Malta Holdings – Warum sind sie so attraktiv?

Der Standort einer Holdinggesellschaft ist ein wichtiger Aspekt in jeder internationalen Struktur, deren Ziel es ist, die auf den Einkommensfluss erhobenen Steuern zu minimieren.  

Vorteilhafte Merkmale für den Standort einer internationalen Holdinggesellschaft

Idealerweise sollte die Holdinggesellschaft in einer Gerichtsbarkeit ansässig sein, die:

  • Verfügt über ein gutes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, wodurch die Quellensteuer auf erhaltene Dividenden minimiert wird.
  • Befreit Dividendenerträge von der Besteuerung.
  • Bei der Veräußerung von Tochtergesellschaften wird keine Kapitalertragsteuer erhoben.
  • Erhebt keine Quellensteuer auf Ausschüttungen der Holdinggesellschaft an ihre Muttergesellschaft oder ihre Aktionäre.
  • Erhebt keine Kapitalertragsteuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an der Holdinggesellschaft durch gebietsfremde Anteilseigner.
  • Auf die Übertragung von Aktien wird keine Gesellschaftsteuer erhoben.
  • Hat die Gewissheit der steuerlichen Behandlung.

Malta-Holdinggesellschaften können von all den oben genannten Vorteilen profitieren.

Vorteile für Malta Holdinggesellschaften

  • Steuerabkommensnetzwerk und attraktiver Quellensteuersatz

Malta verfügt über ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen.

In den meisten Situationen, in denen eine maltesische Gesellschaft mehr als 10 % des ausgegebenen Aktienkapitals einer ausländischen Tochtergesellschaft besitzt, wird der Quellensteuersatz auf Dividenden, die eine maltesische Gesellschaft von einem Vertragspartner erhält, auf 5 % gesenkt.

Da Malta zur EU gehört, profitiert es auch von der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, wodurch die Quellensteuer auf Dividenden aus vielen EU-Ländern auf null gesenkt wird.

Steuervorteile für Holdinggesellschaften auf Malta

  • Beteiligungs- und Kapitalertragsteuerbefreiung 

Qualifizierende Dividenden und Kapitalgewinne aus einer „beteiligten Beteiligung“ sind (nach Wahl des Steuerpflichtigen) von der maltesischen Steuer befreit.

Damit ein Betrieb als „beteiligter Betrieb“ eingestuft werden kann, dank One der folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • die Gesellschaft hält direkt mindestens 5 % der Aktien einer Gesellschaft, die nicht in Malta ansässig ist, OR
  • das Unternehmen ist Anteilseigner eines nicht in Malta ansässigen Unternehmens und hat die Option, alle Anteile zu erwerben, OR
  • die Gesellschaft ist Anteilseigner einer Gesellschaft, die nicht in Malta ansässig ist, und ist berechtigt, bei jeder vorgeschlagenen Veräußerung, Rücknahme oder Einziehung der Aktien dieser Gesellschaft einen Vorkaufsrecht zu verweigern, OR
  • die Gesellschaft ist Anteilseigner einer nicht in Malta ansässigen Gesellschaft und berechtigt, entweder im Verwaltungsrat dieser Gesellschaft zu sitzen oder eine Person zum Verwaltungsrat dieser Gesellschaft als Direktor zu ernennen, OR
  • Das Unternehmen ist Eigenkapitalaktionär und investiert mindestens 1,164,000 € in ein Unternehmen, das nicht in Malta ansässig ist. Diese Anlage muss für einen ununterbrochenen Mindestzeitraum von 183 Tagen gehalten werden, OR
  • das Unternehmen ist Anteilseigner eines nicht in Malta ansässigen Unternehmens und der Besitz von Aktien dient der Weiterentwicklung des Geschäfts für dieses Unternehmen, nicht als Handelsaktie.

Es gelten zusätzliche Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung.

Bitte sprechen Sie mit unserem Dixcart-Büro in Malta: beratung.malta@dixcart.com für eine Definition, was ein Beteiligungsbetrieb ist.

  • Verkauf von Anteilen an der Holdinggesellschaft 

Malta erhebt keine Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von Anteilen an maltesischen Unternehmen.

