Befreiung von der Beteiligungshaltung: Einer der Gründe, warum maltesische Holdinggesellschaften so beliebt sind

Überblick

Malta ist zu einer beliebten Wahl für eine wachsende Zahl multinationaler Konzerne geworden, die eine effiziente Holdingstruktur suchen. Im folgenden Artikel untersuchen wir die Beteiligungs-Holding-Befreiung und wie sie für Sie von Vorteil sein könnte, falls Sie erwägen, eine Holdinggesellschaft in Malta zu gründen.

Was ist die Befreiung von maltesischen Unternehmensbeteiligungen?

Participation Holding Exemption ist eine Steuerbefreiung für maltesische Unternehmen, die mehr als 5 % der Anteile oder Stimmrechte an einem ausländischen Unternehmen halten. Gemäß dieser Befreiung unterliegen von der Tochtergesellschaft erhaltene Dividenden in Malta keiner Besteuerung.  

Maltas Beteiligungsbefreiung befreit 100 % von der Steuer sowohl auf Dividenden aus einer Beteiligung als auch auf Gewinne aus deren Übertragung. Diese Ausnahmeregelung soll maltesische Unternehmen ermutigen, in ausländische Unternehmen zu investieren, und Malta als attraktiven Standort für Holdingstrukturen fördern.

Beteiligte Holding: Definition

 Eine beteiligte Holding liegt vor, wenn ein in Malta ansässiges Unternehmen Kapitalanteile an einem anderen Unternehmen hält und ersteres:

A. Hält direkt mindestens 5 % der Kapitalanteile an einem Unternehmen, und dies verleiht Anspruch auf mindestens zwei der folgenden Rechte:

ich. Recht zu wählen;

ii. Anspruch auf bei der Ausschüttung verfügbare Gewinne;

iii. Recht auf Vermögenswerte, die bei einer Liquidation verteilt werden können; OR

B. Ist ein Anteilseigner und berechtigt, den Rest der Anteile zu kaufen, oder hat das Vorkaufsrecht, solche Anteile zu kaufen, oder ist berechtigt, als Vorstandsmitglied zu sitzen oder ein Vorstandsmitglied zu ernennen; OR

C. Ist ein Anteilseigner, der eine Investition von mindestens 1.164 Millionen Euro (oder den entsprechenden Betrag in einer anderen Währung) hält und diese Investition für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 183 Tagen gehalten wird; oder das Unternehmen kann die Aktien oder Einheiten für die Entwicklung seines eigenen Geschäfts halten, und die Beteiligung wird nicht als Handelsaktie zum Zwecke eines Handels gehalten.

Damit eine Beteiligung an einem Unternehmen eine Beteiligung ist, muss es sich bei einer solchen Beteiligung um eine Kapitalbeteiligung handeln. Die Beteiligung darf nicht in einem Unternehmen bestehen, das direkt oder indirekt unbewegliches Vermögen in Malta hält, vorbehaltlich einiger geringfügiger Ausnahmen.

Andere Kriterien

In Bezug auf Dividenden gilt die Beteiligungsbefreiung, wenn das Unternehmen, an dem die Beteiligung gehalten wird:

  1. in einem Land oder Gebiet ansässig oder eingetragen ist, das Teil der Europäischen Union ist; OR
  2. mit mindestens 15 % steuerpflichtig ist; OR
  3. Hat 50 % oder weniger seines Einkommens aus passiven Zinsen oder Lizenzgebühren; OR
  4. Ist keine Portfolioanlage und wurde mit mindestens 5 % besteuert.

Steuererstattungen für teilnehmende Holdinggesellschaften

Wenn sich die beteiligte Beteiligung auf ein gebietsfremdes Unternehmen bezieht, ist eine Alternative zu Maltas Befreiung von der Beteiligung eine vollständige Rückerstattung von 100 %. Die jeweiligen Dividenden und Veräußerungsgewinne werden in Malta besteuert, vorbehaltlich der Doppelbesteuerungsermäßigung, jedoch haben die Aktionäre bei Dividendenausschüttung Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung (100 %) der von der ausschüttenden Gesellschaft gezahlten Steuer.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die maltesische Steuer durch die Anwendung der 100%igen Rückerstattung eliminiert werden kann, selbst wenn Maltas Teilnahmebefreiung nicht verfügbar ist.

Inlandsüberweisungen

Maltas Beteiligungsbefreiung gilt auch in Bezug auf Gewinne, die aus der Übertragung einer Beteiligung an einer in Malta ansässigen Gesellschaft stammen. Dividenden von in Malta „ansässigen“ Unternehmen, seien es Beteiligungen oder sonstige Beteiligungen, unterliegen in Malta angesichts des vollständigen Anrechnungssystems keiner weiteren Besteuerung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dixcart: beratung.malta@dixcart.com

Verkauf von Anteilen an einem maltesischen Unternehmen durch Gebietsfremde

Alle Gewinne oder Gewinne, die von Gebietsfremden aus der Veräußerung von Anteilen oder Wertpapieren einer in Malta ansässigen Gesellschaft erzielt werden, sind in Malta steuerfrei, sofern:

  • Das Unternehmen hat weder direkt noch indirekt Rechte in Bezug auf unbewegliches Vermögen in Malta, und
  • der Nutzungsberechtigte des Gewinns oder Gewinns nicht in Malta ansässig ist, und
  • Das Unternehmen befindet sich weder direkt noch indirekt im Besitz und unter der Kontrolle von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt und Wohnsitz in Malta und handelt auch nicht im Namen dieser Personen.

Zusätzliche Vorteile für maltesische Unternehmen

Malta erhebt keine Quellensteuern auf ausgehende Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Liquidationserlöse.

Maltesische Holdinggesellschaften profitieren auch von der Anwendung aller EU-Richtlinien sowie Maltas umfangreichem Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen.

Dixcart auf Malta

Das Dixcart-Büro in Malta verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz im Bereich Finanzdienstleistungen und bietet auch Einblicke in die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften. Unser Team aus qualifizierten Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten steht Ihnen zur Verfügung, um Strukturen aufzubauen und effizient zu verwalten.

Zusätzliche Angaben

Für weitere Informationen zu Angelegenheiten maltesischer Unternehmen wenden Sie sich bitte an Jonathan Vassallo im Dixcart-Büro in Malta: beratung.malta@dixcart.com.

Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihren gewohnten Dixcart-Ansprechpartner.

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