German: Nachlass – und Nachfolgeregelung: Guernsey Treuhandgesellschaften und Stiftungen

Die Dixcart Group befindet sich seit ihrer Gründung vor über fünfzig Jahren im Jahr 1972 im Privatbesitz des Dixcart Family Office. Die Gruppe zeichnet sich seit ihrer Gründung durch die Umsetzung von Beratung und Bereitstellung von Unterstützung und Dienstleistungen für sowohl einfache als auch hochkomplexe internationale Nachlass- und Nachfolgeregelung aus und verfügt über umfassende Erfahrung in der komplexen Natur von Family-Office-Angelegenheiten und ist daher in einer einzigartigen Position, um zu handeln.

Guernsey Treuhandgesellschaften und -Stiftungen

Die Nachlass- und Nachfolgeregelung ist ein zentrales Anliegen für vermögende Privatpersonen und Familien, die eine reibungslose Übertragung ihres Vermögens auf künftige Generationen sicherstellen möchten. Die Nutzung von Treuhandgesellschaften und Stiftungen ist eine beliebte Strategie für vermögende Privatpersonen, die ihr Vermögen für künftige Generationen verwalten und schützen möchten. Guernsey, eine britische Kronkolonie im Ärmelkanal, ist eine führende Gerichtsbarkeit für die Gründung und Verwaltung von Treuhandgesellschaften und Stiftungen.

Die Nutzung von Treuhandgesellschaften und Stiftungen ist nicht nur eine beliebte Strategie, sondern auch ein leistungsstarkes Instrument für die Nachfolgeregelung in Guernsey, das eine Reihe von Vorteilen für die Vermögenssicherung und -verwaltung bietet.

Treuhandgesellschaften (Trusts)

Ein Trust ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person (der sogenannte Treugeber) Vermögenswerte an einen Treuhänder überträgt, der diese Vermögenswerte zugunsten eines oder mehrerer Begünstigter hält und verwaltet. In Guernsey unterliegen Trusts dem Gesetz 2007 der Treuhandgesellschaft (Guernsey), das einen flexiblen und modernen Rechtsrahmen für die Einrichtung und Verwaltung von Trust bietet.

Trusts sind in Guernsey eine beliebte Wahl für die Nachlass- und Nachfolgeregelung. Durch die Gründung eines Trusts kann ein Treugeber Vermögenswerte an einen Treuhänder übertragen, der diese zugunsten eines oder mehrerer Begünstigter hält und verwaltet. Der Treuhänder ist gesetzlich verpflichtet, das Treuhandvermögen gemäß den Bestimmungen der Treuhandurkunde zu verwalten und sicherzustellen, dass die Wünsche des Treugebers erfüllt werden.

Vorteile, die durch die Nutzung einer Treuhandgesellschaft entstehen

Eine Treuhandgesellschaft bietet eine Reihe von Vorteilen für die Nachlass- und Nachfolgeregelung, darunter:

Stiftungen

Stiftungen sind eine weitere beliebte Wahl für die Nachlass- und Nachfolgeregelung in Guernsey und unterliegen dem „The Foundations (Guernsey) Law, 2012“. Eine Stiftung ist eine juristische Person, die in vielerlei Hinsicht einem Trust ähnelt, aber einige wesentliche Unterschiede aufweist.

Im Gegensatz zu einer Treuhandgesellschaft, bei dem das Vermögen im Namen des Treuhänders gehalten wird, ist eine Stiftung eine eigenständige juristische Person. Das Vermögen wird im Namen der Stiftung gehalten, die von einem Rat aus Mitgliedern oder Geschäftsleiter verwaltet wird. Die Satzung der Stiftung legt die Regeln für die Verwaltung und Verteilung ihres Vermögens fest.

Vorteile, die durch die Nutzung einer Stiftung entstehen

Guernsey Stiftungen bieten eine Reihe von Vorteilen für die Nachlassplanung, darunter:

  • Rechtspersönlichkeit: Stiftungen haben ihre eigene Rechtspersönlichkeit und sind in Zivilrechtsordnungen leichter zu verstehen, in denen das Konzept eines Trusts nach Gewohnheitsrecht nicht immer mit der lokalen Gesetzgebung vereinbar ist.
  • Kontinuität: Stiftungen können so konzipiert werden, dass sie auf Dauer bestehen und die Kontinuität der Vermögensverwaltung über Generationen hinweg gewährleisten.
  • Vermögensschutz: Das Stiftungsvermögen wird von der Stiftung im Namen ihrer Begünstigten gehalten und bietet Schutz vor Gläubigeransprüchen und rechtlichen Anfechtungen.
  • Steuereffizienz: Wie Trusts bieten auch Stiftungen auf Guernsey eine günstige steuerliche Behandlung, ohne Kapitalertragssteuer, Erbschaftssteuer oder Nachlasssteuer.
  • Flexibilität: Die Stiftungsgründungsurkunde kann an die Anforderungen und Umstände jedes einzelnen Gründers angepasst werden.

Fazit

Treuhandgesellschaften und Stiftungen sind leistungsstarke und anpassungsfähige Instrumente für die Nachlass- und Nachfolgeregelung. Dank eines günstigen rechtlichen und steuerlichen Umfelds ist Guernsey eine führende Gerichtsbarkeit für die Einrichtung und Verwaltung dieser Strukturen. Vermögende Privatpersonen und Familien können mit erfahrenen Fachleuten von Dixcart zusammenarbeiten, um einen maßgeschneiderten Nachlass- und Nachfolgeregelung zu entwerfen und umzusetzen, der ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen entspricht und eine reibungslose Übertragung des Vermögens auf künftige Generationen gewährleistet.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen oder bei Fragen zu Beratung, Dienstleistungen und Unterstützung im Bereich Nachfolgeregelung wenden Sie sich bitte an das Dixcart-Büro in Guernsey: advice.guernsey@dixcart.com

Dixcart Trust Corporation Limited, Guernsey: Vollständige Treuhandlizenz, erteilt von der Guernsey Financial Services Commission.

Dixcart Fund Administrators (Guernsey) Limited: Lizenz zum Schutz von Investoren, erteilt von der Guernsey Financial Services Commission

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