Wohnsitz & Staatsbürgerschaft

Schweiz

Wenn Sie eine hohe Lebensqualität in einem der wirtschaftlich und politisch stabilsten Länder der Welt suchen, könnte das Leben in der Schweiz die ideale Antwort sein.

Sie befinden sich nicht nur an einem zentralen Knotenpunkt für Reisen zu über 200 internationalen Orten, sondern haben auch Zugang zur wunderschönen Landschaft der Alpen und malerischen Seen.

Schweizer Detail

Schweizer Programm

Bitte klicken Sie in den unten stehenden Reiter, um die Leistungen, die finanziellen Verpflichtungen und andere Kriterien anzuzeigen, die möglicherweise zutreffen:

Programme – Vorteile & Kriterien

Schweiz

Pauschalbesteuerung in der Schweiz

Aufenthalt in der Schweiz durch Arbeitsbewilligung

  • Benefits
  • Finanzielle/andere Verpflichtungen
  • Zusätzliche Kriterien

Pauschalbesteuerung in der Schweiz

Das Schweizer Pauschalsteuersystem basiert auf einem angenommenen Einkommen, in der Regel etwa dem siebenfachen Jahresmietwert der in der Schweiz bewohnten Liegenschaft.

Die Erbschaftsteuerpflicht ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Einige Kantone erheben keine Erbschaftssteuer. Die Mehrheit erhebt sie nicht zwischen Ehegatten oder zwischen Eltern und Kindern und erhebt für andere Nachkommen nur eine bescheidene Steuer von unter 10 %.

Nach dem Pauschalbetrag besteuerte natürliche Personen können ihre weltweiten Anlagen von der Schweiz aus verwalten.

Pauschalbesteuerung in der Schweiz

Die schweizerische Steuer wird auf ein angenommenes Einkommen entrichtet, in der Regel etwa das Siebenfache des Jahresmietwerts der in der Schweiz bewohnten Immobilie. Die genaue Steuerpflicht richtet sich nach dem Kanton und dem Wohngebiet innerhalb des Kantons.

Die Schweizer Regierung hat im November 2014 ihr Bekenntnis zur Aufrechterhaltung des Pauschalbesteuerungssystems bekräftigt.

Pauschalbesteuerung in der Schweiz

Diese Regelung gilt für Ausländer, die erstmals oder nach zehnjähriger Abwesenheit in die Schweiz einreisen und in der Schweiz weder einer Erwerbstätigkeit noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Bitte beachten Sie, dass es 26 Schweizer Kantone gibt.

Nur die drei Schweizer Kantone Appenzell, Schaffhausen und Zürich haben 2013 das Pauschalbesteuerungssystem abgeschafft.

  • Benefits
  • Finanzielle/andere Verpflichtungen
  • Zusätzliche Kriterien

Aufenthalt in der Schweiz durch Arbeitsbewilligung

Eine schweizerische Arbeitsbewilligung berechtigt einen nicht-schweizerischen Staatsangehörigen, sich rechtmässig in der Schweiz niederzulassen.

Besteuerung

  • Einzelpersonen,

Jeder Kanton legt seine eigenen Steuersätze fest und erhebt in der Regel folgende Steuern: Einkommens-, Grund-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Der Einkommensteuersatz variiert je nach Kanton und liegt zwischen 21% und 46%.

In der Schweiz ist die Übertragung von Vermögen im Todesfall auf Ehegatten, Kinder und/oder Enkel in den meisten Kantonen von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.

Kapitalgewinne sind grundsätzlich steuerfrei, außer bei Immobilien. Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen wird als Vermögenswert klassifiziert, der von der Kapitalertragsteuer befreit ist.

  • Schweizer Unternehmen

Schweizer Unternehmen können je nach Umständen einen Nullsteuersatz für Kapitalgewinne und Dividendenerträge genießen.

