Vorteile der Gründung einer Cyprus Foreign Interest Company für Nicht-EU-Bürger – einschließlich des Aufenthaltsrechts von Nicht-EU-Mitarbeitern in Zypern
Was ist ein Unternehmen mit ausländischem Interesse?
Ein Unternehmen mit ausländischem Interesse ist ein internationales Unternehmen, das bei Erfüllung bestimmter Kriterien Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten in Zypern beschäftigen kann. Dieses Programm ermöglicht Mitarbeitern und ihren Familien, zu günstigen Konditionen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten. Das Hauptziel von Cyprus Foreign Interest Companies ist es, ausländische Investitionen nach Zypern zu locken.
Was sind die Hauptvoraussetzungen, die es einem internationalen Unternehmen ermöglichen, sich als ausländisches Unternehmen zu qualifizieren?
- Der (die) Anteilseigner aus dem Drittland müssen mehr als 50 % des gesamten Aktienkapitals des Unternehmens besitzen.
- Es muss eine Mindestinvestition von 200,000 € in Zypern durch den/die Anteilseigner aus Drittländern geben. Diese Investition kann zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden, um zukünftige Ausgaben zu finanzieren, die dem Unternehmen entstehen, wenn es in Zypern gegründet wird.
Was sind die Hauptvorteile eines zyprischen Unternehmens mit ausländischem Interesse?
- Unternehmen mit ausländischem Interesse können Arbeitnehmer aus Drittstaaten beschäftigen.
- Arbeitnehmer aus Drittstaaten können eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten, deren genaue Einzelheiten vom Arbeitsvertrag abhängig sind. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse können für bis zu 2 Jahre mit Verlängerungsrecht erteilt werden.
- Direktoren und Mitarbeiter des mittleren Managements können sich KEINE zeitliche Begrenzung in Zypern aufhalten (vorbehaltlich des Besitzes einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis).
- Arbeitnehmer können von ihrem Recht Gebrauch machen, dass ihre Familienangehörigen zu ihnen nachziehen und sich auch in Zypern aufhalten.
- In Zypern ansässige Unternehmen werden mit 12.5 % besteuert und können von den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (derzeit über 60) profitieren.
- Dividendenerträge sind von der Körperschaftsteuer befreit.
- Dividendenausschüttungen an Aktionäre unterliegen nicht der Quellensteuer.
Steuervorteile für Einzelpersonen mit steuerlichem Wohnsitz in Zypern
Aufgrund früherer Steuergesetze und der im Juli 2015 eingeführten Befreiung vom zyprischen Sonderbeitrag für die Verteidigungssteuer („SDC“) profitieren Nichtansässige von einem Steuersatz von Null auf die folgenden Einkommensquellen:
- Interesse;
- Dividenden;
- Kapitalgewinne (außer aus dem Verkauf von Immobilien in Zypern);
- Kapitalbeträge aus Renten-, Vorsorge- und Versicherungsfonds.
Die oben aufgeführten Nullsteuervorteile kommen auch dann in den Genuss, wenn das Einkommen aus Zypern stammt und nach Zypern überwiesen wird.
Andere Einkommensquellen können ebenfalls steuerfrei sein, wir empfehlen jedoch, sich professionell beraten zu lassen.
Darüber hinaus gibt es in Zypern KEINE Vermögens- und KEINE Erbschaftssteuer.
Andere vorteilhafte Merkmale des zyprischen Steuersystems für natürliche Personen
- Einkommensteuerermäßigung für neue Einwohner in Zypern
Personen, die zuvor nicht in Zypern ansässig waren, sich zu Arbeitszwecken in Zypern niederlassen und mehr als 55,000 € pro Jahr verdienen, haben Anspruch auf folgende Steuervergünstigungen:
- 50 % des in Zypern erzielten Arbeitseinkommens sind für einen Zeitraum von 17 Jahren von der Einkommensteuer befreit.
Zyperns Standard-Einkommensteuersätze sind:
- 0 € bis 19,500 €: 0%
- 19,501 € bis 28,000 €: 20%
- 28,001 € bis 36,300 €: 25%
- 36,301 € bis 60,000 €: 30%
- Mehr als 60,000 €: 35%
Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Informationen zu zyprischen Unternehmen mit ausländischem Interesse benötigen, wenden Sie sich bitte an Charalambos Pittas/Katrien de Poorter im Dixcart-Büro in Zypern: beratung.cyprus@dixcart.com oder an Ihren üblichen Dixcart-Ansprechpartner.


