Mehrere Möglichkeiten für Nicht-EU-Bürger, einen Wohnsitz in Zypern zu erhalten
Hintergrund
Zypern bietet Nicht-EU-Bürgern verschiedene Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Jeder dieser Aufenthaltswege bietet den zusätzlichen Vorteil, zur zyprischen Staatsbürgerschaft zu führen, sofern die entsprechenden Kriterien erfüllt sind.
Die verschiedenen Routen sind:
- Daueraufenthaltserlaubnis durch Investition
- Befristete Aufenthaltserlaubnis durch die Gründung einer Foreign Interest Company
- Befristete Aufenthaltserlaubnis durch die Gründung eines kleinen und mittleren innovativen Unternehmens („Start-up-Visum“)
- Die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Zypern, auch bekannt als Pink SlipMit dieser Aufenthaltserlaubnis darf sich eine Person als Besucher (ohne Arbeitserlaubnis) auf Zypern aufhalten. Auch ihre Familienangehörigen, Ehepartner und Kinder (unter 18 Jahren) können die Aufenthaltserlaubnis als Angehörige erhalten. Die ganze Familie stellt gleichzeitig einen Antrag; jedes Familienmitglied reicht ein separates Antragsformular ein und erhält die befristete Aufenthaltskarte. Die Aufenthaltserlaubnis muss jährlich erneuert werden.
- Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Kategorie F steht Personen mit einem Jahreseinkommen von etwa 15,000 Euro für eine zweiköpfige Familie zu.
Kategorie F ist bei Rentnern und Rentnern beliebt. Sowohl das Investorenvisum als auch die Genehmigung der Kategorie F sind unbefristet.
- Visum für digitale Nomaden: Nicht-EU-Bürger, die selbstständig, angestellt oder freiberuflich tätig sind, können das Recht beantragen, von Zypern aus fern zu leben und zu arbeiten.
Bewerber müssen mithilfe von Informationstechnologie aus der Ferne arbeiten und mit Kunden und Arbeitgebern außerhalb Zyperns aus der Ferne kommunizieren.
Ein digitaler Nomade hat das Recht, für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr in Zypern zu bleiben, mit dem Recht, es um weitere zwei Jahre zu verlängern. Während des Aufenthalts in Zypern dürfen der Ehegatte oder Partner sowie etwaige minderjährige Familienangehörige im Land weder einer selbständigen Arbeit nachgehen noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Wenn sie sich im selben Steuerjahr mehr als 183 Tage in Zypern aufhalten, gelten sie als in Zypern steuerlich ansässig. Jeder digitale Nomade muss Folgendes haben: ein Gehalt von mindestens 3,500 € pro Monat, Krankenversicherung und ein sauberes Strafregister aus dem Land, in dem Sie wohnen.
Derzeit ist die Obergrenze der Gesamtzahl der zulässigen Bewerbungen erreicht und daher ist dieses Programm derzeit nicht verfügbar.
Im Folgenden werden wir die beliebtesten Optionen der oben genannten Routen näher erläutern.
- UNBESCHRÄNKTE AUFENTHALTSERLAUBNIS
Zypern ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union und um zusätzliche ausländische Investitionen anzuziehen, hat die zyprische Regierung das Programm der Daueraufenthaltsgenehmigung eingeführt. Durch dieses Programm können Nicht-EU-Bürger ihren Aufenthalt in der EU garantieren.
Voraussetzungen:
Die Anforderungen für das Zypern-Aufenthaltserlaubnis-Programm sind:
- Investieren Sie mindestens 300,000 € in eine der folgenden Anlagekategorien:
A. Kauf von Wohnimmobilien (Haus/Wohnung) durch ein Landentwicklungsunternehmen in Zypern, der sich auf einen Erstverkauf von mindestens 300,000 € (ohne MwSt.) beziehen sollte ODER;
B. Investition in Immobilien (ausgenommen Häuser/Wohnungen): Kaufen Sie andere Arten von Immobilien, wie Büros, Geschäfte, Hotels oder damit verbundene Immobilienentwicklungen oder eine Kombination daraus, mit einem Gesamtwert von 300,000 € (ohne Mehrwertsteuer). Wiederverkaufsobjekte sind akzeptabel. ODER;
C. Investition von mindestens 300,000 € in das Stammkapital eines zyprischen Unternehmens, das seinen Sitz und seine Geschäftstätigkeit in Zypern hat, in Zypern substanziell ist und in Zypern mindestens 5 Mitarbeiter beschäftigt. ODER;
D. Anlage von mindestens 300,000 € in Anteilen einer zyprischen Investmentorganisation für gemeinsame Anlagen (Typ AIF, AIFLNP, RAIF).
