Grundlegendes zur steuerlichen Ansässigkeit von Unternehmen im Vereinigten Königreich: Wichtige Punkte und Auswirkungen
Aus britischer Sicht ist die Bestimmung der Körperschaftssteueransässigkeit von entscheidender Bedeutung für das Verständnis der Steuerpflichten eines Unternehmens. Ein Unternehmen gilt als im Vereinigten Königreich steueransässig, wenn es entweder im Vereinigten Königreich eingetragen ist oder wenn seine zentrale Leitung und Kontrolle (CMC) tatsächlich im Vereinigten Königreich ansässig ist. Dieser Aufenthaltsstatus bestimmt den Umfang der Besteuerungsrechte des Vereinigten Königreichs gegenüber dem Unternehmen.
Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit im Vereinigten Königreich
- Gründung im Vereinigten Königreich: Jedes im Vereinigten Königreich gegründete Unternehmen gilt automatisch als im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig.
- Zentrale Verwaltung und Kontrolle: Ein Unternehmen, das nicht im Vereinigten Königreich eingetragen ist, kann dennoch als im Vereinigten Königreich steueransässig betrachtet werden, wenn seine zentrale Leitung und Kontrolle im Vereinigten Königreich verbleibt. Bei diesem Kriterium geht es um die Bestimmung, wo die „oberste Autorität“ des Unternehmens ausgeübt wird, was in der Regel der Vorstand betrifft.
Steuerliche Auswirkungen für im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen
Im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen unterliegen der britischen Körperschaftssteuer auf ihre weltweiten Einkünfte und Gewinne. Das bedeutet, dass alle Gewinne, unabhängig davon, wo sie erwirtschaftet werden, nach britischem Recht steuerpflichtig sind. Im Gegensatz dazu unterliegen Unternehmen, die nicht im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig sind, im Allgemeinen nur der britischen Körperschaftsteuer auf Gewinne, die einer britischen Betriebsstätte zuzurechnen sind. Darüber hinaus unterliegen sie der britischen Einkommensteuer auf bestimmte Einkünfte aus britischen Quellen.
Festlegung der zentralen Verwaltung und Kontrolle
Die Frage, wo die zentrale Leitung und Kontrolle eines Unternehmens angesiedelt ist, ist eine sachliche Frage. Zu den wichtigsten zu berücksichtigenden Punkten gehören:
- Ausübung der höchsten Autorität: In der zentralen Leitung und Kontrolle wird die oberste Autorität des Unternehmens ausgeübt, in der Regel durch den Vorstand.
- Einfluss vs. Kontrolle: Den Vorstand zu beeinflussen bedeutet nicht, ihn zu kontrollieren. Die Unterscheidung ist entscheidend für die Bestimmung des wahren Kontrollortes.
- Gummiprägung: Gerichte sind wachsam gegenüber Szenarien, in denen der Vorstand die von anderen getroffenen Entscheidungen lediglich absegnet, was darauf hindeuten würde, dass die tatsächliche Verwaltung und Kontrolle woanders liegt.
Doppelsteueransässigkeit
Ein Unternehmen kann doppelt steueransässig sein, d. h., es gilt als in zwei Ländern steueransässig. In solchen Fällen müssen die Unternehmenssitzbestimmungen beider Länder geprüft werden. Kommt es zu einer Situation mit doppeltem Wohnsitz, wird in der Regel durch ein Steuerabkommen (sofern vorhanden) zwischen den beiden Ländern festgelegt, welches Land die primären Besteuerungsrechte hat. Diese Abkommen sehen häufig Mechanismen zur Lösung von Doppelwohnsitzkonflikten vor, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern.
Fazit
Für die Bestimmung seines Steuersitzes und damit seiner Steuerpflichten im Vereinigten Königreich ist es wichtig zu verstehen, wo sich die zentrale Leitung und Kontrolle eines Unternehmens befindet. Unternehmen müssen ihre Managementstrukturen und -abläufe sorgfältig bewerten, um die Einhaltung der britischen Steuergesetze sicherzustellen und die Komplexität der doppelten Steueransässigkeit effektiv zu bewältigen. Bei dieser Erklärung handelt es sich um einen vereinfachten Überblick, und es können viele zusätzliche Faktoren eine Rolle spielen. Daher ist es immer ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden, um eine individuelle Beratung zu erhalten und sicherzustellen, dass alle spezifischen Umstände und Nuancen ordnungsgemäß berücksichtigt werden.
Für weitere Informationen von uns oder wenn Sie die steuerliche Ansässigkeit Ihres Unternehmens besprechen möchten, nutzen Sie bitte unsere Kontaktformulars oder mailen Sie uns an beratung.uk@dixcart.com.
Der Inhalt dieses Artikels soll einen allgemeinen Leitfaden zum Thema bieten. Zu Ihren spezifischen Umständen sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.


