Einführung von Registern des wirtschaftlichen Eigentums in Zypern

Rechtlicher Hintergrund

Das zyprische Geldwäschegesetz 188(I)/2007 wurde kürzlich geändert, um die Bestimmungen der 5. Geldwäscherichtlinie 2018/843 in das lokale Recht einzuführen.

Das Gesetz sieht die Einrichtung von zwei zentralen Registern der wirtschaftlichen Eigentümer vor:

  • Wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen und anderen juristischen Personen (das „Zentralregister für wirtschaftliche Eigentümer“);
  • Wirtschaftliche Eigentümer von Express Trusts und anderen rechtlichen Vereinbarungen (das „Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts“).

Die beiden Register begannen am 16. März 2021.

Das Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen wird vom Registerführer für Unternehmen geführt, und das Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts wird von der Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) geführt.

Verpflichtungen

Jedes Unternehmen und seine leitenden Angestellten müssen am eingetragenen Sitz angemessene und aktuelle Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten einholen und aufbewahren. Diese sind definiert als natürliche Personen (natürliche Personen), die direkt oder indirekt mit 25 % plus einer Aktie am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sind. Wenn keine solchen Personen identifiziert werden, muss der Beamte der Geschäftsleitung in ähnlicher Weise identifiziert werden.

Es liegt in der Verantwortung der leitenden Angestellten des Unternehmens, die angeforderten Informationen spätestens 6 Monate nach dem Datum der Einführung des Companies Central Beneficial Owner Register elektronisch an das Companies Central Beneficial Owner Register zu übermitteln. Wie oben beschrieben, begannen die Register am 16. März 2021.

Access

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer wird zugänglich sein durch:

  • Zuständige Aufsichtsbehörden (wie ICPAC und Cyprus Bar Association), die FIU, das Zollamt, das Steueramt und die Polizei;
  • „Verpflichtete“ Stellen, z. B. Banken und Dienstleister, im Rahmen der Durchführung von Due-Diligence- und Identifizierungsmaßnahmen für relevante Kunden. Sie sollten Zugang haben zu: Name, Geburtsmonat und -jahr, Nationalität und Wohnsitzland des wirtschaftlichen Eigentümers sowie Art und Umfang seiner Beteiligung.


Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Der Zugang der Öffentlichkeit zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer wird gesperrt. Weitere Informationen finden Sie in einer entsprechenden Ankündigung.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der Pflichten kann zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit und zu Bußgeldern bis zu 20,000 € führen.

Wie Dixcart Management (Cyprus) Limited helfen kann. Wenn Sie oder Ihre zypriotische Einrichtung in irgendeiner Weise von der Einführung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer betroffen sind oder zusätzliche Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an das Dixcart-Büro in Zypern: beratung.cyprus@dixcart.com

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