500 €) und Plug-in-Hybridfahrzeuge (50,000 €) ist die Obergrenze höher und entspricht den Mehrwertsteuerabzugsregeln.
Autonome Besteuerung (Tributação Autónoma)
Unternehmen in Portugal, die ihren Mitarbeitern Fahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen, können der „Autonomen Besteuerung“ unterliegen.Tributação Autónoma), eine zusätzliche Steuer auf bestimmte Unternehmensausgaben. Der Steuersatz hängt von den Fahrzeugkosten und den Umwelteigenschaften ab. Die autonome Besteuerung von Ausgaben im Zusammenhang mit Fahrzeugen lässt sich wie folgt zusammenfassen:
| Anschaffungskosten/Fahrzeugtyp | Plug-in-Hybride* | VNG | Andere |
| Anschaffungskosten unter 37,500 € | 2.5% | 2.5% | 8% |
| Anschaffungskosten zwischen 37,500 € und 45,000 € | 7.5% | 7.5% | 25% |
| Anschaffungskosten von mindestens 45,000 € | 15% | 15% | 32% |
*Welche Batterie kann über eine Verbindung zum Stromnetz aufgeladen werden, hat eine elektrische Mindestautonomie von 50 km und offizielle Emissionen von weniger als 50 g CO2/km?
- Elektrofahrzeuge sind von der autonomen Besteuerung befreit, wenn ihre Kosten unter 62,500 € liegen.
- Für Plug-in-Hybridfahrzeuge und andere Kraftstoffarten gelten gesonderte Tarife.
Rechnungsanforderungen
Um gegebenenfalls Mehrwertsteuerabzüge geltend machen zu können, muss die Einkaufsrechnung auf den Namen des Unternehmens lauten, dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten und allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Kontakt
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dixcart Portugal: beratung.portugal@dixcart.com.
Beachten Sie, dass dies keine Steuerberatung ist und nur zu Diskussionszwecken dient.