Zusätzliche Anforderungen:
Legen Sie den Nachweis eines gesicherten Jahreseinkommens von mindestens 50,000 Euro vor. Dieses erforderliche Jahreseinkommen erhöht sich für den Ehepartner um 15,000 Euro und für jedes minderjährige Kind um 10,000 Euro. Dieses Einkommen kann stammen aus; Arbeitslöhne, Renten, Aktiendividenden, Zinsen auf Einlagen oder Miete. Als Einkommensnachweis muss die entsprechende Steuererklärung der natürlichen Person aus dem Land vorliegen, in dem sie ihren steuerlichen Wohnsitz angibt. Möchte der Antragsteller gemäß Anlageoption A investieren, kann auch das Einkommen des Ehepartners des Antragstellers berücksichtigt werden. Bei der Berechnung des Gesamteinkommens des Antragstellers, wenn er sich für eine Investition gemäß den Optionen B, C oder D entscheidet, kann sein Gesamteinkommen oder ein Teil davon auch aus Quellen stammen, die aus Tätigkeiten innerhalb der Republik Zypern stammen, sofern dies der Fall ist in der Republik Zypern steuerpflichtig. In solchen Fällen kann auch das Einkommen des Ehegatten des Antragstellers berücksichtigt werden.
Andere Kriterien
Der Antragsteller und sein Ehepartner müssen bestätigen, dass sie nicht beabsichtigen, in der Republik Zypern beschäftigt zu werden, mit Ausnahme ihrer Anstellung als Direktoren in einem Unternehmen, in das sie im Rahmen dieser Richtlinie investiert haben.
In Fällen, in denen die Investition nicht das Aktienkapital eines Unternehmens betrifft, können der Antragsteller und/oder sein Ehepartner Anteilseigner von in Zypern registrierten Unternehmen sein und die Einkünfte aus Dividenden dieser Unternehmen gelten nicht als Hindernis für die Erlangung der Einwanderung Erlauben. Sie können in solchen Unternehmen auch unentgeltlich die Position des Direktors bekleiden.
Inhaber der Aufenthaltserlaubnis müssen Zypern alle zwei Jahre besuchen.
Bei der Einreichung des Antrags muss ein sauberes Strafregister vorgelegt werden, das von den Behörden des Landes Ihres derzeitigen Wohnsitzes und des Herkunftslandes (falls unterschiedlich) ausgestellt wurde.
Family Members
Aufenthaltserlaubnisse können auch dem Ehegatten des Anlegers und allen finanziell unterhaltsberechtigten Kindern erteilt werden.
Die Option der zypriotischen Staatsbürgerschaft
Wenn der Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Zypern wohnt, kann dies dazu führen, dass er durch Einbürgerung Anspruch auf die zyprische Staatsbürgerschaft hat.
- VORÜBERGEHENDE AUFENTHALTSERLAUBNIS ÜBER DIE GRÜNDUNG EINER AUSLÄNDISCHEN GESELLSCHAFT
Hauptmerkmale einer zypriotischen ausländischen Investmentgesellschaft
Eine Cyprus Foreign Investment Company (FIC) ist ein internationales Unternehmen, das Nicht-EU-Bürger in Zypern beschäftigen kann. Ein solches Unternehmen kann Arbeitserlaubnisse für relevante Mitarbeiter und Aufenthaltsgenehmigungen für deren Familienangehörige erhalten.
Hauptkriterien
Die Hauptkriterien für einen Zypern FIC sind:
- Der (die) Anteilseigner aus dem Drittland müssen mehr als 50 % des gesamten Aktienkapitals des Unternehmens besitzen.
- Der bzw. die Drittlandaktionäre müssen mindestens 200.000 € zum Grundkapital der Gesellschaft einbringen. Diese Investition kann zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden, um zukünftige Ausgaben des Unternehmens zu finanzieren, wenn es in Zypern niedergelassen ist.
Hauptvorteile
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass Drittstaatsangehörige nach einem siebenjährigen Aufenthalt in Zypern innerhalb eines Zeitraums von zehn Kalenderjahren die zyprische Staatsbürgerschaft beantragen können.
Kurzfristig:
- FICs können Drittstaatsangehörige beschäftigen, die entsprechende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse beantragen können, die jeweils bis zu zwei Jahre gültig und verlängerbar sind.
- Arbeitnehmer können das Recht ihrer Familien auf Nachzug in Zypern ausüben.
- Die Körperschaftsteuer in Zypern liegt auf einem wettbewerbsfähigen Niveau von 12.5 %.
- Ein zypriotischer FIC kann auch das fiktive Zinsabzugsregime beantragen, das die Körperschaftsteuer reduziert, indem neues Eigenkapital wie Fremdkapital behandelt wird. Bitte kontaktieren Sie Dixcart für weitere Informationen: beratung.cyprus@dixcart.com
- Zypern hat mit fast 60 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen.
- Dividendenerträge sind von der Körperschafts- und Einzelsteuer befreit.
- Dividendenausschüttungen an Anteilinhaber sind von der Quellensteuer befreit.
