Das Ende des britischen Non-Domiciled-Regimes: Warum die Menschen Malta als Steuerwohnsitz in Betracht ziehen

Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Nicht-Wohnsitzregelungen im Vereinigten Königreich haben viele Personen dazu veranlasst, ihren Steuerwohnsitz im Vereinigten Königreich zu überdenken.

Schatzkanzlerin Rachel Reeves legte am 30. Oktober 2024 den Herbsthaushalt vor und kündigte darin mehrere Änderungen an: Ab dem 6. April 2025 endet das bestehende Non-Dom-Regime und das Konzept des Wohnsitzes als relevanter Anknüpfungspunkt im aktuellen Steuersystem wird durch ein System ersetzt, das auf dem Steuerwohnsitz basiert.

Die Änderung verkürzt den Zeitraum, in dem eine ansässige Person ohne Wohnsitz von der Überweisungsgrundlage profitiert, auf nur 4 Jahre, vorausgesetzt, sie war in den letzten 10 Jahren nicht steueransässig. Dies wird sich auf eine erhebliche Zahl von Personen ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich auswirken, die nun nach einer Alternative suchen.

Der Umzug in ein neues Land ist eine lebensverändernde Entscheidung, die nicht leichtfertig getroffen werden kann. Einzelpersonen und Familien müssen viele Aspekte ihres Lebens berücksichtigen, bevor sie eine Entscheidung treffen (Bitte lesen Sie diesen Dixcart-Artikel für weitere Informationen). Malta stellt aus mehreren Gründen eine gute Option dar.

Die wichtigsten Stärken Maltas

Malta ist ein politisch stabiles Land mit einem gut entwickelten Rechtsrahmen, der ausländische Investitionen schützt und denjenigen Sicherheit bietet, die einen langfristigen Steuerwohnsitz anstreben.

In Malta ist die Besteuerung auf Überweisungsbasis möglich. Tatsächlich werden Einwohner nur auf nach Malta überwiesene Einkünfte besteuert, während Einkünfte aus ausländischen Quellen, die nicht in das Land überwiesen werden, steuerfrei bleiben. Dieses System gilt für Personen, die in Malta ansässig, aber nicht dort ansässig sind. Kapitalgewinne aus ausländischen Quellen (Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten wie Immobilien, Aktien oder anderen Investitionen im Ausland) werden nicht besteuert, selbst wenn sie überwiesen werden, was es für Investoren und Personen mit erheblichen Kapitalgewinnen im Ausland attraktiv macht.

Darüber hinaus verfügt Malta über ein umfangreiches Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit über 70 Ländern, darunter wichtige Handelspartner in der Europäischen Union, Asien, dem Nahen Osten und Afrika.

Darüber hinaus gibt es in Malta keine Erbschafts- oder Vermögenssteuer, was für vermögende Privatpersonen, die ihr Vermögen schützen und übertragen und für künftige Generationen erhalten möchten, eine große Attraktion darstellt.

Neben günstigen Steuerbedingungen bietet Malta viele weitere Vorzüge, die von Einzelpersonen und Familien, die einen Umzug ins Land erwägen, sehr geschätzt werden: Englisch ist eine der Amtssprachen und die geografische Lage mit einem ganzjährig angenehmen Klima und einem mediterranen Lebensstil machen das Land besonders attraktiv.

Um dieses attraktive Szenario abzurunden, verfügt die Insel über ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem, eine große Auswahl an internationalen Schulen und eine ständig wachsende ausländische Gemeinschaft, die die Positionierung Maltas als begehrtes Ziel im Bereich der globalen Mobilität stärken.

Verfügbare Aufenthaltsoptionen in Malta für Nicht-EU-Bürger

Malta bietet verschiedene Möglichkeiten für Personen, die einen Umzug nach Malta in Erwägung ziehen: Global Residence Programm (GRP), Die Begünstigten unterliegen einem Steuersatz von 15 % auf überwiesene ausländische Einkünfte, wobei die jährliche Mindeststeuer nur 15,000 € beträgt. Die Malta Permanent Residence Program (MPRP) bietet Nicht-Maltesern die Möglichkeit, einen Wohnsitz in einem EU-Land zu erwerben und visumfrei innerhalb des Schengen-Raums zu reisen.

Wenn Sie die Einzelheiten aller Aufenthaltswege zur maltesischen Aufenthaltserlaubnis erfahren möchten, klicken Sie bitte auf werden auf dieser Seite erläutert.

Wie kann Dixcart helfen?

Das Dixcart-Büro in Malta verfügt über Fachleute, die Sie beraten können, welcher Weg für jede Einzelperson oder Familie am besten geeignet ist.

Wir können Ihnen auch bei Besuchen auf Malta behilflich sein, die entsprechende maltesische Aufenthaltsoption beantragen, bei der Suche nach Miet- und Kaufobjekten behilflich sein und nach dem Umzug eine umfassende Palette individueller und professioneller kommerzieller Dienstleistungen anbieten.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Jonatan Vasallo im Dixcart-Büro in Malta: beratung.malta@dixcart.com. Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Dixcart-Ansprechpartner.

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