Malta Charitable Foundations: Das Gesetz, die Gründung und die Steuervorteile

Im Jahr 2007 erließ Malta spezielle Gesetze in Bezug auf Stiftungen. Nachfolgende Gesetze wurden eingeführt, die die Besteuerung von Stiftungen regelten, und dies stärkte Malta als Gerichtsbarkeit für Stiftungen, die für wohltätige und private Zwecke bestimmt waren.

Die Zwecke einer Stiftung können gemeinnützig (gemeinnützig) oder gemeinnützig (Zweck) sein und einer oder mehreren Personen oder einem Personenkreis (Privatstiftung) zugute kommen. Die Objekte müssen sein; angemessen, spezifisch, möglich und darf nicht rechtswidrig, gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen. Einer Stiftung ist es untersagt, Handel zu treiben oder gewerbliche Tätigkeiten auszuüben, sie kann jedoch gewerbliches Eigentum oder eine Beteiligung an einem gewinnorientierten Unternehmen besitzen.

Stiftungen und Recht

Trotz der relativ jungen Umsetzung des Stiftungsgesetzes verfügt Malta über eine etablierte Rechtsprechung in Bezug auf Stiftungen, in der sich die Gerichte mit Stiftungen befasst haben, die für öffentliche Zwecke gegründet wurden.

Nach maltesischem Recht kann eine Stiftung von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden, unabhängig davon, ob sie in Malta ansässig sind oder nicht, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

Gesetzlich anerkannt sind zwei Haupttypen von Stiftungen:

  • Die öffentliche Stiftung

Eine öffentliche Stiftung kann zu einem Zweck errichtet werden, solange es sich um einen rechtmäßigen Zweck handelt.

  • Die Privatstiftung

Eine Privatstiftung ist ein Fonds, der einer oder mehreren Personen oder einer Personengruppe (den Begünstigten) zugute kommt. Sie wird autonom und erhält den Status einer juristischen Person, wenn sie in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise gegründet wird.

Stiftungen können entweder zu Lebzeiten oder testamentarisch auf den Tod einer Person errichtet werden.

Registrierung:

Das Gesetz sieht vor, dass die Stiftung schriftlich, durch öffentliche Urkunde „unter Lebenden“ oder durch ein öffentliches oder geheimes Testament errichtet werden muss. Die schriftliche Urkunde muss detaillierte Bestimmungen enthalten, die die Vollmachten und Zeichnungsrechte enthalten.

Die Gründung einer Stiftung beinhaltet die Eintragung der Stiftungsurkunde beim Standesamt für juristische Personen, wodurch sie eine eigenständige Rechtspersönlichkeit erlangt. Die Stiftung selbst ist somit Eigentümerin des Stiftungsvermögens, das der Stiftung durch eine Zustiftung übertragen wird.

Registrierung und Freiwilligenorganisationen

Für Freiwilligenorganisationen in Malta gibt es ein weiteres Registrierungsverfahren, das erfüllt werden muss.

Eine Freiwilligenorganisation muss die folgenden Bedingungen erfüllen, um zur Registrierung berechtigt zu sein:

  • Gegründet durch ein schriftliches Instrument;
  • Errichtet für einen rechtmäßigen Zweck: einen sozialen Zweck oder einen anderen rechtmäßigen Zweck;
  • Gemeinnützige Tätigkeit;
  • Freiwillig; 
  • Unabhängig vom Staat.

Das Gesetz sieht auch ein Verfahren zur Eintragung von Freiwilligenorganisationen in ein Register der Freiwilligenorganisationen vor. Die Registrierung erfordert die Erfüllung mehrerer Anforderungen, einschließlich der Vorlage des Jahresabschlusses und der Identifizierung der Administratoren der Organisation.

Die Vorteile der Anmeldung bei einer Freiwilligenorganisation

Jede Organisation, die die oben genannten Kriterien erfüllt, wird als Freiwilligenorganisation bezeichnet. Die Registrierung verschafft der Organisation jedoch wesentliche Vorteile, darunter:

  • Kann von Ausländern gegründet werden, ausländische Vermögenswerte halten und Dividenden an ausländische Begünstigte ausschütten;
  • Kann Zuschüsse, Sponsoring oder andere finanzielle Hilfe von der maltesischen Regierung oder einer von der maltesischen Regierung oder dem Voluntary Organizations Fund kontrollierten Einrichtung erhalten oder davon profitieren;
  • Gründer müssen nicht in öffentlichen Aufzeichnungen aufgeführt werden;
  • Fähigkeit, von Politiken zu profitieren, die freiwilliges Handeln unterstützen, wie sie von der Regierung entwickelt werden können;
  • Angaben zu den Begünstigten sind gesetzlich geschützt;
  • Erhalt oder Nutzung von Befreiungen, Privilegien oder anderen Rechten im Sinne eines Gesetzes;
  • Partei von Verträgen und anderen Verpflichtungen, ob entgeltlich oder unentgeltlich, zur Erbringung von Dienstleistungen zur Erreichung ihres sozialen Zwecks auf Ersuchen der Regierung oder einer von der Regierung kontrollierten Einrichtung.