Operative Unternehmen werden wie folgt besteuert:

  • Die Bundessteuer auf den Nettogewinn beträgt effektiv 7.83 %.
  • Auf Bundesebene gibt es keine Kapitalsteuern. Die Kapitalsteuer variiert je nach Schweizer Kanton, in dem das Unternehmen eingetragen ist, zwischen 0% und 0.2%. In Genf beträgt der Kapitalsteuersatz 00012%. In Fällen, in denen „erhebliche“ Gewinne erzielt werden, wird jedoch keine Kapitalsteuer fällig.

Neben den Bundessteuern haben die Kantone ihre eigenen Steuersysteme:

  • Der effektive kantonale und eidgenössische Gewinnsteuersatz liegt in den meisten Kantonen zwischen 12% und 14%. Der Genfer Körperschaftsteuersatz beträgt 13.99%.
  • Schweizer Holdinggesellschaften profitieren von einer Beteiligungsfreistellung und zahlen keine Steuern auf Gewinne oder Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen. Damit ist eine reine Holdinggesellschaft von der Schweizer Steuer befreit.

Quellensteuer (WHT)

  • Auf Dividendenausschüttungen an Aktionäre mit Sitz in der Schweiz und/oder in der EU (aufgrund der EU-Mutter-/Tochter-Richtlinie) gibt es kein WHT.
  • Bei Aktionären mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz und ausserhalb der EU und Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens beträgt die Endbesteuerung der Ausschüttungen in der Regel zwischen 5% und 15%.

Die Schweiz verfügt über ein umfangreiches Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen mit Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen mit über 100 Ländern.

Aufenthalt in der Schweiz durch Arbeitsbewilligung

Es gibt drei Möglichkeiten, in der Schweiz arbeitsberechtigt zu sein:

1. Anstellung bei einem bestehenden Schweizer Unternehmen

Die Person muss einen Arbeitsplatz finden und der Arbeitgeber muss die Beschäftigung anmelden, bevor die Person tatsächlich eine Arbeit aufnimmt.

Der Arbeitgeber muss bei den Schweizer Behörden ein Arbeitsvisum beantragen, während der Arbeitnehmer ein Einreisevisum aus seinem Heimatland beantragt. Das Arbeitsvisum ermöglicht es der Person, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten.

2. Ein Schweizer Unternehmen gründen und Direktor oder Angestellter des Unternehmens werden

Jeder Nicht-Schweizer kann ein Unternehmen gründen und damit potenziell Arbeitsplätze für Schweizer schaffen und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beitragen. Der Inhaber des Unternehmens hat Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, sofern er bei diesem in leitender Funktion angestellt ist.

Zu den Unternehmenszielen, die als positiv zur Unternehmensstruktur der Schweiz beitragen, gehören: Erschließung neuer Märkte, Sicherung des Exportabsatzes, Aufbau wirtschaftlich bedeutsamer Verbindungen ins Ausland und Schaffung neuer Steuereinnahmen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Kanton.

Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige müssen eine neue Schweizer Gesellschaft gründen oder in eine bestehende Schweizer Gesellschaft investieren. Zudem sind höhere Sorgfaltskriterien zu erfüllen als bei EU-/EFTA-Staatsangehörigen, und auch das Geschäftsangebot muss ein größeres Potenzial bieten.

Grundsätzlich muss das Unternehmen einen jährlichen Mindestumsatz von CHF 1 Mio. erwirtschaften, neue Arbeitsplätze schaffen, neue Technologien nutzen und/oder die Region entwickeln.

Sowohl für EU/EFTA- als auch für Nicht-EU/EFTA-Bürger ist das Verfahren einfacher, wenn der neue Einwohner ein Schweizer Unternehmen gründet und bei diesem angestellt ist.

