Russland setzt DBA mit Zypern aus

Einführung

Als Reaktion auf die gegen Russland verhängten Sanktionen unterzeichnete Russland am 8. August 2023 ein Dekret zur Aussetzung (nicht Aufhebung) der Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren „unfreundlichen“ Ländern, zu denen auch Zypern gehört.

Laut dem offiziellen Erlass der russischen Behörden ist die Aussetzung der DBA damit gerechtfertigt, dass Russland auf „unfreundliche Aktionen“ dieser Länder gegen die Russische Föderation, ihre Bürger und juristischen Personen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine reagieren müsse.

Was bedeutet das für die internationale Besteuerung?

Die vollständige oder teilweise Aufhebung solcher Abkommen führt nicht nur zu einer Erhöhung der Steuerlast durch die Doppelbesteuerung derselben Einkünfte, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Berichterstattung.

Das Dekret stoppt die Anwendung wichtiger Bestimmungen in etwa der Hälfte der russischen DBAs.

Die Aussetzung betrifft folgende Bestimmungen:

  • Besteuerung von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Einkünften aus Betriebsstätten, Kapitalgewinnen, Arbeitseinkommen und sonstigen Einkünften.
  • Bestimmungen zur Grundsteuer.
  • Nichtdiskriminierungsklauseln.
  • Bestimmungen zur Beschränkung von Leistungen sind in mehreren Verträgen festgelegt, nämlich in Schweden, Luxemburg, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Zypern, Litauen, Österreich und Malta.
  • Bestimmungen zur gegenseitigen Amtshilfe bei der Steuererhebung für Abkommen mit Belgien, Norwegen, Zypern, Österreich und Japan.

Aus zypriotischer Sicht

Der zyprische Finanzminister hat bestätigt, dass Zypern das Steuerabkommen mit Russland bis auf Weiteres einhalten wird.

Die Aussetzung des Abkommens durch Russland wird steuerliche Auswirkungen für in Zypern registrierte Unternehmen haben, die Einkünfte von russischen Unternehmen beziehen. Die Quellensteuer auf Zinsen wird von 15 % auf 20 % erhöht. Für Lizenzgebühren steigt die Quellensteuer von 0 % auf 20 %, während die Quellensteuer auf Dividenden wie bisher bei 15 % bleibt.

Wie der Finanzminister jedoch bestätigte, wird die Nichtanwendung der Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens keine nennenswerten Auswirkungen auf zyprische Unternehmen und Einzelpersonen haben. Dies liegt an den bestehenden Sanktionen und Beschränkungen, die die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern bereits erheblich beeinträchtigt haben.

Wenn Sie an einer ausführlichen Diskussion der oben genannten Punkte interessiert sind oder Fragen zum Artikel haben, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied unseres Teams in Zypern unter beratung.cyprus@dixcart.com.

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