  • Keine Quellensteuer

Malta erhebt keine Quellensteuer auf die Ausschüttung von Dividenden an Aktionäre oder Muttergesellschaften.

Es gilt keine Quellensteuer, unabhängig davon, wo auf der Welt der Aktionär seinen Wohnsitz hat.

  • Keine Kapitalsteuer 

In Malta gibt es keine Gesellschaftsteuer auf die Ausgabe von Stammkapital und keine Stempelsteuer auf spätere Übertragungen. 

  • Anderes Einkommen 

Andere Einkünfte als Dividenden und Kapitalgewinne unterliegen dem maltesischen Normalsatz von 35 %. Bei Zahlung einer Dividende aus diesen „sonstigen Einkünften“ ist jedoch eine Steuerrückerstattung zwischen 6/7 und 5/7 der von der maltesischen Gesellschaft gezahlten Steuer an den Aktionär zu zahlen. Dies führt zu einem Nettosteuersatz in Malta zwischen 5 % und 10 %.

Wenn diese Einkünfte von einer Doppelbesteuerungserleichterung oder der maltesischen Pauschalsteuergutschrift profitiert haben, wird eine 2/3-Rückerstattung fällig.

Gewissheit der steuerlichen Behandlung

Es ist möglich, in Malta formelle Steuervorbescheide zu erhalten. Entscheidungen bieten Gewissheit über eine bestimmte Transaktion und die Anwendung des Gesetzes und sind für die maltesischen Finanzbehörden fünf Jahre lang bindend.

Es gibt auch ein System informeller Steuerberatung. Dies geschieht in Form eines Hinweisschreibens des Finanzamtes. Solche Schreiben sind nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, schaffen aber ein berechtigtes Vertrauen, auf das sich ein Steuerzahler verlassen kann. Die maltesischen Finanzbehörden betrachten solche Schreiben als bindend.

Zusammenfassung

Eine Malta Holdinggesellschaft ist eine attraktive Option für internationale Handelskonzerne.

Zu den möglichen Vorteilen zählen:

  • Die Vorteile, die über Maltas umfangreiches Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen verfügbar sind.
  • Befreiung von Dividenden von der Besteuerung in Malta.
  • Befreiung von der Kapitalertragsteuer bei der Veräußerung von Beteiligungen.
  • Das Fehlen der Kapitalertragsteuer beim Verkauf von Anteilen an einer Holdinggesellschaft durch ausländische Aktionäre.
  • Das Fehlen einer Quellensteuer.

Wie kann Dixcart helfen? 

Dixcart hat ein Büro in Malta, das Sie bei folgenden Aufgaben unterstützen kann: 

  • Gründung von Holdinggesellschaften
  • Eingetragener Firmensitz
  • Bereitstellung von betreuten Büros
  • Steuer-Compliance-Dienste
  • Rechnungswesen
  • Direktorendienste
  • Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Akquisitionen und Veräußerungen

Zusätzliche Angaben

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel dafür, wie eine Malta Holding Company als Teil einer steuereffizienten Struktur verwendet werden kann.

Kontakt

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an das Dixcart-Büro in Malta – beratung.malta@dixcart.com oder Ihr üblicher Dixcart-Ansprechpartner.  

Beispiel für den Einsatz einer Malta Holding Company 

Die klassische Struktur für den Einsatz einer Malta Holdinggesellschaft sieht wie folgt aus:

Im obigen Beispiel, in dem das Handelsunternehmen seinen Sitz in der EU hat, würde das maltesische Unternehmen von der EU-Mutter-/Tochter-Richtlinie profitieren, was zu keiner Quellensteuer auf Dividendenzahlungen an das maltesische Unternehmen führt.

Handelt es sich bei der Holding um eine „beteiligte Holding“, werden Dividenden und Kapitalgewinne auf der Ebene der maltesischen Holdinggesellschaft nicht besteuert.

Dividenden können daher ohne Steuerabzug an die Nevis-Gesellschaft gezahlt werden.

Bitte beachten Sie auch unsere Unternehmensdienstleistungen Seite für weitere Informationen.

Zurück zur Übersicht