Doppelbesteuerungsabkommen: Portugal und Angola

Hintergrund

Angola ist eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt. Für in Portugal ansässige Unternehmen bieten sich aufgrund der Umsetzung der Doppelbesteuerungsvorschriften und der damit verbundenen erhöhten Sicherheit zusätzliche Möglichkeiten.

Detail

Ein Jahr nach seiner Verabschiedung trat das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Portugal und Angola am 22.nd von August 2019.

Angola hatte bis vor kurzem keine DBAs, was diesem Abkommen noch größere Bedeutung verleiht. Portugal ist das erste europäische Land, das ein DBA mit Angola hat. Es spiegelt die historischen Verbindungen zwischen den beiden Ländern wider und vervollständigt Portugals Vertragsnetzwerk mit der portugiesischsprachigen Welt.

Angola ist ein Land reich an natürlichen Ressourcen, einschließlich; Diamanten, Erdöl, Phosphate und Eisenerz und ist eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt.

Portugal ist nach den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) das zweite Land, mit dem Angola ein DBA hat. Dies spiegelt die zunehmend internationale Perspektive Angolas wider, und Angola hat auch DBAs mit China und Kap Verde genehmigt.

Rückstellungen

Das Abkommen Portugal: Angola sieht reduzierte Quellensteuersätze für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vor:

  • Dividenden – 8 % oder 15 % (je nach spezifischen Umständen)
  • Zinsen – 10%
  • Lizenzgebühren – 8%

Das Abkommen gilt für einen Zeitraum von 8 Jahren ab September 2018 und bleibt somit bis 2026 in Kraft. Das DBA verlängert sich automatisch und wird die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Portugal und Angola weiterentwickeln sowie die steuerliche Zusammenarbeit stärken und Vermeidung der Doppelbesteuerung von Renten und Einkünften von Einzelpersonen und Unternehmen.

Zusätzliche Angaben

Wenn Sie weitere Informationen zum DBA für Portugal und Angola benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Dixcart-Ansprechpartner oder an António Pereira im Dixcart-Büro in Portugal: beratung.portugal@dixcart.com

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