3. In ein Schweizer Unternehmen investieren und Direktor oder Angestellter des Unternehmens werden.

Antragsteller können sich dafür entscheiden, in ein Unternehmen zu investieren, das aufgrund fehlender finanzieller Mittel nur schwer expandiert. Diese neue Finanzierung soll es dem Unternehmen ermöglichen, Arbeitsplätze zu schaffen und die Schweizer Wirtschaft beim Wachstum zu unterstützen. Die Investition muss einen wirtschaftlichen Mehrwert für eine bestimmte Schweizer Region schaffen

Aufenthalt in der Schweiz durch Arbeitsbewilligung

Bei der Beantragung einer schweizerischen Arbeits- und/oder Aufenthaltsbewilligung gelten für EU- und EFTA-Bürger andere Regelungen als für andere Staatsangehörige.

EU-/EFTA-Bürger haben in der Schweiz einen bevorzugten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Drittstaatsangehörige dürfen nur mit entsprechender Qualifikation (Führungskräfte, Fachkräfte und/oder Hochschulabschluss) in den schweizerischen Arbeitsmarkt eintreten.

Bitte beachten Sie, dass es 26 Schweizer Kantone gibt. Nur die drei Schweizer Kantone Appenzell, Schaffhausen und Zürich haben 2013 das Pauschalbesteuerungssystem abgeschafft.

Vollständige Liste der Programme herunterladen – Vorteile und Kriterien (PDF)


In der Schweiz leben

Die Schweiz ist eines von 26 Ländern im „Schengen-Raum“ und mit einer Schweizer Aufenthaltserlaubnis genießen Sie die vollen Reiserechte im Schengen-Raum.

Als Land, das bereits eine einzigartige Kombination von Vorteilen bietet, bietet die Schweiz auch das äußerst attraktive: "Pauschalsystem der Besteuerung". Solange Sie zum ersten Mal in der Schweiz leben oder nach einer mindestens 10-jährigen Abwesenheit zurückkehren, richtet sich Ihre Einkommens- und Vermögenssteuer nach Ihren Lebenshaltungskosten in der Schweiz, NICHT nach Ihrem weltweiten Einkommen oder Vermögen. Bitte kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.

Umzug in die Schweiz

Die Schweiz liegt im Zentrum Europas und grenzt an: Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien. Es verfügt über sehr enge Beziehungen zu den meisten europäischen Ländern und ist Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), jedoch kein Mitglied der EU.

Die Schweiz ist in 26 Kantone unterteilt, von denen jeder derzeit seine eigene Besteuerungsgrundlage hat.

Steuervorteile beim Leben in der Schweiz

Wenn eine Person über eine Schweizer Arbeitserlaubnis verfügt, kann sie in der Schweiz ansässig werden. Sie müssen einen Job haben oder ein Unternehmen gründen und dort angestellt sein. Für EU-Bürger über 55 Jahre, die nicht erwerbstätig sind, ist der Umzug in die Schweiz problemlos möglich, sofern sie finanziell unabhängig sind.

Das „Pauschalbesteuerungssystem“ gilt für Personen, die zum ersten Mal in die Schweiz ziehen oder nach einer Abwesenheit von mindestens zehn Jahren zurückkehren. In der Schweiz kann keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, die Person kann jedoch in einem anderen Land beschäftigt werden und in der Schweiz Privatvermögen verwalten.

Das „Pauschbetragssystem der Besteuerung“ basiert die Einkommens- und Vermögenssteuer auf den Lebenshaltungskosten eines Steuerpflichtigen in der Schweiz, NICHT auf seinem/ihrem weltweiten Einkommen oder Vermögen.

Sobald die Steuerbemessungsgrundlage (Lebenshaltungskosten in der Schweiz) festgelegt und mit den Steuerbehörden vereinbart wurde, unterliegt sie dem Regelsteuersatz des jeweiligen Kantons.

Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EFTA) müssen aufgrund des „überwiegenden kantonalen Interesses“ eine höhere Pauschalsteuer bezahlen. Dies entspricht in der Regel einer Steuer auf das angenommene (oder tatsächliche) Jahreseinkommen von CHF 400,000'1,000,000.- bis CHF XNUMX'XNUMX'XNUMX.- und hängt von einer Reihe von Faktoren ab, unter anderem vom jeweiligen Wohnkanton.

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