Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Zypern

Warum die Gerichtsbarkeit von Zypern in Betracht ziehen? 

Zypern ist die drittgrößte und drittgrößte Insel im Mittelmeer. Es liegt im Osten von Griechenland und im Süden der Türkei. Zypern trat 2004 der Europäischen Union bei und führte 2008 den Euro als Landeswährung ein. 

Zu den Faktoren, die zum Status der Gerichtsbarkeit Zyperns beitragen und diesen verbessern, gehören: 

  • Zypern ist Mitglied der EU und hat daher Zugang zu den Übereinkommen der Europäischen Union.   
  • Zypern verfügt über ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Besonders attraktiv ist das DBA mit Südafrika, das die Quellensteuer auf Dividenden auf 5 % und auf Zinsen und Lizenzgebühren auf null reduziert. 
  • Ansässige Unternehmen werden in der Regel mit 12.5 % ihres Geschäftsgewinns besteuert. Dies bedeutet, dass Zypern ein guter Standort für Handelsunternehmen ist. 
  • Zypern ist ein attraktiver Standort für Holdinggesellschaften. Es gibt keine Steuer auf erhaltene Dividenden und eine Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden, die an nicht ansässige Aktionäre gezahlt werden. 
  • Gewinne aus einer Betriebsstätte außerhalb Zyperns sind von der zyprischen Steuer befreit, sofern nicht mehr als 50 % der Einkünfte aus Kapitalerträgen (Dividenden und Zinsen) stammen. 
  • Es gibt keine Kapitalertragsteuer. Die einzige Ausnahme hiervon sind Immobilien in Zypern oder Anteile an Unternehmen, die solche Immobilien besitzen.  
  • Der fiktive Zinsabzug (NID) ist verfügbar, wenn neues Eigenkapital eingeführt wird, das steuerpflichtiges Einkommen in einer zypriotischen Gesellschaft oder in einer ausländischen Gesellschaft mit einer zypriotischen Betriebsstätte generiert. Die NID ist auf 80 % des steuerpflichtigen Gewinns aus dem neuen Eigenkapital begrenzt. Die verbleibenden 20 % des Gewinns werden mit dem zypriotischen Körperschaftsteuersatz von 12.5 % besteuert. 
  • Zypern bietet eine Reihe von Steuervorteilen für Lizenzstrukturen. 80 % der Gewinne aus der Nutzung von geistigem Eigentum sind von der Körperschaftsteuer befreit, was den effektiven Steuersatz auf Einkünfte aus geistigem Eigentum auf weniger als 3 % reduziert. 
  • Schifffahrtsregelung, bei der die Steuer auf einem jährlichen Tonnagesatz anstelle einer Körperschaftsteuer basiert.       

 Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Zypern

Internationale Geschäftseinheiten können in Zypern nach dem zyprischen Gesellschaftsrecht registriert werden, das fast identisch mit dem früheren Companies Act des Vereinigten Königreichs von 1948 ist.  

  1. Aufnahme

Die Gründung dauert normalerweise zwei bis drei Tage ab dem Zeitpunkt, an dem die erforderlichen Unterlagen dem zypriotischen Handelsregister vorgelegt werden. Vorratsgesellschaften sind vorhanden. 

  1. Genehmigtes Aktienkapital

Das genehmigte Grundkapital beträgt mindestens 1,000 €. Es gibt keine Mindesteinzahlungsanforderung.  

  1. Aktien und Aktionäre

Aktien müssen registriert werden. Es können unterschiedliche Aktiengattungen mit unterschiedlichen Dividenden- und Stimmrechten ausgegeben werden. Die Mindestanzahl der Aktionäre beträgt eins und die Höchstzahl beträgt fünfzig. 

  1. Nominee-Aktionäre

Nominee-Aktionäre sind zulässig. Dixcart kann Nominee-Aktionäre bereitstellen. 

  1. Sitz der Gesellschaft

In Zypern ist ein eingetragener Firmensitz erforderlich. 

  1. Geschäftsführung

Die Mindestanzahl von Direktoren ist eins. Eine juristische Person kann als Direktor fungieren. 

  1. Company Secretary

Jedes Unternehmen muss einen Unternehmenssekretär haben. Eine juristische Person kann als Gesellschaftssekretär fungieren. 

  1. Gesetzliche Aufzeichnungen und Jahresberichte

Der Jahresabschluss muss einmal jährlich beim Handelsregister eingereicht werden. Steuererklärungen werden beim Einkommensteueramt eingereicht. die Gesellschaft muss jedes Jahr eine ordentliche Hauptversammlung (Hauptversammlung) abhalten, wobei zwischen der ersten und der folgenden Hauptversammlung nicht mehr als 15 Monate liegen dürfen.  

  1. Konten und Jahresende

Alle Unternehmen haben als Jahresende den 31. Dezember, können aber einen anderen Termin wählen. Unternehmen, die für ihr Steuerjahr dem Kalenderjahr folgen, müssen innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Jahresende eine Einkommensteuererklärung und einen Jahresabschluss einreichen.   

  1. Besteuerung

Unternehmen werden für steuerliche Zwecke als Steueransässige und Nichtsteueransässige identifiziert. Ein Unternehmen wird unabhängig davon, wo es registriert ist, nur besteuert, wenn es in Zypern steuerlich ansässig ist. Ein Unternehmen gilt als in Zypern steueransässig, wenn seine Geschäftsführung und Kontrolle in Zypern erfolgt. 

Der Nettogewinn steueransässiger Gesellschaften unterliegt je nach Einkunftsart der Körperschaftsteuer zwischen null und 12.5 %. Wie oben erwähnt, handelt es sich dabei um Unternehmen, die in Zypern verwaltet und kontrolliert werden, unabhängig davon, ob das Unternehmen auch in Zypern registriert ist. Im Allgemeinen werden gebietsansässige Unternehmen mit 12.5 % ihres Geschäftsgewinns besteuert.

Aktualisiert Januar 2020

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