- VORÜBERGEHENDE AUFENTHALTSBERECHTIGUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG EINES KLEINEN UND MITTLERES INNOVATIVES UNTERNEHMEN (START-UP-VISA)
Das „Start-up-Visum“ für Zypern
Das Zypern-Startup-Visumprogramm ermöglicht Unternehmern (Einzelpersonen oder im Team) aus Drittstaaten (außerhalb der EU und außerhalb des EWR) die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeit nach Zypern, um eine Start-up-Firma zu gründen, zu betreiben und zu entwickeln. Geschäft auf.
Wer kann von der Regelung profitieren?
- Preise
Nicht-EU-Staatsangehörige, die Gründer oder Eigentümer eines Unternehmens sind, das die folgenden Anforderungen erfüllt:
- das Unternehmen muss sein innovativer – Die Forschungs- und Entwicklungskosten müssen in mindestens einem der drei Jahre vor der Einreichung des Antrags mindestens 10 % der Betriebskosten ausmachen, wie von einem externen Prüfer bestätigt. Im Falle eines neuen Unternehmens ohne finanzielle Vorgeschichte erfolgt die Bewertung auf der Grundlage eines Geschäftsplans, der dem Finanzministerium vorgelegt werden muss.
- Der Geschäftsplan muss vorsehen, dass der Hauptsitz und der Steuersitz des Unternehmens in Zypern eingerichtet werden.2. Teams
Team bestehend aus Nicht-EU-Bürgern:
- Gründer, die aus maximal fünf Personen bestehen, oder mindestens einem Gründer und weiteren leitenden Angestellten, bis maximal fünf Personen. Die Geschäftsleitung muss zu C-Suite-Mitarbeitern (Managern) gehören.
- Das Team muss mindestens 25 % der Unternehmensanteile besitzen.
- Der Gründer muss über mindestens 10,000 € verfügen. Bei mehr als zwei Gründern muss das Gesamtkapital mindestens 20,000 € betragen.
- Mindestens eines der Teammitglieder verfügt über einen Bachelor- oder gleichwertigen Berufsabschluss.
Die oben genannten Anforderungen bezüglich Personen und Unternehmenskriterien gelten auch für Teambewerbungen.
Was sind die Vorteile des Start-up-Visumprogramms?
- Einzelpersonen und Teammitglieder, die im Rahmen des Start-up-Visa-Programms zugelassen sind, profitieren von der Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit und auf Aufenthalt in Zypern für drei Jahre, mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre.
- Möglichkeit, Nicht-EU-Bürger bis zu 50 % der gesamten Belegschaft des Unternehmens zu beschäftigen, mit der Option, zusätzliches ausländisches Personal einzustellen, wenn die Startinvestition in Zypern gleich oder höher ist als €150,000
- Weitere Familienmitglieder können nach Zypern ziehen und eine bestimmte Anzahl von Personen aus Nicht-EU-Ländern können ohne vorherige Genehmigung des Arbeitsministeriums beschäftigt werden, wiederum unter der Voraussetzung des Erfolgs des Unternehmens.
Erneuerungsverfahren
Wenn ein Unternehmen einen Umsatz von mindestens 1,000,000.00 € und deren Forschungs- und Entwicklungsausgaben mindestens 10 % der gesamten Betriebsausgaben in einem der letzten drei Jahre betragen, gelten andere Bewertungskriterien, die klarere und objektivere Bedingungen für die Verlängerung des Start-up-Visums nach dem ersten Dreijahreszeitraum schaffen. Insbesondere müssen Start-ups, die ihr entsprechendes Visum verlängern möchten, entweder eine Umsatzsteigerung von mindestens 3 % oder Investitionen von mindestens 150,000 € während der Dauer ihrer Tätigkeit in Zypern. Darüber hinaus wird von den Unternehmen, die ein Verlängerungsvisum beantragen, erwartet, dass sie entweder mindestens drei neue Arbeitsplätze in Zypern geschaffen, an einem lokalen Innovationsförderungsprogramm teilgenommen oder mindestens ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt gebracht haben.
- Änderungen des Einkommensteuergesetzes bedeuten, dass besondere steuerliche Anreize für „natürliche Personen“, die in innovative Unternehmen investieren.
Zu den steuerermäßigten Anlageformen zählen: die Kapitalanlage, die Anlage in Schuldtitel, die Anlage in Darlehen, die Folgeanlagen. Die Steuerermäßigung kann bis zu maximal 50 % des steuerpflichtigen Einkommens des Anlegers im Jahr der Anlage betragen. Die Höhe der Steuerermäßigung darf 150,000 € pro Jahr nicht überschreiten. Die Steuerermäßigung kann während der fünf Jahre nach der Investition jederzeit vorgetragen und in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Katrien de Poorter im Dixcart-Büro auf Zypern: beratung.cyprus@dixcart.com.