Die Gründung und Registrierung einer Freiwilligenorganisation begründet nicht automatisch eine juristische Person. Freiwillige Organisationen haben die Möglichkeit, sich als juristische Personen zu registrieren, sind dazu aber nicht verpflichtet. Ebenso impliziert die Registrierung einer Freiwilligenorganisation als juristische Person nicht die Registrierung der Organisation.

Gründung einer Stiftung

Eine öffentliche Urkunde oder ein Testament kann nur dann eine Stiftung begründen, wenn ein „allgemeiner Akt“ zur Errichtung einer Stiftung erfolgt, muss sie von einem öffentlichen Notar veröffentlicht und anschließend in das Öffentlichkeitsregister eingetragen werden.

Die Mindestdotierung an Geld oder Vermögen zur Errichtung einer Stiftung beträgt 1,165 € für eine Privatstiftung bzw. 233 € für eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die ausschließlich sozialen oder gemeinnützigen Zwecken dient, und muss folgende Angaben enthalten:

  • Der Name der Stiftung, der das Wort „Stiftung“ enthalten muss;
  • Die registrierte Adresse in Malta;
  • Die Zwecke oder Gegenstände der Stiftung;
  • Das konstituierende Vermögen, mit dem die Stiftung errichtet wird;
  • Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und, falls noch nicht ernannt, die Art und Weise seiner Ernennung;
  • Ein lokaler Vertreter der Stiftung ist erforderlich, wenn die Stiftungsverwalter nicht in Malta ansässig sind;
  • Benannte gesetzliche Vertretung;
  • Die Laufzeit (Dauer), für die die Stiftung errichtet wird.

Eine Stiftung gilt für eine maximale Dauer von einhundert (100) Jahren ab ihrer Gründung. Außer wenn Stiftungen als kollektive Anlagevehikel oder bei Verbriefungstransaktionen eingesetzt werden.

Gründung einer Non-Profit-Organisation

Zweckstiftungen, auch gemeinnützige Organisationen genannt, sind in Artikel 32 geregelt, wobei eine der wesentlichen Anforderungen die Angabe des Zwecks einer solchen Stiftung ist.

Dies kann nachträglich durch eine zusätzliche öffentliche Urkunde geändert werden. Dies kann die Unterstützung einer Gruppe von Personen innerhalb der Gemeinschaft aufgrund einer sozialen, körperlichen oder anderen Art von Behinderung umfassen. Durch einen solchen Förderbescheid wird die Stiftung nicht zu einer Privatstiftung, sie bleibt eine Zweckstiftung.

Die Gründungsurkunde einer solchen Organisation kann angeben, wie ihr Geld oder Vermögen verwendet wird. Es liegt im Ermessen der Administratoren, eine solche Angabe zu machen oder nicht.

Da die Stiftung ausdrücklich für einen bestimmten Zweck errichtet wird, wenn der Zweck ist; erreicht, erschöpft oder unmöglich wird, müssen die Verwalter auf die Stiftungsurkunde Bezug nehmen, um zu bestimmen, wie das verbleibende Vermögen, das in der Stiftung verbleibt, zu behandeln ist.

Besteuerung maltesischer Stiftungen und gemeinnütziger Organisationen

Bei Stiftungen im Sinne des Freiwilligenorganisationsgesetzes, sofern es sich um Zweckstiftungen handelt und es sich um gemeinnützige Organisationen handelt, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Um als Unternehmen besteuert zu werden, ist eine solche Entscheidung unwiderruflich; or
  2. Als Zweckstiftung besteuert zu werden und einen gedeckelten Satz von 30 % statt 35 % Steuer zu zahlen; or
  3. Wenn sich die Stiftung nicht für die Besteuerung als Unternehmen oder als Trust entschieden hat und nicht für den oben genannten gedeckelten Steuersatz qualifiziert ist, wird die Stiftung wie folgt besteuert:
    • Für jeden Euro innerhalb der ersten 2,400 €: 15 c
    • Für jeden Euro innerhalb der nächsten 2,400 €: 20c
    • Für jeden Euro innerhalb der nächsten 3,500 €: 30c
    • Für jeden Rest-Euro: 35c

Die entsprechenden Bestimmungen finden auf den Stifter der Stiftung und auf die Begünstigten Anwendung.

Wie kann Dixcart unterstützen?

Das Dixcart-Büro in Malta kann bei der effizienten Gründung und Verwaltung einer Stiftung behilflich sein, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.

Zusätzliche Angaben

Für weitere Informationen über maltesische Stiftungen und die Vorteile, die sie bieten, wenden Sie sich bitte an Jonathan Vassallo: beratung.malta@dixcart.com im Dixcart-Büro in Malta. Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Dixcart-Ansprechpartner.

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